Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
730.000 Verfahren im Jahr
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde 2014 eingerichtet und übernahm ab diesem Zeitpunkt die asyl- und fremdenrechtlichen Kompetenzen von 194 Behörden und Organisationseinheiten.
Festakt 10 Jahre BFA: Rückblick auf die Entstehung und die Entwicklung des BFA in den vergangenen zehn Jahren sowie Ausblick auf zukünftige Herausforderungen
© BMI/Gerd Pachauer
Bei einem Festakt am 10. Juni 2024 wurde im Bundesministerium für Inneres (BMI) auf die vergangenen zehn Jahre zurückgeblickt und über zukünftige Herausforderungen gesprochen. BFA-Direktor Gernot Maier betonte, dass sich das Asyl- und Fremdenwesen in einem ständigen Wandel befinde. „Das BFA war in den vergangenen zehn Jahren immer wieder mit unvorhersehbaren Herausforderungen und Krisensituationen konfrontiert und hat dabei stets seine Anpassungsfähigkeit und Resilienz unter Beweis gestellt. Die BFA-Bediensteten führen pro Jahr durchschnittlich 730.000 Verfahren in allen Aufgabenbereichen des Amtes“, sagte Maier.
Am Festakt im BMI nahmen Innenminister Gerhard Karner, Führungskräfte des Innenministeriums, Vertreterinnen und Vertreter von Partnerorganisationen wie dem UNHCR, dem Bundesverwaltungsgericht und der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH teil.
Podiumsgespräch.
Franziska Kandolf, stellvertretende Leiterin der Sektion V (Migration und Internationales), Wolfgang Taucher, Leiter der Gruppe I/B und ehemaliger BFA-Direktor, Elisabeth Wenger-Donig, Gruppenleiterin und ehemaligen BFA-Vizedirektorin, Thomas Schrott, BFA-Abteilungsleiter, und Kerstin Kowald, BFA-Regionaldirektorin, blickten auf die Entstehung und die Entwicklung des BFA in den vergangenen zehn Jahren zurück, teilten ihre Erinnerungen an diese Zeit und diskutierten auch die zukünftigen Herausforderungen für das Bundesamt. Zu diesen zählt neben der Umsetzung des kürzlich beschlossenen EU-Migrations- und Asylpakets auch der zunehmende Einsatz von künstlicher Intelligenz und mögliche Anwendungsfelder für das BFA. Moderiert wurde das Gespräch von Karl-Heinz Grundböck, Sprecher der Parlamentsdirektion und Leiter der Kommunikation.
Kompetenzen von 194 Behörden in einem Amt gebündelt.
Das BFA wurde im Jahr 2014 gegründet und ist seither – wie zuvor das Bundesasylamt – für alle Asylverfahren in Österreich zuständig. Zusätzlich hat es die fremdenrechtlichen Aufgaben von 193 Behörden und Organisationseinheiten übernommen. Durch diese Bündelung in einem Amt wurden die asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren in Österreich vereinfacht und beschleunigt.
In den ersten zehn Jahren wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BFA insgesamt 455.414 Entscheidungen in Asylverfahren und 216.287 aufenthaltsbeendende Entscheidungen getroffen. Außerdem wurden 103.582 freiwillige und zwangsweise Ausreisen verzeichnet und 365.866 Ausweisdokumente für Fremde erstellt.
Zehn Jahre voller Herausforderungen und wechselnder Rahmenbedingungen.
Kurz nach der Gründung war das BFA in den Jahren 2015 und 2016 mit einer historischen Migrationskrise konfrontiert und musste in kürzester Zeit zusätzliches Personal rekrutieren und neue Außenstellen einrichten. Bis 2018 konnte der Rückstand abgearbeitet werden. Zwei Jahre später wurde das BFA mit dem Beginn der Corona-Pandemie erneut vor unerwartete Herausforderungen gestellt – vor allem im Parteienverkehr und bei den Außerlandesbringungen. Dass das BFA anpassungsfähig ist, zeigte sich auch 2022, als für Vertriebene aus der Ukraine erstmals auf europäischer Ebene die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert wurde. Zusätzlich wurden mehr als 112.000 Asylanträge verzeichnet, was den bisherigen Höchstwert darstellt.
Gemeinsam mit den rund 90.000 Vertriebenen aus der Ukraine suchten 2022 über 200.000 Personen Schutz in Österreich. Das BFA hat daher erneut sämtliche Ressourcen in die Bearbeitung der Asylverfahren gesteckt und zugleich einen Fokus auf Schnell- und Eilverfahren bei Personen aus Staaten mit geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit gelegt. In der Zwischenzeit konnte das Amt einen großen Teil der offenen Verfahren abschließen. Bei den Außerlandesbringungen konnte 2023 mit 12.900 Ausreisen ein neuer Höchstwert erreicht werden. Dabei liegt der Fokus des BFA auf straffälligen Personen: Rund 45 Prozent aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen waren zumindest einmal strafrechtlich verurteilt.
Martina Hellwagner
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2024
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