Visaangelegenheiten
Verpflichtungserklärungen
Fremde, die in den Schengenraum einreisen möchten, benötigen ein Visum, sofern sie nicht von der Visumpflicht befreit sind.
© Egon Weissheimer
Die elektronische Verpflichtungserklärung für Personen, Unternehmen oder Vereine, die visumpflichtige Fremde einladen, wurde fälschungssicherer und nutzerfreundlicher gestaltet.
Fremde, die in Österreich bzw. in den Schengenraum einreisen möchten, benötigen ein Visum, sofern sie nicht davon befreit sind. Für die Erteilung eines Visums müssen Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel für die Hin- und Rückreise sowie für den Aufenthalt.
Häufig kommt es vor, dass Visumwerber zwar alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen. Um auch diesem Personenkreis das Reisen zu ermöglichen, wurde die Möglichkeit geschaffen, dass sich Dritte, eine „Einladerin“ oder ein „Einlader“ (sowohl natürliche als auch juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in Österreich kommen in Frage), finanziell für die oder den Eingeladenen verpflichten.
Die Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE).
Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung geht die Einladerin bzw. der Einlader ein vertragliches Verhältnis mit der Republik Österreich zugunsten der Visawerberin bzw. des Visawerbers ein. Diese verpflichten sich dazu, für den Unterhalt und die Unterkunft der eingeladenen Personen aufzukommen und der Republik Österreich, den Ländern, Gemeinden und anderen öffentlichen Rechtsträgern, alles zu bezahlen, die ihnen im Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt der eingeladenen Personen entstehen, bei sonstiger gerichtlicher Geltendmachung. Eine einseitige Aufhebung dieses Vertrages (Zurückziehung der Verpflichtungserklärung) ist nicht möglich.
Die Verpflichtungserklärung war am Beginn zunächst notariell beglaubigt in Papier abzugeben, später erfolgte die Umstellung auf ein elektronisches Format. Zwar besteht die eigentliche Verpflichtungserklärung auf Papier bis heute, doch sämtliche Unterlagen wie Einkommensnachweise, Arbeitsbestätigungen, Kreditnachweise etc. werden bei der zuständigen Landepolizeidirektion in ein elektronisches System eingetragen und binnen 48 Stunden an die für den Visumantrag zuständige österreichische Auslandsvertretungsbehörde übermittelt. Das spart Zeit, erhöht die Sicherheit und ist ein kostenloses Service.
Die Generalverpflichtungserklärung (GVE)
Für „Viel-Einladerinnen“ und „Viel-Einlader“, zumeist Firmen oder Vereine mit regen Auslandsbeziehungen, wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Generalverpflichtungserklärung (GVE) abzugeben. Nach rigoroser Prüfung durch die Abteilung V/7/B „Fremdenpolizei, Visaangelegenheiten und ETIAS“ im Innneministerium hinsichtlich Bonität und Einladungsvolumen, können sich Firmen und Vereine durch Abgabe einer GVE den wiederholten Weg zur Landespolizeidirektion zwecks Abgabe einzelner EVE sparen. Mit einem Einladungsschreiben, das sich auf die GVE bezieht, kann das Auslangen gefunden werden.
Das Projekt EVE/GVE-Weiterentwicklung. Um EVE und GVE fit für das 21. Jahrhundert zu machen, wurde 2019 das Projekt „EVE/ GVE-Weiterentwicklung“ ins Leben gerufen. Das EVE-System war in die Jahre gekommen und Vertretungsbehörden berichteten vermehrt von gefälschten Einladungsschreiben angeblicher Firmen und Vereine, die geltend machten, im Besitze einer EVE zu sein.
Änderungen.
Um diese Sicherheitslücke zu schließen und um das System nutzerfreundlicher zu gestalten, wurden unter anderem folgende Änderungen erarbeitet und eingeführt:
- eine automatische und übersichtliche Berechnung der Summe aller Bezüge und Vermögenswerte,
- die Möglichkeit, mittels einer EVE mehrere Personen einzuladen,
- die Möglichkeit der Verpflichtung mehrerer Personen mit einer EVE,
- den Zugang von Firmen zur WEB-Applikation über das Unternehmensserviceportal (USP) und somit Entfall der fälschungsanfälligen Einladungsschreiben und
- ein innovatives Design für die WEB-Oberfläche und Aufteilung des elektronischen Formulars auf mehrere Abschnitte für eine benutzerfreundlichere Dateneingabe.
In einem ersten Schritt wurde im März 2020 die innovative EVE-neu implementiert, danach die GVE-neu ab Mitte 2021 schrittweise ausgerollt und seit Jänner 2022 sind EVE-neu und GVE-neu voll anwendbar.
EVE neu und GVE neu tragen zur Verbesserung der Qualität der Visaverfahren bei, zu einem Schutz der Grenzen durch Hintanhaltung von Visa-missbrauch und somit ganz allgemein zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit bei.
Stephan Koppányi
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2022
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