Europawahl 2024
Europa wählt
Am 9. Juni 2024 wird in Österreich die Wahl zum Europäischen Parlament stattfinden. Für die kommende Periode können 20 österreichische Abgeordnete gewählt werden.
Die 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden im Europäischen Parlament (EP) zukünftig durch 720 Abgeordnete repräsentiert. Von 6. bis 9. Juni 2024 können die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in direkten Wahlen in den 27 Mitgliedstaaten entscheiden, wer in der Wahlperiode 2024-2029 einen Sitz im größten multinationalen Parlament der Welt erhalten wird. Das EP hat seinen primären Sitz in Straßburg, wo pro Jahr zwölf viertägige Plenarsitzungswochen stattfinden. In Brüssel, Belgien, finden ebenfalls Parlamentstermine statt – insbesondere Ausschuss- und Klubsitzungen, aber auch kürzere Plenartage. In Luxemburg befindet sich das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments.
Wahltag.
Europäisches Parlament: 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig durch 720 Abgeordnete repräsentiert © Gregor Wenda
Die Europawahl findet aufgrund unterschiedlicher Traditionen innerhalb der Europäischen Union an verschiedenen Tagen statt – diesmal zwischen dem 6. und 9. Juni. Während in Österreich der Wahltag immer ein Sonntag oder Feiertag sein muss, ist in anderen Staaten ein Sonntag für ein Wahlereignis nicht denkbar. Nach der Wahl schließen sich die gewählten Abgeordneten in Fraktionen zusammen. Die amtliche Veröffentlichung der Ergebnisse wird aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben und der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes erst nach Schließung der letzten Wahllokale in der EU am 9. Juni – voraussichtlich um 23.00 Uhr – erfolgen.
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt demokratisch gewählte Organ der EU. Es fungiert gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten repräsentiert sind, als „EU-Gesetzgeber“. Das Parlament übt die demokratische Kontrolle über die EU-Institutionen aus, entscheidet über das EU-Budget und wählt die Mitglieder der Europäischen Kommission. Es kann parlamentarische Untersuchungen einsetzen und parlamentarische Anfragen stellen. Alle EU-Bürger haben zudem das Recht, dem EP Petitionen vorzulegen, sofern sie in die Zuständigkeit der EU fallen – etwa zu Umweltfragen oder Steuerangelegenheiten. In allen Mitgliedstaaten sind die Prinzipien des allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlrechts sowie des Verhältniswahlrechts in den nationalen Wahlordnungen verankert; in Österreich gilt für die Sitzvergabe eine Mindestschwelle von vier Prozent der abgegebenen Stimmen. Die Vergabe einer Vorzugsstimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten der gewählten Partei ist möglich. Am Stimmzettel kann neben der Partei in einem freien Feld der Name oder die Reihungsnummer einer Person, die auf dieser Liste für eine Vorzugsstimme kandidiert, eingetragen werden. Für eine Vorreihung sind Vorzugsstimmen im Ausmaß von fünf Prozent der auf die Parteiliste entfallenen gültigen Stimmen erforderlich.
Wahlberechtigte.
Zur Wahl der österreichischen EU-Abgeordneten ist berechtigt, wer spätestens am Wahltag (9. Juni 2024) den 16. Geburtstag feiert und am Stichtag (26. März 2024) in die Europa-Wählerevidenz eingetragen war.
Auch Auslandsösterreicher können mitwählen, wenn sie bis zum 25. April 2024 in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurden. Nichtösterreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich konnten sich ebenfalls in die österreichische Europa-Wählerevidenz ihrer Gemeinde eintragen lassen, wenn sie bis zum Stichtag formell erklärt haben, die österreichischen EP-Abgeordneten – und nicht jene ihres Herkunftsstaates – zu wählen. In diesem Fall ist es auch anderen EU-Staatsangehörigen gestattet, das in Österreich geltende Wahlalter von 16 Jahren zu nützen. Bei der Europawahl 2024 werden in Österreich knapp 6,4 Millionen Menschen wahlberechtigt sein, davon rund 45.000 Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher und über 45.000 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Wahllokale.
1979 konnte das Europäische Parlament erstmals direkt von den damaligen Mitgliedstaaten der EU gewählt werden © Gregor Wenda
Am 9. Juni 2024 öffnen im ganzen Bundesgebiet mehr als 10.000 Wahllokale ihre Tore; ein Gutteil davon wird erstmals verpflichtend barrierefrei sein. Aufgrund des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023, das seit 1. Jänner 2024 in Kraft ist, muss in jedem Gebäude mit Wahllokalen zumindest ein Wahllokal – einschließlich einer Wahlzelle – barrierefrei erreichbar sein. Gibt es an einem Standort nur ein Wahllokal, gilt für dieses Barrierefreiheit. Ab 1. Jänner 2028 wird es nur noch barrierefreie Wahllokale geben. Mitte Mai 2024 werden alle Gemeinden amtliche Wahlinformationen aussenden, aus denen sich der Ort des Wahllokals, die Öffnungszeiten und die Barrierefreiheit ergeben. Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist ein Ausweis mitzubringen; die Mitnahme der amtlichen Wahlinformation ist nicht ausreichend.
