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Grundsätzliches - Weitere grundsätzliche Aspekte einer Vereinsgründung

Die Gründung eines Vereins im Sinne des Vereins-Gesetzes 2002   ist ziemlich einfach. Sie kostet auch nicht viel.

Die Gestaltung der inneren Ordnung eines Vereins in seinen Statuten ist ziemlich frei. In den Statuten werden zum Beispiel:

  • der Name,
  • die Ziele
  • die innere Ordnung des Vereins und
  • seine Vertretung nach außen bestimmt.

Die Vereine müssen sich immer an die Gesetze halten.
Das gilt für alle Aktivitäten, auch wenn sie in den Statuten stehen.
Wenn sich ein Verein nicht an die Gesetze hält, kann er eine Strafe bekommen.
Es kann sogar sein, dass die Behörde den Verein auflöst.

Wichtig können auch noch andere Bereiche sein, zum Beispiel:

  • Gewerberecht
  • Handelsrecht
  • EU-Recht
    Das ist das Recht der Europäischen Union.
  • Datenschutzrecht
  • Medienrecht
  • Veranstaltungsrecht
  • Steuerliche Behandlung von Vereinen.

Es kommt auf den Zweck des Vereins an und was die Gründer wollen.

Oft sind Vereine und die Spenden für sie nach dem Abgabenrecht steuerlich begünstigt.

Wer sich in einem Verein engagieren möchte, interessiert sich außerdem meist sehr für Fragen der Haftung von einzelnen Vereinsmitgliedern und Vereinsfunktionären.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Justiz.  

Ein Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Es gibt auch gemeinnützige Vereine.

Das Wort Gemeinnützigkeit kommt im Abgabenrecht vor.
Gemeinnützig sind nur Zwecke, die nur und unmittelbar die Allgemeinheit fördern.

Bevor Sie einen Verein gründen, sollten Sie überlegen, ob der Verein die beste Organisationsform für Ihr Ziel ist.

Wenn Sie den Verein gründen, müssen Sie Statuten festlegen, die für den Verein passen. Die Statuten sind die Regeln des Vereins.
Als Muster können Sie ein  Statutenmuster (RTF, 144 KB) verwenden und an die Zwecke Ihres Vereins anpassen. Das Statutenmuster können Sie durch einen Klick herunterladen.
Es ist sehr wichtig, dass Sie die Statuten an Ihren Verein anpassen und wenn notwendig erweitern.

Wenn Sie nähere Informationen über Steuern und Abgabenrecht für Vereine wissen wollen, schauen Sie bitte auf die Seiten des Finanzministeriums.  
Dort finden Sie zum Beispiel unter dem Punkt Steuerservice die Broschüre Vereine und Steuern. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.
Am Ende dieser Broschüre finden Sie auch Statutenmuster.
Diese Muster sind für steuerliche Begünstigungen für Vereine, die sich gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich betätigen.
Mildtätig heißt, dass der Verein hilfsbedürftige Personen fördert, zum Beispiel Menschen mit Behinderung.

Genauere Regeln dazu finden Sie ab § 34 Bundesabgabenordnung.  
Die Abkürzung dafür lautet BAO.

Wenn Sie noch mehr über das Vereinsrecht lesen wollen, klicken Sie bitte auf Literaturhinweise.

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Letzte Aktualisierung: 24. September 2024

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