Tag der Kriminalitätsopfer 2022
Hilfe für Terroropfer
Am Tag der Kriminalitätsopfer des Bundesministeriums für Inneres und der Opferhilfe-Einrichtung WEISSER RING am 22. Februar 2022 drehte sich – ausgehend vom Terroranschlag am 2. November 2020 in Wien – alles um das Thema Terrorismus.
Univ.-Prof.in Dr.in Lyane Sautner, Vizepräsidentin des WEISSEN RINGS, beleuchtete die rechtlichen Aspekte des Phänomens. Die Basis dafür bilden EU-Opferschutz-Richtlinie 2012, EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung 2017 sowie die diesbezüglichen österreichischen Gesetze. Laut § 278c Strafprozessordnung (StPO), der auf der EU-Richtlinie aufbaut, handelt es sich um Terrorismus, „wenn die Tat geeignet ist, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen“. Damit muss der Vorsatz verbunden sein, „die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern, öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu erschüttern oder zu zerstören.“ Das Gesetz enthält außerdem eine Liste terroristischer Straftaten, die von Mord über schwere Nötigung bis zur Luftpiraterie und zu Vergehen gegen Waffengesetz und Kriegsmaterialgesetz reicht.
Angriffsziel.
Gemeinsam ist allen terroristischen Handlungen das Bestreben, Aufmerksamkeit und Angst weit über den einzelnen Angriff hinaus zu erzeugen, wie Lyane Sautner ausführte. Die unmittelbaren Opfer terroristischer Akte – also jene, die getötet oder verletzt wurden oder werden sollten – sind in der Regel nicht die eigentlichen Angriffsziele. Vielmehr gehe es darum, „die Grundfesten eines friedlichen, menschlichen Zusammenlebens zu erschüttern“.
Aus viktimologischer Sicht gibt es folglich eine weitaus größere Gruppe mittelbar Betroffener. Das sind – so Sautner – neben den Angehörigen und Nahestehenden der unmittelbaren Opfer auch Menschen, die befürchten müssen, dass sich weitere Terrorakte gegen sie richten werden. Auch Ersthelfer/-innen werden dieser Gruppe zugerechnet. Umgelegt auf den Terroranschlag in Wien bedeutet das, dass ein großer Teil zumindest der Wiener Bevölkerung aus viktimologischer Sicht mittelbar Betroffene sind.
Der in diesem Artikel in weiterer Folge verwendete Opferbegriff beschränkt sich auf die unmittelbaren Opfer sowie die Angehörigen der Getöteten, folgt also weitgehend den Definitionen aus StPO, Verbrechensopfergesetz (VOG) bzw. aus der EU-Opferschutz-Richtlinie.
Anti-Terrorpaket und Terroropfer-Fonds (TOF).
Innenminister Mag. Gerhard Karner verwies auf das Anti-Terrorpaket von 120 Millionen Euro sowie auf den Umbau des Verfassungsschutzes in die neu geschaffene Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst. Man habe unmittelbar nach dem Anschlag Maßnahmen getroffen. „Wir haben auch gesehen, welch große Herausforderung die Entschädigung der Opfer nach einer derartigen Tat darstellt“, nahm er Bezug auf die Einrichtung des TOF. Karner dankte für diesen „wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Österreich“.
Keine einzige Maßnahme könne das Leid und den Verlust der Betroffenen ungeschehen machen, stellte der ehemalige Sozialminister Dr. Wolfgang Mückstein klar. „Es ist unsere Verantwortung und Aufgabe im Sozialressort, für die Betroffenen und Hinterbliebenen einzutreten.“ Mückstein nahm außerdem Bezug auf die begonnene Evaluierung des VOG und dankte dem WEISSEN RING für die Arbeit am TOF.
Bausteine der Unterstützung.
Mit Einrichtung des Fonds Ende September 2021 steht die Hilfe, die die Opferhilfe-Einrichtung WEISSER RING den Opfern des Anschlags vom 2.11.2020 anbieten kann, nunmehr auf den drei Beinen allgemeine Opferhilfe, Beratung nach dem Verbrechensopfergesetz und Terroropfer-Fonds.