Wahlkarte.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht in der Lage ist, das eigene Wahllokal aufzusuchen – etwa durch Krankheit, Ortsabwesenheit oder einen Auslandsaufenthalt –, kann eine Wahlkarte beantragen. Diese kann in ganz Österreich zur Stimmabgabe in einem Wahllokal oder zur Briefwahl verwendet wird. Schriftlich (E-Mail, Online-Services, Fax, Brief, Karte oder via App des „Digitalen Amtes“) ist die Wahlkarten-Beantragung bei der zuständigen Gemeinde bis zum 5. Juni möglich, persönlich bis 7. Juni, 12.00 Uhr. Wurde eine Wahlkarte beantragt, muss diese unbedingt zur Stimmabgabe mitgebracht werden – auch dann, wann man am Wahltag überraschend doch in den „eigenen“ Wahlsprengel kommen kann. Wahlkarten werden flächendeckend ab Mitte Mai in den Gemeinden zur Verfügung stehen. Bei der Briefwahl ist eine sofortige Stimmabgabe möglich, es muss nicht bis zum Wahltag zugewartet werden.
Seit 1. Jänner 2024 ist es möglich, in jeder Gemeinde sofort nach einer persönlichen Beantragung mittels Briefwahl zu wählen („Quasi-Vorwahltage“) und die verwendete Wahlkarte gleich wieder abzugeben. Da zukünftig das Gros der Briefwahl-Wahlkarten bereits am Sonntag bei den örtlichen Wahlbehörden ausgewertet wird, verbleiben im Rahmen der Quasi-Vorwahltage abgegebene Wahlkarten bei der Gemeinde oder werden am Freitag vor dem Wahltag von den Bezirkswahlbehörden auf die Gemeindewahlbehörden aufgeteilt. Am Montag nach dem Wahltag werden von den Bezirkswahlbehörden weiterhin jene Briefwahlstimmen ausgewertet, die knapp vor dem Wahltag bei der Bezirkswahlbehörde eintreffen oder am Sonntag während der Öffnungszeiten in einem Wahllokal abgegeben werden. Im Gegensatz zu allen Wahlereignissen seit Einführung der Briefwahl im Jahr 2007 wird aufgrund des neuen Systems von einer deutlich geringeren Anzahl von Wahlkarten bei den Bezirken auszugehen sein. Die Nutzung der Briefwahl ist im Inland und Ausland portofrei. Die Wahlkarte enthält dazu einen Aufdruck in vier Sprachen – Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Zusätzlich können Informationsblätter zur kostenfreien Übermittlung aufgrund des Weltpostvertrages von der BMI-Homepage in sieben Sprachen heruntergeladen werden. Um allenfalls in einem österreichischen Briefkasten „gestrandete“ Wahlkarten von Briefwahl-Nutzern noch rechtzeitig zur zuständigen Wahlbehörde zu bringen, hat das Bundesministerium für Inneres mit der Österreichischen Post AG eine „Samstagsleerung“ vereinbart. Das Erfordernis eines solchen österreichweiten Leerens aller Briefkästen ist seit 1. Jänner 2024 im Gesetz verankert.
Menschen mit Behinderungen.
Für die Europawahl 2024 bietet das BMI wieder vielfältige barrierefreie Informationen, darunter Texte in leichter Sprache im Internet, Informationsseiten in „leichter Sprache“ in der Zeitschrift des Österreichischen Behindertenrates und, in Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, Informationsmaterial zur Europawahl in Braille und in einer Hörbücherei für blinde oder stark sehbehinderte Menschen. Die Wahlrechtsreform 2023 hat für Briefwählerinnen und -wähler eine neue Wahlkarten-Schablone mit sich gebracht, die es blinden Wahlberechtigten ermöglichen soll, selbstbestimmt auf der Wahlkarte zu unterschreiben. Das Layout der Wahlkarte wurde massiv vereinfacht und textlich „verschlankt“, Instruktionen zur Briefwahl finden sich zukünftig auf einer Informationsbeilage in leicht lesbarer Sprache. Die Beantragung einer „fliegenden Wahlkommission“ für Menschen, die nur eingeschränkt mobil sind, wird auch bei der Europawahl wieder möglich sein. Zudem haben behinderte Wählerinnen und Wähler das Recht, sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson bei der Stimmabgabe helfen zu lassen. Blinde oder schwer sehbehinderte Menschen können auch um eine Schablone zum Ausfüllen des Stimmzettels ersuchen.
Informationsarbeit.
Zur Information der Bevölkerung betreibt das BMI ab 13. Mai 2024 ein Call-Center unter der Nummer 0800/20 22 20, das wochentags für alle Fragen rund um die Europawahl kontaktiert werden kann. Auch über die Homepage und mit Social-Media-Beiträgen wird das Innenressort bis zum Wahltag in sich steigernder Intensität über die Europawahl informieren. Für in Wahlbehörden tätige Personen wird ab der zweiten Mai-Hälfte wieder ein Online-Lernprogramm zur Verfügung stehen.
Gregor Wenda
Europäische Union
Wahlen zum Europäischen Parlament
Im Jahr 1979 konnte das Europäische Parlament erstmals direkt von den damaligen Mitgliedstaaten der EU gewählt werden. Österreich stellte 1989 den Antrag auf Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften. Die Beitrittsverhandlungen waren im Februar 1993 aufgenommen und am 1. März 1994 abgeschlossen worden. Aufgrund des Ergebnisses einer Volksabstimmung am 12. Juni 1994 trat Österreich nur wenige Monate später, am 1. Jänner 1995, gemeinsam mit Finnland und Schweden der EU bei. Die erste Europawahl wurde in Österreich am 13. Oktober 1996 abgehalten; der Termin war von den allgemeinen Europawahlen losgelöst, da diese erst im Juni 1994 stattgefunden hatten. Seither gab es in Österreich fünf weitere Europawahlen: 1999, 2004, 2009, 2014 und 2019.
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2024
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