Kriminalgeschichte
Mord in der Irrenanstalt
Eine junge Frau erschoss im August 1932 in der Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof in Wien die Frau eines Volksopernmusikers. Die Geschworenen trafen eine unerwartete Entscheidung.
Werbetafel für die ehemalige „Irren - anstalt“ Am Steinhof: 1910 Schauplatz eines Frauenmordes
© Egon-Schiele-Museum Tulln
Theresia Skaritsch ging am Samstag, 22. August 1932 in eine Kirche, betete, holte aus ihrer Wohnung Kuchen und einen Revolver und machte sich auf den Weg zur „Irrenanstalt“ Am Steinhof im Westen Wiens. Unterwegs trank sich die 22-jährige arbeitslose Hausgehilfin in zwei Gasthäusern mit mehreren Gläsern Wein Mut an. Um einen Passierschein zu erhalten, behauptete Skaritsch beim Portier der Heil- und Pflegeanstalt, die Nichte der geisteskranken Anna Tanterl zu sein, die in der Anstalt gepflegt wurde. Eine Pflegerin holte die 35-jährige Patientin vom Garten und brachte sie in den Besucherraum, wo Skaritsch auf ihre „Tante“ wartete und ihr Kuchen anbot. Tanterl reagierte nicht, sprach nicht und blickte apathisch zu Boden. Daraufhin nahm die Besucherin einen Revolver aus ihrer Handtasche und schoss viermal auf die Patientin. Zwei Projektile trafen das Opfer in die Brust. Die Täterin ließ die Waffe zu Boden fallen, blieb teilnahmslos sitzen und ließ sich widerstandslos von einem Sicherheitswachebeamten festnehmen. Anna Tanterl wurde in das Wilhelminenspital gebracht, wo sie einige Tage später an einer durch die Schussverletzungen verursachten Lungenentzündung starb.
Das Opfer war mit Franz Tanterl verheiratet, einem Geiger in der Wiener Volksoper. Nach der Geburt ihres Kindes erkrankte die Frau psychisch schwer und wurde in der Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof untergebracht. Ihr Mann besuchte sie mehrmals in der Woche und hoffte auf Genesung. Ihr Zustand verbesserte sich aber nicht.
Theresia Skaritsch stammte aus Wulkaprodersdorf im Burgenland. 1925 kam sie nach Wien, wo sie als Hausgehilfin und Kindermädchen beschäftigt war. Im September 1930 lernte sie Franz Tanterl kennen, der ihr ein Treffen am nächsten Tag vorschlug. Die junge Frau und der Volksopernmusiker trafen einander öfters und aus der Freundschaft wurde ein Liebesverhältnis. Um mit ihm ständig zusammen sein zu können, gab Theresia ihre Arbeit auf; ihr Freund sorgte für ihren Unterhalt.
Theresia hoffte, Franz Tanterl heiraten zu können. Sie erfuhr erst im Lauf der Zeit von seinen familiären Verhältnissen und drängte ihren Geliebten, er solle sich von seiner schwerkranken Frau scheiden lassen. Der Musiker hing aber an seiner Frau und vertröstete Theresia immer wieder. Es folgten Streitereien und Eifersuchtsszenen. Im Sommer 1932 wollte sich Franz Tanterl von seiner streitbaren und eifersüchtigen Geliebten trennen und forderte sie auf, wieder in ihren Heimatort Wulkaprodersdorf zu ziehen.
Theresia Skaritsch, verzweifelt von der Situation und von vielen Absagen auf ihre Bewerbungsschreiben, fasste einen verhängnisvollen Entschluss. Sie bat ihren Geliebten um Geld, versetzte ihren Mantel in einem Pfandhaus und kaufte bei einem Waffenhändler einen Revolver. Dem Verkäufer sagte sie, dass sie außerhalb von Wien wohne, sich fürchte und deshalb eine Schusswaffe für ihren Schutz benötige. Der Waffenhändler lud den Revolver mit Patronen, weil sich die Frau mit der Faustfeuerwaffe nicht auskannte. Am 22. August 1932 setzte sie ihren mörderischen Plan in der Irrenanstalt um.
Unerwartetes Urteil.
Theresia Skaritsch wurde am 20. Jänner 1933 wegen Mord und Übertretung des Waffenpatents angeklagt. Sie behauptete vor Gericht, dass sie eigentlich ihren Geliebten töten habe wollen, aber dann den Entschluss gefasst habe, seine Frau und sich selbst zu erschießen, um sich auf diese Weise am Geliebten zu rächen.
Laut dem psychiatrischen Gutachten sei die Angeklagte hysterisch und leicht erregbar, aber weder geisteskrank noch geistesschwach. Auch liege kein Anhaltspunkt vor, dass sie sich zur Tatzeit in einem Zustand vorübergehender Geistesstörung befunden hätte. Eifersucht und Rache seien das treibende Motiv für die Bluttat gewesen. Skaritsch bekannte sich vor dem Geschworenengericht schuldig, behauptete aber, sie habe Anna Tanterl weder verletzen noch töten wollen.
Elf der zwölf Geschworenen verneinten die Hauptfrage auf Mord. Die Eventualfrage auf Totschlag bejahten sie mehrheitlich. Nachdem sieben der zwölf Geschworenen mit Ja gestimmt hatten, ob zur Tatzeit Sinnesverwirrung vorgelegen sei, musste der Gerichtshof die Angeklagte freisprechen. Skaritsch wurde lediglich wegen Übertretung des Waffenpatents zu drei Tagen Arrest verurteilt. Der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Deshalb und wegen Fluchtgefahr blieb die Frau in Haft. Der Staatsanwalt ließ die zweiwöchige Frist verstreichen, ohne die Nichtigkeitsbeschwerde einzubringen. Das Urteil wurde rechtskräftig und Theresia Skaritsch wurde Anfang Februar 1933 aus dem Landesgerichtlichen Gefangenenhaus Wien entlassen.
Werner Sabitzer
Quellen/Literatur:
Der Eifersuchtsmord an einer Steinhofpatientin. In: Wiener Allgemeine Zeitung, 21. Jänner 1933, S. 9
Die geisteskranke Nebenbuhlerin am Steinhof niedergeschossen. In: Illustrierte Kronen Zeitung, 21. Jänner 1933, S. 9-11
Die Mörderin Theresia Skaritsch frei. In: Arbeiter Zeitung, 3. Februar 1933, S. 3
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2024
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