Wie es den Opfern geht.
Sowohl internationale Forschungsergebnisse als auch die Erfahrungen des WEISSEN RINGS aus den Monaten seit dem Terroranschlag von Wien zeigen: Opfer eines Terroranschlags zu werden, hat noch massivere Auswirkungen auf die Betroffenen als vergleichbare Taten ohne terroristischen Hintergrund. Dazu trägt die Tatsache bei, dass die unmittelbaren Opfer ausschließlich aufgrund ihrer Anwesenheit an einem bestimmten Ort bzw. der ihnen zugeschriebenen Zugehörigkeit zu einer Gruppe ausgewählt werden. Ein weiterer Aspekt, der das Geschehene schwerer ertragbar zu machen scheint ist, dass es kaum zu einem Verfahren gegen den oder die Täter kommt.
Prof. Dr. Antony Pemberton, Leuven Institute of Criminology und Netherlands Institute for the Study of Crime and Law Enforcement (NSCR), forderte in seinem Vortrag dazu auf, das Erleben der Opfer von Terror ernst zu nehmen: „Terror kann das Leben der Opfer von einem Augenblick auf den anderen für immer verändern. Viel langwieriger und schwieriger ist es, Betroffene dabei zu unterstützen, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Aber genau dafür sollten wir uns einsetzen.“
Er führte ausgehend von der Publikation „A victimless crime? A narrative on victims of terrorism to build a case for support“ von Laura Dolci Kanaan und weiteren Erfahrungsberichten aus, welche Folgen ein Terroranschlag hat.
Dieser müsse als „erzählerischer Bruch“ in der Biographie der Opfer verstanden werden, der die Lebensgeschichte völlig ins Chaos stürze. Betroffene werden aus der Bahn geworfen und erleben sich ohne Verbindung zu ihrem sozialen Umfeld, ein Zustand den er als radikale Einsamkeit („radical lonliness“) bezeichnet.
Pemberton führte weiter aus, dass sich die Unterstützung für Opfer von Terror in erster Linie darauf konzentrieren solle, ihnen dabei zu helfen, zurück ins Leben zu finden und den Austausch mit ihrem sozialen Umfeld wieder herzustellen. „Dafür ist es notwendig, die Sichtweise der Opfer ernst zu nehmen oder zumindest das Ausmaß, in dem diese durch Gesellschaft, Strafverfolgung und Justiz ignoriert wird, möglichst gering zu halten.“
Mehr als 200 Meldungen.
„Wir erleben in der täglichen Arbeit mit Opfern des Anschlags vom 2. November 2020, dass viele Betroffene – vor allem solche, die sich erst mit großer Verzögerung Hilfe holen – bis heute schwer unter psychischen Folgen wie Schlafstörungen, Flashbacks, Angstzuständen oder Panikattacken leiden“, schilderte Mag. Natascha Smertnig, Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS. Oft genüge der Knall eines geplatzten Reifens, um Betroffene wieder in die Situation zurück zu versetzen. Es haben sich inzwischen mehr als 200 Betroffene an den WEISSEN RING gewendet, 56 davon werden im Rahmen des TOF betreut.
Besondere Belastung für Berater/-innen.
Dr. Tobias Körtner, Leiter Opferhilfe WEISSER RING, beschrieb in seinem Vortrag eine weitere Besonderheit. Die psychosozialen Berater/-innen sind mit einer großen Zahl an ähnlichen Schilderungen konfrontiert. Manchmal wird ihnen ein und dieselbe Szene von mehreren Menschen geschildert – jeweils aus dem persönlichen Blickwinkel des aktuellen Gegenüber. Dadurch entsteht in der Beratung ein teilweise sehr dichtes, detailliertes Bild der schrecklichen Ereignisse. Zusätzlich gehören auch sie – wenn man der weiter oben beschriebenen viktimologischen Opfer-Definition folgt – mit großer Wahrscheinlichkeit selbst zur Gruppe der mittelbaren Opfer des Anschlags von Wien.
