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Europäische Polizeitrainerkonferenz 2024

Neue Herausforderungen

Bei der Europäischen Polizeitrainerkonferenz 2024 wurde unter anderem aufgezeigt, wie schwere Gewaltverbrechen mit Geiselnahmen Wesen und Taktik der deutschen Polizei verändert haben.

Training 2000+: Kampf um die Waffe
Training 2000+: Kampf um die Waffe
© Kurt Hickisch

Der Leiter der Polizeidirektion Leipzig, Polizeipräsident René Demmler, wies bei der Europäischen Polizeitrainer-Konferenz auf die enormen Anstrengungen der sächsischen Polizei hin, die Polizeiausbildung den gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Über Fachwissen hinaus sollen kommunikative Fähigkeiten und solche zur deeskalierenden Konfliktbewältigung vermittelt werden. Kulturelle Vielfalt erfordere Sensibilität. Die Europäische Polizeitrainer Konferenz (EPTK) fand am 6. und 7. Mai 2024 in Leipzig parallel zur Fachmesse General Police Equipment Exhibition & Conference (GPEC) statt. Veranstalter war der Verein Polizeitrainer in Deutschland e.V. (PiD).

Gewaltakte.

Kriminalhauptkommissar Ralf Schmidt, Einsatztrainer und Schießausbilder, zeigte auf, dass Tumult-Lagen, Krawalle und Hinterhalte kein neues Phänomen seien. Der Referent wies auf ausufernde Abiturientenfeiern in der 1910er-Jahren sowie „Halbstarkenkrawalle“, Rockkonzerte und Studentenunruhen in den 1960er-Jahren hin. Es folgten 1987 die gewalttätigen Proteste gegen den Bau der Startbahn West in Frankfurt und 2015 Tumulte bei der Eröffnung des Neubaus der Europäischen Zentralbank in Frankfurt. Zu Straßenschlachten kam es 2017 in Hamburg anlässlich des G20-Gipfels. Anlass waren zumeist Personenkontrollen und Festnahmen, wobei in 90 Prozent der untersuchten Fälle das Anlegen der Handfesseln die Auslöser für Rudelverhalten und „Kämpfermentalität“ des Gegenübers waren. Schmidt wies wegen der UEFA EURO 2024 in Deutschland auf die Wichtigkeit der Eigensicherung bei derartigen Anlässen hin. Selbstüberschätzung („Uns passiert schon nichts“) sei fehl am Platz. Beim Einsatz gegen staatsfeindliche Gruppierungen müsse mit geplanten Hinterhalten gerechnet werden. Gefährlich sei auch das „Jagdfieber“, das Vorsicht vergessen lasse. Es müsse mit professioneller Abgeklärtheit vorgegangen werden.

Geisellagen.

Referenten Ingo Leunissen (ZITIS), Polizeidirektor Helgo Martens
Referenten Ingo Leunissen (ZITIS), Polizeidirektor Helgo Martens
© Kurt Hickisch

Der erste Banküberfall mit geplanter Geiselnahme in der deutschen Kriminalgeschichte ereignete sich, wie Polizeidirektor Helgo Martens, Bundespolizeiinspektion Hamburg, ausführte, am 4. August 1971 in Frankfurt. Einer der beiden Täter, die in der Bank 18 Personen als Geiseln genommen hatten, wurde auf dem Weg zum Fluchtauto erschossen. Auch die von ihm mitgenommene Geisel kam dabei ums Leben. Bei den Olympischen Spielen in München 1972 kam es zu einer Geiselnahme durch ein palästinensisches Terrorkommando. Der polizeiliche Zugriff vor dem beabsichtigten Abflug scheiterte. Neun Geiseln und ein Polizeibeamter wurden getötet. In der Folge wurden in Deutschland die Spezialeinheit GSG 9 sowie weitere Spezialeinsatzkommandos aufgebaut und die bundesweiten Richtlinien dahingehend geändert, dass die Entscheidung über den polizeilichen Einsatz der Polizei und nicht dem Staatsanwalt zukommt.
Bei der Entführung des Flugzeugs „Landshut“ durch Terroristen der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) am 13. Oktober 1977 mit 90 Geiseln erfolgte fünf Tage später in Mogadischu der Zugriff der GSG 9. Die Geiseln konnten befreit werden. Drei der vier Geiselnehmer wurden getötet. Der Flugkapitän Jürgen Schumann war zuvor bei einer Notlandung in Aden vom Anführer der Terroristen erschossen worden.
In der Folge wurde von dem – in bewusster Abkehr vom NS-Regime geschaffenen – Begriff der „Bürgerpolizei“ abgegangen, deren wichtigste Waffe das Wort sei, und festgelegt, dass das taktische Vorgehen gegen bewaffnete Täter in der Regel Spezialeinheiten obliege.
Diese strategische Ausrichtung änderte sich durch die Lage „Erfurt“ am 26. April 2002, als ein Schüler in seinem ehemaligen Gymnasium auf Lehrer und Schüler feuerte und 16 Personen, darunter einen Polizeibeamten, tötete, ehe er Selbstmord beging. Durch Änderung der Dienstvorschriften kommt seither die Aufgabe des First Responders den Streifenbeamten zu, die entsprechende Ausbildung, Ausrüstung mit ballistischem Schutz und erhöhte Feuerkraft erhalten.
Der „finale Rettungsschuss“, dass also der Geiselnehmer getötet wird, um das Leben der Geisel zu retten, bewegt sich, nach Gesichtspunkten der Moralphilosophie, zwischen „vorweggenommener Todesstrafe“ bis gerechtfertigt als Rettungshandlung (utilitaristische Betrachtung), insbesondere als Ultima Ratio gegen Selbstmordattentäter. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat im Luftsicherheitsurteil vom 3. Juli 2012 (BVerfGE 115, 118) zum Ausdruck gebracht, dass Geiseln nicht zum Objekt einer staatlichen Rettungsaktion degradiert werden dürfen. Die strafrechtliche Bewertung ist offen geblieben. Im Dilemma wird der entscheidende Beamte selbst abwägen und entscheiden müssen.

