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Wie kann man bei einer Europa-Wahl kandidieren?

Bei einer Wahl zu kandidieren heißt, bei dieser Wahl anzutreten.

Wenn eine wahlwerbende Partei in Österreich bei einer Wahl kandidieren will, muss sie einen Wahl-Vorschlag einbringen.
Es müssen Personen vorgeschlagen werden, die für diese Gruppe gewählt werden möchten.
Wahlvorschläge können bei der Bundes-Wahlbehörde eingebracht werden.
Das geht bis zum 44. Tag vor dem Wahltag um 17.00 Uhr.
Das ist der 26. April 2024.

Folgendes muss in einem Wahl-Vorschlag stehen:

  • Die Partei-Bezeichnung in ganzen Worten, das heißt, keine Abkürzung.
  • Eine Kurzbezeichnung, wenn es eine gibt.
    Die Kurzbezeichnung darf nicht mehr als 7 Buchstaben haben.
  • Die Partei-Liste. Das ist die Liste aller Bewerberinnen und Bewerber für diese Partei.
    Es dürfen höchstens 42 Personen auf der Liste stehen.
    Diese Personen müssen in einer Reihenfolge mit arabischen Ziffern bezeichnet werden, das heißt, 1., 2., 3. und so weiter.
    • Von jeder Person müssen angegeben werden:
      • Vorname,
      • Familienname,
      • Geburtsjahr,
      • Beruf und
      • Adresse.
  • Außerdem ist der Vorname, Familienname, Beruf und Adresse einer zustellungsbevollmächtigten Person notwendig.
    Zustellungsbevollmächtigt heißt, dass die Behörde an diese Person die Post für die Partei schicken darf. Diese Person muss passiv wahlberechtigt sein.

Gemeinsam mit dem Wahlvorschlag müssen überbracht werden:

  • Zustimmungs-Erklärungen aller Bewerberinnen und Bewerber,
    sie erklären damit, dass sie kandidieren möchten,
  • ein Beitrag für die Druckkosten in der Höhe von 3.600 Euro in bar oder die Bestätigung über die Einzahlung auf ein Konto des Bundesministeriums für Inneres.

Wie viele Unterstützungs-Erklärungen sind notwendig?

Damit ein Wahl-Vorschlag rechtsgültig eingebracht wird, muss er unterstützt werden.

Dazu gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Mindestens 3 Mitgliedern des Nationalrates unterschreiben den Wahl-Vorschlag.
  • Oder mindestens ein österreichisches Mitglied des Europäischen Parlaments unterschreibt den Wahl-Vorschlag.
  • Oder mindestens 2.600 Personen aus der Bevölkerung geben eine Unterstützungs-Erklärung ab.
    Hier finden Sie dafür ein Formular (1 MB).

Wie können Sie einen Wahl-Vorschlag unterstützen?

Jede Person, die den Wahl-Vorschlag unterstützen will, muss die Unterstützungs-Erklärung unterschreiben.
Die Unterstützungs-Erklärung muss von Ihnen persönlich bei der Gemeindebehörde in der Gemeinde, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, unterschrieben werden.
Die Gemeinde muss bestätigen, dass Sie am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen waren.

Sie müssen also spätestens am Wahltag (9. Juni 2024) ihren 16. Geburtstag haben.

Pro Wahl kann von einer Person nur ein Wahl-Vorschlag unterstützt werden. Sie müssen einen Lichtbild-Ausweis mithaben, damit Sie Ihre Identität nachweisen können.
Das heißt, die Behörde stellt fest, dass die richtige Person unterschrieben hat.

Ein Lichtbild-Ausweis ist zum Beispiel

  • ein Reise-Pass,
  • ein Personal-Ausweis oder
  • ein Führerschein.

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