Kein normaler Abend.
Abteilungsinspektorin Eva Nebesky von der Polizeiinspektion Brandstätte war am Abend des Terroranschlags in der Wiener Innenstadt im Streifendienst mit dem Funkwagen unterwegs. Gemeinsam mit einem Kollegen befand sie sich an einer Schlüsselposition im sogenannten „Bermudadreieck“ und stand bis vier Uhr früh im direkten Opferkontakt. Mit großer Bewunderung erinnert sie sich an jene Menschen, die ausharrten bis die Rettung hinzugezogen werden konnte und bis sie schließlich sicher nach Hause durften. In ihrem Vortrag sprach sie von einem unglaublichen Zusammenhalt, der zu spüren gewesen sei. Nebesky ist davon überzeugt, dass dieser Abend bei allen, die dabei waren, Spuren hinterlassen hat: „Bei manchen sind diese Spuren nur oberflächlich und vielleicht schon verblasst, bei anderen haben sie tiefe Abdrücke hinterlassen.“
Internationaler Vergleich.
Es bestehen – auch innerhalb der EU – sehr große Unterschiede, welche Leistungen Opfer von Terror jeweils erhalten und von wem diese erbracht werden. Damit stellt die Arbeit im Rahmen des TOF nicht nur für Österreich Pionierarbeit dar. Mag. Christine Tinzl, WEISSER RING: „Es bleibt herausfordernd, Kriterien für die Bemessung von Entschädigungen für Opfer von Terror in Österreich herauszuarbeiten und aus den Erkenntnissen dieses Projekts Vorschläge für die Evaluierung bestehender Gesetze zu erarbeiten.“
Prozessbegleitung.
Der Anspruch auf Prozessbegleitung für Terroropfer wurde mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2018 gesetzlich verankert. Justizministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. bekräftigte in ihrer Grußbotschaft: „Wir müssen Opfer von Straftaten stärker bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen. Deswegen werde ich auch weiterhin die juristische und psychosoziale Prozessbegleitung stärken. Denn kein Opfer soll auf sich allein gestellt sein.“ Denn auch hier gilt: Rechte zu haben, bedeutet nicht automatisch, auch Zugang zum Recht zu haben.
Entwicklungspotenzial.
Das Symposium förderte Punkte zutage, die nach einer weiteren Betrachtung verlangen.
- Eine eindeutige Definition des Opferbegriffs im Zusammenhang mit Terror fehlt.
- Die Ausgestaltung der Mechanismen und Protokolle für Notdienste zur Aktivierung von Unterstützungsdiensten für Opfer von Terror ist offen.
- Die Klärung und Bereitstellung der Unterstützungsdienste gemäß EU-Opferschutz-Richtlinie fehlt.
- Prozessbegleitung für Betroffene mit Wohnsitz in Österreich, wenn diese in anderen Mitgliedstaaten der EU Opfer von Terror werden, ist nicht geklärt.
- Der Erwägungsgrund 16 der EU-Opferschutz-Richtlinie würde erwarten lassen, dass Terroropfer ex lege als besonders schutzbedürftig eingestuft werden. Das findet im österreichischen Recht keine Entsprechung.
Vorhandenes und Neues.
„Mit dem Opfer-Notruf 0800 112 112 des Justizministeriums stünde bereits eine mögliche zentrale Anlaufstelle zur Verfügung“, verwies Hon.Prof. Dr. Udo Jesionek, Präsident WEISSER RING, auf eine bereits vorhandene Ressource und rief die Zuhörer/-innen auf, weiter gemeinsam an einer besseren Situation für die Opfer von Kriminalität arbeiten.
Weiterführende Information.
Mehr Information über Tag der Kriminalitätsopfer und Fachvorträge gibt es im Internet unter www.weisser-ring.at/22-2-2022-tag-der-kriminalitaetsopfer sowie bmi.gv.at/tdk .
Brigitta Pongratz
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2022
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