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Kurzinformation

Die Funktions-Periode des Europäischen Parlaments dauert 5 Jahre. Das heißt, das Europäische Parlament wird immer nach 5 Jahren neu gewählt.

Die Wahlen finden normalerweise immer im gleichen Zeitraum statt.
In allen Mitglied-Staaten der Europäischen Union wird zwischen Donnerstag und Sonntag gewählt.
Die einzelnen Mitglied-Staaten können innerhalb dieser Tage einen Wahltag oder mehrere Wahltage selbst bestimmen.

Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung einer Europawahl ist der Rats-Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments.

In der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 ist geregelt, wie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die nicht in ihrem, sondern in einem anderen Mitglied-Staat wohnen, wählen können.

In Österreich wird am 9. Juni 2024 gewählt.

Österreich hat als Mitgliedstaat der Europäischen Union das Recht, im Europäischen Parlament durch Abgeordnete vertreten zu sein.

Wer darf bei der Europa-Wahl wählen?

Aktiv wahlberechtigt heißt, dass man wählen darf.

Aktiv wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt sind und

  • Österreicherin oder Österreicher sind oder
  • nicht-österreichische Bürgerin oder nicht-österreichischer Bürger der Europäischen Union sind und in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben.

Sie müssen am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Sie dürfen nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung von der Wahl ausgeschlossen sein.

Wer kann bei der Europa-Wahl gewählt werden?

Passiv wahlberechtigt heißt, dass man gewählt werden kann.

Passiv wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie:

  • bei der Europawahl wählen dürfen und
  • am Tag der Wahl 18 Jahre alt sind und
  • Sie nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung von der Wahl ausgeschlossen sein.

Welche Grundsätze gibt es für die Europa-Wahl?

Es gilt das Verhältnis-Wahlrecht.
Das heißt, die Sitze im Parlament werden verhältnismäßig nach der Verteilung der Wähler-Stimmen vergeben.

Sie können eine Vorzugs-Stimme vergeben.
Eine Vorzugs-Stimme ist eine zusätzliche Stimme für eine bestimmte Kandidatin oder einen bestimmten Kandidaten einer Partei.

In Österreich werden grundsätzlich Parteien gewählt.
Jede Partei hat auf ihrem Wahlvorschlag Namen von Kandidatinnen und Kandidaten.
Diese werden in einer bestimmten Reihenfolge festgelegt.
Durch Ihre Vorzugs-Stimme können Sie eine Person vorreihen.
Eine Liste mit allen Namen findet man im Wahllokal oder bekommt man bei der Briefwahl mit der Post.

Wenn eine Person kandidieren will, muss sie auf dem Wahlvorschlag einer Partei stehen.
Ein gültiger Wahlvorschlag braucht:

  • die Unterschrift von mindestens 3 Abgeordneten zum Nationalrat oder
  • die Unterschrift von einem österreichischen Mitglied des Europäischen Parlaments oder
  • 2.600 Unterstützungs-Erklärungen aus der Bevölkerung.

Vor jeder Nationalratswahl werden eigene Wahl-Behörden neu gebildet.
Diese Wahl-Behörden sind auch für die Europa-Wahl zuständig.
Die Europa-Wahl ist sehr ähnlich organisiert wie die Nationalrats-Wahl.

Sie haben auch Anspruch auf die Ausstellung einer Wahlkarte, wenn Sie Ihr Wahllokal am Wahltag nicht besuchen können, weil Sie zum Beispiel:

  • verreist sind,
  • krank oder bettlägerig sind, oder
  • nicht zu Ihrem Wahllokal gehen können.

Es gibt keine Wahlpflicht. Das heißt, Sie dürfen wählen, aber Sie müssen nicht.

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