Misshandlungsvorwürfe
Vertrauen und Kontrolle
Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde eine „Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe“ (EBM) eingerichtet. Zur Stärkung der Unabhängigkeit der EBM wurde im BMI ein unabhängiger Beirat gegründet.
EBM-Beirat: Susanne Palko (Geschäftsstelle EBM-Beirat), Verena Murschetz, Clemens Lahner, Harald Schlögel, Barbara Soder, Mathias Vogl, (Leiter der Sektion Recht im BMI), Meinrad Handstanger, Hannes Schütz, Martin Prinz, Désirée Sandanasamy, Philipp Sonderegger, Teresa Hatzl, Bernhard Fink, Fiorentina Azizi-Hacker © Tobias Bosina
Sicherheit braucht Vertrauen. Vertrauen muss sich dazu in mehrere Richtungen entfalten: innerhalb der Polizei, zwischen Polizei und Bevölkerung, und zwischen diesen beiden und der Kontrolleinrichtung. Kontrollerfordernisse mögen Zeugnis von Misstrauen geben, dieses steht aber im Dienst dieses mehrpoligen Vertrauensverhältnisses im Interesse der Sicherheit. Das Wirken von Kontrolleinrichtungen soll im Ergebnis einen Beitrag dazu leisten, die rechtstaatlich fundierte Effektivität polizeilicher Tätigkeit und damit die Sicherheitslage weiter zu verbessern. Sie sind dazu da, das Vertrauen in Sicherheit zu stärken.
Eine vertrauensbildende Maßnahme besteht auf Basis europäischer Standards darin, die Untersuchung von Beschwerden wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen durch einen eigenen Mechanismus sicherzustellen. Mit der Novelle des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G), BGBl. I Nr. 107/2023, wurde in diesem Sinn eine eigene bundesweit zuständige Ermittlungs- und Beschwerdestelle zur Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes geschaffen (Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe – EBM).
Zur Stärkung der Unabhängigkeit der EBM wurde im BMI ein unabhängiger Beirat eingerichtet (§ 4a BAK-G). Dieser multiprofessionelle EBM-Beirat ist weisungsfrei (Art. 20 Abs. 2 Z 2 B-VG), er unterliegt der Amtsverschwiegenheit und den sonstigen Geheimhaltungspflichten.
Der EBM-Beirat wurde zum Zweck der Sicherstellung der gesetzmäßigen Aufgabenerfüllung der EBM eingerichtet und kann aus eigenem, über Ersuchen des Bundesministers für Inneres oder des Direktors des BAK tätig werden.
Dem EBM-Beirat obliegt unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Grund- und Menschenrechte die begleitende strukturelle Kontrolle der Tätigkeiten der EBM, die insbesondere die strategische Prüfung der ausreichenden Ausstattung und des wirtschaftlichen Einsatzes der Ressourcen, der laufenden Ausbildung der eingesetzten Bediensteten, der eingerichteten Instrumente zur Qualitätssicherung, der fortlaufenden Organisations- und Personalentwicklung und der grundlegenden Ablauf- und Kommunikationsprozesse umfasst. Dem EBM-Beirat kommt ein umfassendes Einsichtsrecht zu.
Ziel der Tätigkeiten des Beirats sind u. a. die Erkennung und das Aufzeigen allfälliger systemischer Mängel und die diesbezügliche Beratung zur strukturellen oder organisatorischen Verbesserung (§ 9a BAK-G). Der EBM-Beirat beschäftigt sich mit der gesamten Tätigkeit der EBM im Rahmen des BAK.
Um (verfahrens-)unsicheren Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern, die sich nicht direkt an die Polizei oder das BAK wenden wollen, einen uneingeschränkten und umfassenden Zugang zum Beschwerdesystem zu ermöglichen, ist der EBM-Beirat zusätzlich als Anlaufstelle für Meldungen betreffend Misshandlungsvorwürfe eingerichtet. Meldungen an den EBM-Beirat können per Post oder digital erfolgen.
Jährlicher Bericht.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Empfehlungen ist vom EBM-Beirat jährlich ein Bericht an den Bundesminister für Inneres zu erstatten, der diesen Bericht dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu übermitteln hat.
Die Empfehlungen des EBM-Beirats sind zu veröffentlichen. Sofern geboten, kann der EBM-Beirat jederzeit dem Bundesminister für Inneres sowie der Öffentlichkeit Bericht erstatten.
Vorsitz und Mitglieder:
Der EBM-Beirat besteht aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreterin und sieben weiteren Mitgliedern sowie sieben Ersatzmitgliedern, die auf Basis von gesetzlich definierten Vorschlägen durch den Bundesminister für Inneres für eine Funktionsperiode von sieben Jahren bestellt wurden. Der neu eingerichtet EBM-Beirat hatte seine Auftaktsitzung am 8. März 2024 mit Besichtigung der EBM unter Führung des BAK-Direktors und des EBM-Leiters. Der Beirat tagte schon ein weiteres Mal und hatte ein Gespräch mit dem BAK-Direktor und dem EBM-Leiter, wo über verschiedene Themen gesprochen wurde und ein reger Austausch stattfand.
Meinrad Handstanger/Barbara Soder
EBM-Beirat
Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Meinrad Handstanger
Stv. Vorsitzende: Mag. Barbara Soder
Mitglieder: Mag. Clemens Lahner, Dr. Harald Schlögel, Univ.-Prof. Dr. Verena Murschetz, LL.M., Philipp Sonderegger, Mag. Martin Prinz, Mag. Fiorentina Azizi-Hacker, LLM., Mag. Teresa Exenberger
Ersatzmitglieder: Dr. Bernhard Fink, Dr. Johannes Zahrl, Univ.-Prof. Mag. Dr. Hannes Schütz, Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Zerbes, Univ.-Prof. Dr. Lyane Sautner, Mag. Désirée Sandanasamy, Mag. Teresa Hatzl, LL.M.
Kontakt-EBM
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© EBM-Beirat
© BAK-Meldestellen
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2024
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