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Kultusamt

Staat und Religionen

Das Kultusamt im Bundeskanzleramt ist zuständig für Religionsgemeinschaften. Mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) als oberste Vereinsbehörde gibt es eine regelmäßige Zusammenarbeit.

Dreiviertel der österreichischen Bevölkerung bekennen sich als Mitglied einer Kirche oder Religionsgemeinschaften. Das ist das Ergebnis einer neuen und österreichweiten Erhebung der Religionszugehörigkeit durch die „Statistik Austria“ (www.statistik.at  ) im Auftrag des Kultusamtes im Bundeskanzleramt. Erstmals seit 2001 – seit im Zentralen Melderegister (ZMR) die zentrale Erhebung des Religionsbekenntnisses nicht mehr erfolgte – gibt es damit wieder eine aktuelle Religionsübersicht für Österreich. Derzeit gibt es 16 gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, sowie 11 eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften. Ein wesentliches Merkmal in Österreich ist das gute und funktionierende Kooperationsverhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften. Ebenso wichtig sind die ausgezeichneten Beziehungen der Religionen untereinander, ein besonderer Faktor für ein harmonisches Zusammenleben und für den sozialen Frieden.

Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bei einem Gebet in der ukrainisch-katholischen Kirche St. Barbara in Wien 2022
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bei einem Gebet in der ukrainisch-katholischen Kirche St. Barbara in Wien 2022
© Bundeskanzleramt

Das Kultusamt hat seit seiner Gründung 1849 als Teil des damaligen „Ministeriums für Cultus und Unterricht“ eine zentrale Rolle im Verhältnis des Staates und der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Der Begriff „Kultus“, vom lateinischen „cultus“, bezieht sich auf die Ausübung von Religion. Gemäß Artikel 10 Absatz 1 Ziffer 13 des Bundes-Verfassungsgesetzes sind die „Angelegenheiten des Kultus“ ausschließliche Zuständigkeit des Bundes in Gesetzgebung und Vollziehung. Vor 1849 waren die Kultusagenden dem Innenministerium bzw. der Vereinigten Hofkanzlei zugeordnet. Als oberste staatliche Behörde fungiert das Kultusamt als Schnittstelle zwischen Religionsgemeinschaften und dem Staat. Es ist zuständig für die Einhaltung der staatlichen Gesetze und Vorschriften, die die äußeren Angelegenheiten der Religionen und Glaubensgemeinschaften betreffen, und trägt mit vielfältigen Aktivitäten und Information in den verschiedensten Bereichen zur kooperativen Zusammenarbeit von Kirchen, Religionsgesellschaften und Staat bei.

Das Verfahren der gesetzlichen Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften, das den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts verleiht, sowie das Verfahren zum Rechtspersönlichkeitserwerb als religiöse Bekenntnisgemeinschaften (keine Stellung als Körperschaft öffentlichen Rechts) stellen sicher, dass die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Anerkennung oder der Rechtspersönlichkeitserwerb bringt Rechte und Pflichten mit sich, deren Vollzug im Alltag des Kultusamtes eine wichtige Rolle einnimmt.
Das Kultusamt erfüllt zahlreiche informative und beratende Aufgaben für andere Verwaltungsorgane, wie Ministerien, Behörden und Ämter. Insbesondere mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI), das gleichzeitig als oberste Vereinsbehörde tätig ist, gibt es eine regelmäßige Zusammenarbeit. So unterstützt das Kultusamt die Vereinsbehörden mit seinen fachlichen Stellungnahmen, wenn Vereinsgründungen einen Religionszweck aufweisen.

Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht; sie ist ein Seismograph für eine gesamtgesellschaftliche Konstitution im Hinblick auf die Sensibilität, weil sie in besonderer Weise mit dem inners­ten und der Identität der Person zusammenhängt und eine besondere Rolle in der Entwicklung der Grundrechte spielt. Die österreichische Bundesverfassung enthält zahlreiche Bestimmungen, die einen Bezug zum religiösen Leben und zur individuellen und korporativen Religionsfreiheit aufweisen, wie Art. 14, 15, 16 StGG, Art. 9 EMRK, Art. 63 Abs 2 StV von St. Germain, Art. 14 Abs. 5a B-VG u.a.m.

Ein weiteres Feld der Verbindung mit dem BMI stellen Themenfelder dar, in denen auch seitens des BMI direkt Kontakt mit den Kirchen und Religionsgesellschaften stattfindet, sei es im Bereich der Polizeiseelsorge oder in Fragen der Sicherheit. Auch in Staatsbürgerschafts- oder Aufenthaltsfragen werden seitens der zuständigen Stellen des BMI zu religionsbezogenen Fragen Stellungnahmen des Kultusamtes eingeholt. Zum Beispiel hinsichtlich religiöser Funktionsträger.

Informationen und Broschüren des Kultusamtes (www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/kultusamt/informationen-broschueren-kultusamt.html  )

Florian Welzig


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2024

Druckversion des Artikels (PDF 221 kB)

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