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E-Government

Elektronischer Identitätsnachweis

Die Bürgerkarte entwickelt sich zum Elektronischen Identitätsnachweis (ID-Austria) weiter – mit einer Vielzahl neuer Funktionen.

Die ID Austria ermöglicht es, sich sicher online auszuweisen und digitale Services zu nutzen und Geschäfte abzuschließen.
Die ID Austria ermöglicht es, sich sicher online auszuweisen und digitale Services zu nutzen und Geschäfte abzuschließen.
© BMDW

Die Bundesregierung bekannte sich in ihrer Digitalisierungsstrategie zur Einführung des Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) zur Nutzung im öffentlichen und privaten Bereich. Dabei soll Bürgerinnen und Bürgern der behördlich bestätigte Nachweis bestimmter personenbezogener Daten gegenüber Behörden und Privaten im Sinne einer elektronischen Ausweisfunktion ermöglicht werden. Die näheren Regelungen betreffend die Registrierung und Verwendung des E-ID wurden zuletzt in der E-ID-Verordnung des Bundesministeriums für Inneres (BMI) festgelegt.

Erste Überlegungen zur Weiterentwicklung der Bürgerkarte (auch in ihrer technischen Ausprägung als Handy-Signatur) und Einführung eines sogenannten E-ID wurden im BMI in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt bereits vor einigen Jahren angestellt. In Zusammenarbeit mit namhaften Experten im Bereich der Informationstechnologie und Telematik wurde ein Konzept für den neuen E-ID unter Einhaltung höchster Sicherheits- und Datenschutzstandards erarbeitet, das in einem nächsten Schritt mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort weiterentwickelt und schließlich im März 2022 als digitale Plattform „ID Austria“ vorgestellt wurde. Der Bereich Digitalisierung ist aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 jetzt im Bundesminis­terium für Finanzen angesiedelt.

Registrierungsprozess.

Bürgerinnen und Bürger können sich freiwillig im Rahmen des derzeit laufenden Pilotbetriebs bei ausgewählten Passbehörden, bei zur Entgegennahme des Antrages ermächtigten Gemeinden oder bei den Dienststellen des Finanzamtes in Wien oder Linz registrieren. Mit Beginn des Echtbetriebes wird im Zuge eines Antrages auf Ausstellung eines Reisedokuments – außer bei ausdrücklichem Widerspruch – automatisch ein E-ID ausgestellt.

Für Fremde ist die Registrierung bei einer Landespolizeidirektion vorzunehmen, da diese mit der Prüfung ausländischer Identitätsdokumente vertraut ist. Die Aktivierung des E-ID bzw. die Bindung eines mobilen Endgeräts (z. B. Smartphone) an den E-ID kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei der Registrierungsbehörde erfolgen. Andernfalls kann die Aktivierung im Self-Service erst nach mit den von der Behörde erhaltenen Zugangsdaten abgeschlossen werden.

Funktionen.

Ergänzend zur Möglichkeit der Erstellung einer Handy-Signatur soll künftig auch der Nachweis bestimmter personenbezogener Daten gegenüber Behörden, Unternehmen oder Vereinen zur Verfügung stehen. Eine Übermittlung dieser Daten an Behörden, Unternehmen oder Vereine erfolgt im Einklang mit datenschutzrechtlichen Standards nur nach Initiative und mit Zustimmung des E-ID-Inhabers.

Mit ID-Austria können zukünftig etwa aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) das Alter, das Geschlecht, die Wohnsitze sowie bei österreichischen Staatsbürgern auch der Familienstand nachgewiesen werden. Zudem wird auch der Nachweis von Daten eines gültigen Reisedokuments aus dem Identitätsdokumentenregister (IDR) möglich sein.
In naher Zukunft wird Bürgerinnen und Bürgern auch der digitale Führerschein und Zulassungsschein zur Verfügung stehen. Ab 2023 kann der E-ID aufgrund der unionsweiten Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel EU-weit genutzt werden.

Offline-Nutzung.

Zudem kann der jeweilige E-ID-Inhaber die digitalen Nachweise auch offline verwenden, indem die oben genannten Daten gesichert auf seinem mobilen Endgerät zur Verfügung stehen, um den elektronischen Nachweis insbesondere auch an jenen Orten, an denen die Internetverbindung nicht ausreichend oder nicht dauerhaft gewährleistet ist, zu nutzen.

Vereinfachter Umstieg.

Inhaber einer Handy-Signatur können online auf den neuen E-ID mit vollem Funktionsumfang umsteigen, ohne zur Registrierungsbehörde zu gehen, sofern eine gleichwertige behördliche Identitätsüberprüfung stattgefunden hat. Voraussetzung für den vereinfachten Umstieg ist ein gültiger Reisepass (ausgenommen ein „Notpass“) oder Personalausweis.

Inhaber einer Handy-Signatur, bei denen keine behördliche Identitätsüberprüfung stattgefunden hat, können ebenfalls vereinfacht umsteigen, allerdings auf einen E-ID mit gleichbleibendem Funktionsumfang (Basisfunktion der Handy-Signatur). Um sämtliche Funktionen nutzen zu können, müssen sie bei der Registrierungsbehörde persönlich erscheinen.

Rechtsgrundlagen.

Auf unionsrechtlicher Ebene findet die eIDAS-Verordnung Anwendung. Die einschlägigen Regelungen betreffend die Registrierung und Ausstellung eines E-ID befinden sich sowohl im E-Government-Gesetz als auch in der entsprechenden E-ID-Verordnung des BMI.

Zeitplan.

Derzeit erfolgt auf freiwilliger Basis ein Pilotbetrieb mit den oben beschriebenen ausgewählten Registrierungsbehörden. Der Start des Echtbetriebes wird mit Ende 2022 in Aussicht genommen, damit ID-Austria laufend um neue Funktionalitäten erweitert werden kann.

Denise Ortner


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2022

Druckversion des Artikels (PDF 248 kB)

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