Mit Wärmebildkameras könnten laut Ralph Wilhelm, Sachverständiger für Handwaffen und Munition, Menschen entdeckt werden, die sich beispielsweise hinter Sträuchern oder Bäumen versteckt halten, oder auch versteckt am Körper getragene Schusswaffen. Bei der Suche nach abgängigen Personen oder Kindern, die sich verlaufen haben, sind Wärmebildkameras ebenfalls hilfreich. Durch die thermische Abstrahlung heben sich Menschen, anders als bei sichtbarem Licht, deutlich von der Umgebung ab. Als weiteres Einsatzmittel stellte Wilhelm den Pepper-Soaker vor, ein Pfefferspray, bei dem anstelle von Druckgas eine Pumpe zur Erzeugung des Sprühstrahls eingesetzt wird. Dadurch wird eine gleichbleibende Leistung erzeugt, statt eines bei einer Gaskartusche bei Entleerung eintretenden Druckabfalls. Ein Leuchtpunkt dient als Zielhilfe.

Virtuelles Teamtraining.

Team-One-Präsident John T. Meyer, Einsatztrainer Ralf Schmidt
Team-One-Präsident John T. Meyer, Einsatztrainer Ralf Schmidt
© Kurt Hickisch

Frank Jaspers von der wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition der Bundeswehr in Meppen, berichtete über die Ergebnisse einer Studie, inwieweit sich der Einsatz von Virtueller Realität (VR) für das Handlungstraining für ein Team von vier Personen eignet und inwieweit sich ein Mehrwert gegenüber klassischen Ausbildungsmethoden ergibt. Es wurde ein Trackingbereich von 20 x 10 m aufgebaut, mit 96 IR-Kameras zur Positionsbestimmung. Eingesetzt wurden Lang- und Kurz-Softairwaffen mit Gas Blow Back. 24 Trainingssituationen standen zur Verfügung, wie etwa U-Bahn, Tiefgarage, Lagerhalle, Bahnhof, Schule, Tankstelle.
Es hat sich gezeigt, dass das VR-Training das reale Training nicht ersetzt, aber das Training erweitern kann und einen Mehrwert für die Ausbildung bietet. Die Vorteile liegen darin, dass ohne kostspielige Aufbauarbeiten unterschiedlichste Trainingsszenarien aufgebaut werden können, an Orten, die sonst kaum zugänglich wären (Flugzeug, U-Bahn) und mit Situationen, die kaum darstellbar wären, wie beispielsweise mit Hunden. Es sind keine Sicherheitsabstände bei der Schussabgabe notwendig, Munition wird nicht verbraucht. Trainingsinhalte können schnell an neue Anforderungen angepasst werden. Keine anderen Trainingssysteme bieten Auswertemöglichkeiten wie Szenenwiederholung, Zeitlupenwiedergabe, Tracking. Das Feedback der Probanden war sehr positiv. Der weitere Ausbau geht in Richtung portabler Systeme und zur Live-Stressmessung mit entsprechenden Sensoren (Brustgurt, Eye-Tracking) zur Entwicklung eines validierten Stressimpfungstrainings. An die Stelle manueller Interaktionsmenüs sollen KI-gesteuerte Handlungsabläufe treten.

