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Deutschland

Vielfalt an Möglichkeiten

In der Regel kann schon mit der Androhung des Taser-Einsatzes eine gefährliche Situation entschärft werden.
In der Regel kann schon mit der Androhung des Taser-Einsatzes eine gefährliche Situation entschärft werden.
© IM NRW / Tim Wegner

Mehrere deutsche Länderpolizeien führen flächendeckend Taser ein. Die sogenannten „Distanzelektroimpulsgeräte“ (DEIG), die in manchen Bundesländern als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ eingestuft sind, können niederschwellig wie der Pfefferspray oder Schlagstock eingesetzt werden.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat nach einem Pilotversuch bis Ende September 2021 die Anschaffung von weiteren 620 Tasern genehmigt. Die Geräte sollen nun auch in zwölf weiteren Städten genutzt werden, darunter Aachen, Bochum und Münster. Derzeit befinden sich 766 Taser bei der Polizei des bevölkerungsreichsten deutschen Bundeslandes im Einsatz. Künftig soll der Bestand auf über 1.360 Geräte ausgeweitet werden. Die Gesamtkosten der Beschaffung belaufen sich mit Trainings auf 8,5 Millionen Euro.

Pilotversuch.

Der Anschaffung war ein Pilotversuch vorangegangen, wonach die Polizei in Nordrhein-Westfalen im Untersuchungszeitraum fast 160-mal den Taser gezogen hatte. Dabei handelte es sich um 123 Androhungen und in 31 Fällen kam es zu tatsächlichen Schussabgaben. Zweimal wurde der Taser im Kontakt-Modus eingesetzt. Dabei erfolgt die Stromübertragung über die Kontaktelektroden am Taser direkt auf den menschlichen Körper.
Seit der Jahrtausendwende wurden Taser in Deutschland in allen Bundesländern genutzt, allerdings nur von Sondereinsatzkommandos. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist dies weiterhin der Fall. Mittlerweile schaffen jedoch vier deutsche Bundesländer Elektroimpulswaffen für den Streifendienst an. Das sind neben Nordrhein-Westfalen auch Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Die Bundesländer Berlin und Brandenburg erwägen auch eine flächendeckende Einfüh-rung. In Bayern sind die Geräte vorerst nur bei Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei verfügbar, in Bremen bleiben sie im Bestand der Spezialkräfte, wobei eine Ausnahmeregelung für den Streifendienst in Bremerhaven besteht.

Der Taser soll grundsätzlich nur in statischen Lagen eingesetzt werden. Die Reichweite beträgt bis zu sieben Meter.
Der Taser soll grundsätzlich nur in statischen Lagen eingesetzt werden. Die Reichweite beträgt bis zu sieben Meter.
© IM NRW / Caroline Seidel

Befürworter des flächendeckenden Einsatzes von Elektroimpulswaffen werben damit, dass mit Tasern die Zahl der Schusswaffeneinsätze zurückgehen könnte. Der Taser sei eine optimale Waffe, um die Lücke zwischen Einsatzmitteln wie Schlagstock, Pfefferspray und Pis­tole zu schließen. Obwohl keine Studie hierzu bekannt ist, hat das Innenministerium in Düsseldorf nach Ende des Pilotprojekts in Nordrhein-Westfalen argumentiert, dass allein die Drohung mit einem Taser zu einer geringeren Gewaltanwendung durch die Polizei beitrage. In Deutschland waren in den vergangenen drei Jahren sechs Personen bei Polizeieinsätzen ums Leben gekommen, wobei Taser eingesetzt wurden. Alle tödlichen Einsätze passierten in Wohnhäusern, wobei sich die Betroffenen in einer psychischen Ausnahmesituation befanden. Der Tod erfolgte unter anderem durch einen Kreislaufstillstand oder Herzinfarkt.
Wie viele Todesfälle es durch den Einsatz von Elektroimpulswaffen künftig geben wird, wird wesentlich von der Einstufung der Geräte in den Polizeigesetzen der Länder abhängig sein. Die Länderpolizeigesetze können eigene Regelungen treffen und Taser entweder als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ (wie in Berlin und Schleswig-Holstein) oder als „Waffe“ (wie in Nordrhein-Westfalen) einstufen. Bei einer Einstufung als Schusswaffe bestehen höhere Hürden für eine Androhung des Einsatzes, womit Taser wohl weniger häufig angewendet werden. Als „Hilfsmittel“ können Taser vergleichbar wie ein Pfefferspray oder Schlagstock gezogen werden und es bestehen geringere Berichtspflichten.

M. L.

netzpolitik.org  


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2022

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