Das BMI-Engagement in der Europäischen Union

Wie vertritt das Innenministerium Österreichs Interessen in Brüssel?

Wenn die Europäische Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für einen neuen EU-Rechtsakt im Bereich „Inneres“ vorlegt, wird dieser normalerweise zunächst den Innenministern im Rat der Justiz- und Innenminister vorgestellt. Nach einer ersten Orientierungsaussprache wird der Rechtsakt in den unterschiedlichen Vorbereitungsgremien des Rates geprüft, verhandelt und angepasst. In all diesen Gremien sind Mitarbeiter des Innenministeriums vertreten, um die Interessen Österreichs effektiv durchzusetzen.

Wurde eine Einigung in der Ratsarbeitsgruppe erzielt oder ist eine Einigung zu einzelnen Punkten aufgrund divergierender politischer Positionen auf Expertenebene nicht mehr möglich, wird der Vorschlag im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV oder COREPER genannt) behandelt. Im AStV sind die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten bemüht, Einvernehmen zu noch bestehenden gegensätzliche Positionen zum Text herzustellen.

Die Innenminister selbst behandeln im Rat dann jene Fragen des Entwurfs, über die auf den unteren Ebenen des Rates keine Einigung erzielt werden konnte.

Weiters gibt es im Bereich „Justiz und Inneres“ Ausschüsse, an denen hochrangige Vertreter der Mitgliedstaaten teilnehmen:

Dem durch den Lissabonner Vertrag eingeführten Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) kommen drei Hauptaufgaben zu:

  1. Er soll die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der EU erleichtern und stärken.
  2. Weiters soll er die Effizienz operativer Zusammenarbeit evaluieren und Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
  3. Zuletzt ist es seine Funktion, die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den EU-Agenturen und den Behörden der Mitgliedsstaaten im Bereich innere Sicherheit verbessern.

Der im Lissabonner Vertrag eingeführte Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) soll die operativen Aktionen der für Sicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern, fördern und stärken.

Die vor Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages eingerichteten Ausschüsse, der Strategische Ausschuss für Einwanderung, Grenzen und Asyl (SCIFA) bzw. der Ausschuss nach dem ehemaligen Artikel 36 des alten EU-Vertrages (CATS) für die polizeiliche Zusammenarbeit, sind hochrangige legislative Ausschüsse und werden bis mindestens Ende 2011 fortgeführt. Sie sollen bei Bedarf einberufen werden, wenn COSI zu einer Frage keinen Beitrag leisten kann.