KI im polizeilichen Einsatz.

Künstliche Intelligenz arbeitet auf der Basis von statistischen Wahrscheinlichkeiten, die sich auf einer „Line of Best Fit“ treffen, erläuterten Nils Böcher, Experte für Automotive IT, und Isabell Jehle, Cybersecurity Manager für taktische Fahrzeuge bei der Rheinmetall Landsystem GmbH. Aus gesammelten Daten werden Merkmale extrahiert und in Modellen zusammengefasst. Beim Einsatz für polizeiliche Zwecke könnten die Erkennungsmuster in Aufklärungs- und Sensorsystemen erweitert und Lagebilder verbessert werden. Allerdings muss die KI trainiert werden. Eine generalisierte KI gibt es nicht.
Umgekehrt muss mit KI-Attacken gerechnet werden, dass etwa Sensoren manipuliert werden, in Datenbestände eingedrungen wird und Einsatzmaßnahmen gestört werden. Beispielsweise könnte die IT von Kraftfahrzeugen angegriffen werden.

Training 2000+.

Der Verein Polizeitrainer in Deutschland (PiD) steht in einem internationalen Austausch, unter anderem, was Ausbildungsmethoden betrifft. Um den Austausch zu fördern, hat Team One Network in Zusammenarbeit mit PiD im Rahmen der Konferenz Stipendien zur Ausbildung in den USA angeboten. PiD-Mitglieder können sich unter scholarships@teamonenetwork.com bewerben. „Wenn 85 Prozent der Angriffe innerhalb einer Entfernung von zehn Metern erfolgen, sollte das im Training berücksichtigt werden“, sagte Eckhard Niebergall hinsichtlich der traditionellen Schießausbildung. Diese sollte sich über die bisherigen Schulungskonzepte hinaus darauf konzentrieren, lebensgefährliche Angriffe abzuwehren. Beispielsweise habe sich bei Kampfpiloten gezeigt, dass ihre Überlebenschance nach den ersten fünf Einsätzen um das Zwanzigfache gestiegen sei. Dies zeige die Wichtigkeit eines interaktiven Trainings.

Taser.

1. PiD-Vorsitzender Eckhard Niebergall, Hermann Zwanzinger (BMI)
1. PiD-Vorsitzender Eckhard Niebergall, Hermann Zwanzinger (BMI)
© Kurt Hickisch

Oberst Hermann Zwanzinger vom Innenministerium berichtete über Erkenntnisse, die in Österreich mit dem Taser gewonnen wurden. Vor Einführung dieser Elektrodistanzwaffe wurden Untersuchungen durch interne und externe Experten, einschließlich Vertretern der kritischen Zivilgesellschaft, durchgeführt, die ergaben, dass das Risiko für Herzkammerflimmern, Atemstillstand oder anderer physischer oder psychischer Folgen auch für Risikogruppen (wie etwa unter Alkohol-, Medikamenten oder Drogeneinfluss stehende Menschen) als sehr gering einzustufen ist. Die Studien wurden mit dem Aufkommen neuerer Modelle der Waffe laufend validiert. Beamte, denen der Taser als Dienstwaffe zugewiesen wird, erhalten eine achtstündige Grundausbildung an der Waffe und von weiteren vier Stunden an lebensrettenden Sofortmaßnahmen sowie am Defibrillator. Die jährliche Fortbildung umfasst vier Stunden mit dem Taser und zwei Stunden zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Der Einsatz des Tasers ist zulässig, wenn ungefährliche oder weniger gefährliche Maßnahmen (u. a. Androhung des Waffengebrauchs, Verfolgung des Flüchtenden, Anwendung von Körperkraft) oder andere Mittel mit Waffenwirkung einschließlich der einsetzbaren Dienstwaffen nicht ausreichen oder überschießend wären. Zweck des Waffengebrauchs ist dabei ausschließlich die Herbeiführung der Angriffs-, Widerstands- und Fluchtunfähigkeit. Der Einsatz des Tasers hat möglichst schonend zu erfolgen, mit einem Stromimpuls von 5 Sekunden. Dann ist der weitere Einsatz zu überprüfen. Bis Ende März 2024 erfolgten in Österreich 386 Taser-Einsätze gegen Menschen. In 65 Prozent der Fälle trat die sofortige Wirkung ein und in 20 Prozent erst nach weiteren Impulszyklen. In 15 Prozent blieb die Wirkung aus, etwa, weil das Ziel verfehlt oder der Stromkreis unterbrochen wurde.

Waffe und Datenschutz.

