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Europäische Union

Frauen vor Gewalt schützen

Der Rat der EU-Minister/-innen hat am 7. Mai 2024 eine EU-weite gesetzliche Regelung gefasst, wie gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen ist. Sie ist in Form einer Richtlinie von den Mitgliedstaaten umzusetzen.

Männer, die der „Incel-Bewegung“ angehören, stiften beispielsweise im Internet zu Gewalt gegen Frauen an und propagieren solche Gewalt als „heldenhafte Taten“
Männer, die der „Incel-Bewegung“ angehören, stiften beispielsweise im Internet zu Gewalt gegen Frauen an und propagieren solche Gewalt als „heldenhafte Taten“
© Firn - stock.adobe.com

Ziel dieser Richtlinie ist es, ein europaweit einheitliches gesetzliches Verbot gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu schaffen. Sie umfasst Tatbestände wie häusliche Gewalt, Cybermobbing und die Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen Frauen und soll einen verbesserten Zugang zur Justiz, zum Schutz und zur Prävention für die Betroffenen ermöglichen. Die Richtlinie soll nun zügig in nationales Recht umgesetzt werden, um den Schutz von Frauen in der gesamten EU auszubauen.

Frauen werden im Internet systematisch von gewaltbereiten rechtsextremen Vereinigungen und terroristischen Gruppen ins Visier genommen, mit dem Ziel, Hass gegen sie zu verbreiten. Die „Incel-Bewegung“ („Incel“ setzt sich zusammen aus „involuntary“ und „celibate“ und bezeichnet unfreiwillig zölibatär Lebende) stiftet beispielsweise im Internet zu Gewalt gegen Frauen an und propagiert solche Gewalt als heldenhafte Taten.
Am 8. März 2022 schlug die Europäische Kommission eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor, um in der EU ein Mindestmaß an Schutz vor solchen Gewalttaten sicherzustellen. Die neuen Vorschriften stellen eine Reihe von Straftaten, darunter weibliche Genitalverstümmelung und Cyber-Gewalt, unter Strafe. Der Vorsitz und das Europäische Parlament erzielten Einigung über den ersten EU-Rechtsakt zu Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, der Mindestvorschriften für die Definition bestimmter Straftaten und Strafen enthält. Zudem wurden die Rechte der Opfer festgelegt und Schutzmaßnahmen etabliert.

Der Rechtsakt umfasst die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und Cyber-Kriminalität, einschließlich nicht einvernehmlicher Weitergabe von intimen Bildern, Cyberstalking und Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet. Er legt gemeinsame Regeln für die Definition dieser Straftaten und die damit verbundenen Strafen fest und führt erschwerende Umstände ein. Zudem erleichtert er den Opfern den Zugang zur Jus­tiz und verpflichtet die Mitgliedstaaten, spezialisierten Schutz und Unterstützung anzubieten.
Die Richtlinie fordert auch den Schutz der Privatsphäre der Opfer von Gewalttaten und das Recht auf vollständige Entschädigung für erlittene Schäden. Zudem werden Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ergriffen, darunter Sensibilisierungskampagnen.

Hotlines und Krisenzentren für Opfer von Vergewaltigungen. Weiters müssen den Opfern spezialisierte Hilfsdienste wie Krisenzentren für Opfer von Vergewaltigungen zur Verfügung stehen, um Beratung und Unterstützung anzubieten, Informationen über den Zugang zu Rechtsberatung bereitzustellen und Unterstützung bei der Suche nach Unterkünften und medizinischer Versorgung zu leisten. Die Mitgliedstaaten müssen eine nationale Telefon-Hotline zur Verfügung stellen, die Opfer von Gewalt rund um die Uhr kostenlos erreichen können.

Frauenhelpline gegen Gewalt.

Derzeit gibt es Beratung rund um die Uhr, anonym und kostenlos, 365 Tage im Jahr bei der Frauenhelpline gegen Gewalt unter der Nummer 0800 222 555. Diese unterstützt

  • Frauen, die von Männergewalt betroffen oder bedroht sind, sowie alle Personen aus dem Umfeld der Betroffenen
  • Frauen und Mädchen, die von Stalking und Zwangsheirat betroffen sind
  • Frauen in Beziehungs- und Lebenskrisen
  • Vertreter/-innen von diversen Institutionen und sozialen Einrichtungen

Ein Team von Expertinnen bietet:

  • kostenlose, anonyme telefonische Erst- und Krisenberatung
  • Beratung für Frauen jeder Herkunft, sexueller Orientierung, Lebensweise
  • Beratung für Gehörlose
  • Weitervermittlung an regionale Frauenschutzeinrichtungen und Frauenberatungsstellen
  • rasche Hilfe in rechtlichen und sozialen Fragen im Zusammenhang mit Gewalt und akuten Gewaltsituationen
  • Information über weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangebote in ganz Österreich

Muttersprachliche Beratung wird je nach Bedarf in diversen Sprachen angeboten.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt („Übereinkommen von Istanbul“) gilt als Maßstab für internationale Standards in diesem Bereich. Es enthält rechtliche und politische Maßnahmen zur Verhütung, zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer und wurde im Februar 2023 von der EU unterzeichnet. Am 1. Juni 2023 trat die EU dem Übereinkommen bei.

Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen.

Die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen enthält Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Behinderungen und verweist auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Ein bedeutender Aspekt der Richtlinie ist die Berücksichtigung der besonderen Vulnerabilität von Frauen mit Behinderungen. Sie sind besonders häufig von verschiedenen Formen von Gewalt, einschließlich physischer, sexueller und psychischer Misshandlung, betroffen.

Gewaltschutzstrategie – Vernetzung und Erarbeitung von Maßnahmen.

Frauenministerin Susanne Raab lud am 14. Mai 2024 zur Erarbeitung der Gewaltschutzstrategie ein. Insgesamt nahmen über 200 Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Gewaltschutz und Gewaltprävention teil. Eine Gewaltschutzstrategie befindet sich derzeit in Ausarbeitung. Sie dient der Koordinierung und Vernetzung mit Fokus auf die Beratung gewaltbetroffener Frauen.

Anita Otonicar/Helgo Eberwein


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2024

 Druckversion des Artikels (PDF 153 kB)

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