Elektronische Identität
Sichere, vernetzte Digitalisierung
E-IDAS, die Verordnung hinter der ID Austria und dem „Digitalen Führerschein“, wird erneuert. Beim „Innovation-Day 2023“ diskutierten Personen aus Bund und Wirtschaft über eIDAS 2.0 und Signaturlösungen.
Elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Einschreiben und Webseiten-Zertifikate – das sind die Vertrauensdienste der „Electronic Identification, Authentication- and Trust-Services“-Verordnung, kurz eIDAS. Die Verordnung ist geltendes Recht in den Mitgliedstaaten der EU und sorgt für die Reduktion und Vereinfachung von bürokratischen Prozessen. Identifizierungsmöglichkeiten sorgen für die Sicherheit der digitalen Abläufe. Während des „Innovation-Day 2023“ am 24. Mai 2023 in Wien trafen einander Personen aus Bund und Wirtschaft zu einer Diskussion über eIDAS 2.0 und Signaturlösungen. Unter den Vortragenden waren Markus Popolari, Leiter der Direktion Digital Services im Innenministerium, Reinhard Posch, CIO des Bundes und „Digitales-Österreich“-Leiter, Peter Kustor, Leiter der Abteilung „Legistik und Stammzahlenregisterbehörde, E-Government-Strategie sowie EU und Internationales“ im Finanzministerium, Anton Komendera, Head of Cross-Customer-Solutions im Bundesrechenzentrum und Horst Bratfisch, Manager des Public Sectors und CTO von msg Plaut Austria.
Österreich gilt als ein Vorreiter der eIDAS-Umsetzung.
Die Umsetzung der ID Austria ist ein erfolgreiches Beispiel dafür. Sie befindet sich derzeit in der Pilotphase und ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern sich modern, sicher und digital zu identifizieren. „Die ID Austria wird sich großartig weiterentwickeln. Die Anwendung wird den Nutzerinnen und Nutzern nicht nur ein bis zwei Behördenkontakte im Jahr erleichtern, sondern wird auch in der Privatwirtschaft alltäglich werden“, sagte Markus Popolari während der Experten-Diskussion. „Das große Ziel ist, noch weiter zu digitalisieren und bequemere Lösungen zu finden – sowohl in der Verwaltung wie auch in der Wirtschaft“, betonte der Direktor für Digitale Services.
„Digitaler Führerschein“.
Ein weiterer Grund, warum Österreich bei eIDAS ein Vorbild ist, ist die Umsetzung des „digitalen Führerscheins“. Fährt man von Wien nach Innsbruck über das deutsche Eck, sollte man den Führerschein jedoch als Scheckkarte bei sich führen – denn der „digitale Führerschein“ ist derzeit nur in Österreich gültig. Damit man in Zukunft Anwendungen wie den „digitalen Führerschein“ länderübergreifend verwenden kann, ist eine Überarbeitung der eIDAS notwendig: eIDAS 2.0. Der Vorschlag für ein Update der Verordnung wurde im Sommer 2021 veröffentlicht und wird voraussichtlich noch im Jahr 2023 verabschiedet. Ziel ist die Vereinheitlichung der Umsetzung der bisher unterschiedlichen Herangehensweisen der Mitgliedsstaaten. Bis 2030 sollen alle Unionsbürger Zugang zu einem sicheren, digitalen Identitätsnachweis haben, der in der gesamten Union anerkannt werden muss und eine uneingeschränkte Kontrolle ermöglichen soll. Die ID-Wallet, eine digitale Brieftasche, ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, ihre digitale Identität, auch den „digitalen Führerschein“, an einem Ort zu speichern und sie kann durch eIDAS 2.0 EU-weit für die Erbringung von Nachweisen genutzt werden.
Lisa Maria Unterberger
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2023
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