„Spätestens der Taser hat bewusst gemacht, welche Menge an Daten bei einem Einsatz gesammelt werden“, führte Dirk Weingarten, Datenschutzbeauftragter der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, aus. Gespeichert werden Temperatur, Standort, Datum und Uhrzeit des Einschaltens, des Entsicherns, der Betätigung des Abzugs, des Sicherns und Ausschaltens sowie Art und Dauer der Verwendung. Die Daten sind hinsichtlich des die Waffe einsetzenden Beamten personenbezogen, was datenschutzrechtlich Fragen der Beachtung formeller Vorgaben aufwirft – etwa, ob der Benutzer der Waffe rechtskonform informiert wurde und ob die Dokumentation rechtskonform erfolgt. Bei diesbezüglichen Verstößen gegen Datenschutzvorschriften stelle sich die Frage der Verwertung der Beweise im Straf- und Zivilprozess. In letzterem hätten Beweisverwertungsverbote Auswirkungen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es werde wohl zu Entscheidungen wie in Dash-Cam-Verfahren kommen, nämlich, dass der anlasslose Betrieb zwar rechtswidrig sei, im konkreten Fall jedoch eine Interessenabwägung stattzufinden habe.
Um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden und datenschutzrechtlich vor die Lage zu kommen, wäre als künftiges Szenario denkbar, dass beim Ziehen des Distanzelektroimpulsgeräts (DEIG) automatisch ein Funkspruch abgesetzt wird, unter Angabe des Standorts Verstärkungen informiert, die eigene Bodycam und alle anderen im Umkreis von 100 m eingeschaltet werden, ebenso die Kameras und Tonaufnahmegeräte in den Streifenwagen sowie dass eine Zuschaltung der Einsatzzentrale per Video erfolgt. In ähnlicher Weise könnte der Teleskop-Schlagstock (TKS) weiterentwickelt werden, dass Kameras und Mikrofon angeschaltet, Datum und Uhrzeit, Standortdaten sowie die Schlagenergie festgehalten werden.

Sat-Kommunikation.

Mobile Satelliten Services (MSS) werden, wie Ingo Leunissen, Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), erläuterte, über Satelliten abgewickelt, die sich im Low-Earth-Orbit (200 bis 2.000 km Höhe) befinden. Diese Satelliten umkreisen die Erde mehrmals am Tag. Aufgrund der geringen Entfernung zur Erde können Dienste mit erhöhten Ansprüchen an schnelle Antwortzeiten angeboten werden. TV-Übertragungen werden über geostationäre Satelliten (GEO) abgewickelt, die sich in einer Höhe von 35.786 km befinden.
Satellitengestützte Systeme können sich weltweit mit terrestrischen Netzbetreibern verbinden. Ähnlich wie seinerzeit die Einführung des Mobilfunks die Sicherheitsbehörden vor neue Probleme gestellt hat, ist dies bei der Verschmelzung terrestrischer und satellitenbasierter Kommunikation der Fall. Es wird nicht mehr festgestellt werden können, von woher die Verbindung hergestellt wurde. Auch der Nutzer wird nicht mehr erkennen können, ob er via SAT oder Mobilfunk mit seinem Smartphone kommuniziert. Die Entwicklung ist auch wegen der mittlerweile niedrigen Preise nicht mehr aufzuhalten. Die Sicherheitsbehörden seien derzeit den Herausforderungen der New-Space-Industrie nicht gewachsen.

Schießstandaffäre.

Der Berliner Polizei stand seit 1972 ein von den französischen Streitkräften überlassenes, 16 ha großes Gelände für Schießstätten zur Verfügung. Es wurde in der Folge verabsäumt, die Schießstände auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, insbesondere was Abluftanlagen und Beseitigung von chemischen Rückständen betraf. Dazu kam eine Asbestproblematik. Alle Schießplätze der Berliner Polizei waren daher von 2011 bis 2014 gesperrt. Karsten Löst von der Berliner Initiative „Sichere Stadt“ berichtete, dass bei den auf den Schießständen eingeteilten Trainern ab 2016 gehäuft Krebserkrankungen sowie viel zu hohe Werte von Antimon im Blut festgestellt worden sind. 18 Todesfälle durch Krebs wurden auf die Schadstoffbelastung bei den Schießständen zurückgeführt. Schadenersatzansprüche haben sich, unter anderem wegen der nachzuweisenden Kausalität, als schwierig herausgestellt. 2018 wurde ein in Millionenhöhe dotierter Ausgleichfonds geschaffen, dessen Mittel aber auf rund 800 Betroffene aufzuteilen waren.

Kurt Hickisch


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2024

 Druckversion des Artikels (PDF 345 kB)

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