Wer kann eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen?

Alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger (Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats), die das aktive Wahlrecht bei den Europawahlen besitzen, können eine Bürgerinitiative unterstützen. In Österreich ist dies ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich, in den meisten anderen Mitgliedstaaten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Die Unterstützung der EBI erfolgt auf Basis eines fix vorgegebenen Formulars, dessen Aussehen von der Staatsangehörigkeit des Unterzeichners (der Unterzeichnerin) abhängt. Österreichische Staatsangehörige, die eine EBI unterstützen wollen, müssen neben Vornamen, Familiennamen, dem ständigen Wohnsitz, dem Geburtsdatum, dem Geburtsort und der Staatsangehörigkeit auch die Daten des Reisepasses oder des Personalausweises eintragen. Dazu kommen Datum und – bei Unterstützungsbekundungen im Papierweg – die Unterschrift. Bei Europäischen Bürgerinitiativen, die ab dem 1. Jänner 2020 registriert werden, sind auf dem Formular für österreichische Unterstützerinnen und Unterstützer nur noch Vornamen, Familienname, die Nummer des persönlichen Ausweispapiers, die Art des Ausweispapiers, das Datum und, gegebenenfalls, die Unterschrift vorgesehen.

Eine Unterstützung bestimmter Bürgerinitiativen ist nicht über die Website des Bundesministeriums für Inneres bzw. das Zentrale Wählerregister möglich. Das Bundesministerium für Inneres oder eine andere österreichische Behörde (etwa die Gemeinde des Hauptwohnsitzes) sind auch sonst in keiner Weise in die Phase des Sammelns von Unterstützungsbekundungen eingebunden. Es obliegt ausschließlich der Organisatorengruppe einer EBI, in der Bevölkerung die Unterstützungsbekundungen zusammenzutragen – sei es auf Papier oder über das Internet. In Bezug auf das Sammeln von Unterstützungsbekundungen besteht erst ein offizieller Behördenkontakt, wenn alle erforderlichen Unterschriften gesammelt worden sind. Dies ist ein bedeutender Unterschied zu der bei österreichischen Volksbegehren gewohnten Vorgangsweise.


BMI Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/S/2, 1010 Wien, Telefon: +43-1-53126-905203Kontakt