Deutschland
Neue Befugnisse
Die deutsche Bundesregierung hat im Dezember 2023 eine umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Nun startet die parlamentarische Behandlung.
Deutsche Bundespolizei: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen neue Befugnisse zur Strafverfolgung bekommen © Gregor Wenda
Die deutsche Bundespolizei mit ihren über 50.000 Bediensteten ist u. a. für die Sicherheit der Staatsgrenzen, auf See, an Flughäfen sowie der Eisenbahn zuständig. Die derzeit gültige Rechtsgrundlage, das Bundespolizeigesetz, stammt in seinen wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1994. Wiederholt haben in den vergangenen Jahren deutsche Regierungen an Novellierungen gefeilt, am 20. Dezember 2023 hat die Koalition aus SPD, FDP und Grünen einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen.
Um auf aktuelle Gefährdungslagen angemessen reagieren zu können, soll die Bundespolizei unter anderem neue Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung, für den Einsatz eigener Drohnen sowie zur Detektion und Abwehr von Drohnen, zur Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern sowie zum Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten erhalten. Im Bereich der Telekommunikation soll die Bundespolizei zukünftig Verkehrs- und Nutzungsdaten erheben dürfen, wenn es etwa um den Schutz von Leib und Leben geht. Zudem soll die Bundespolizei – auf Grundlage einer richterlichen Anordnung – Mobilfunkkarten und -endgeräte identifizieren und lokalisieren können.
Drohnen dürfen von der Bundespolizei zukünftig zur Bild- und Tonaufzeichnung eingesetzt werden, zum Beispiel zur Erstellung eines Lagebildes. Zur Abwehr gefährdender Drohnen soll die Bundespolizei technische Mittel einsetzen dürfen – etwa Netzwerfer, elektromagnetische Impulse, die Störung von Funkverbindungen oder die physische Einwirkung auf diese Drohnen. Mit einem zeitlich befristeten Aufenthaltsverbot oder Meldeauflagen soll die Bundespolizei Personen den Aufenthalt an bestimmten Orten für eine begrenzte Zeit untersagen – etwa gewaltbereiten Fußballhooligans vor Großveranstaltungen.
Kennzeichnung.
Der Gesetzentwurf enthält auch eine Rechtsgrundlage, um DNA-Identifizierungsmuster speichern und DNA-Trugspuren erkennen zu können. Um polizeiliches Handeln transparenter zu machen, sollen alle Beamten der Bundespolizei auf ihren Uniformen eine pseudonyme Kennzeichnung erhalten. Diese Kennzeichnung in Form einer Ziffernfolge wird eine namentliche Zuordnung durch befugten Stellen ermöglichen, verhindert allerdings, dass der Namen einer Polizistin oder eines Polizisten in die Öffentlichkeit getragen wird. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird zusätzliche Aufsichtsbefugnisse für besonders eingriffsintensive Maßnahmen der Bundespolizei erhalten. Auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, etwa bei der Übertragung von Daten in andere Staaten, sollen umgesetzt werden. Auch eine Sicherheitsüberprüfung aller Bediensteten der Bundespolizei soll ermöglicht werden; bislang ist diese nur in bestimmten Fällen möglich. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass beispielsweise extremistische Personen versuchen, für die Bundespolizei tätig zu werden. Der von der Regierung beschlossene Gesetzesentwurf wurde dem Bundestag zur weiteren parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Gregor Wenda
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2024
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