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Leichter Lesen

Informationen für nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Jede Staatsangehörige oder jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist auch Unions-Bürgerin oder Unions-Bürger.  

Bitte beachten Sie: Sie sind nicht-österreichische Unions-Bürgerin oder nicht-österreichischer Unions-Bürger?
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Österreich?
Sie wollen an der Europawahl teilnehmen?
Dann müssen Sie in der Europa-Wählerevidenz der Hauptwohnsitz-Gemeinde eintragen sein.

Um in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen werden zu können, sind diese Voraussetzungen notwendig:

  • Sie müssen vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung 14 Jahre alt geworden sein,
  • Sie dürfen vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sein,
  • Sie müssen ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und
  • einen Antrag stellen.

Das Antrags-Formular erhalten Sie bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Das Antragsformular hat den langen Namen:
Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unions-Bürgerinnen und Unions-Bürger, die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben. Dieses Antragsformular finden Sie  hier.
Sie bekommen es auch in allen Gemeinden.
Zu diesem Formular gibt es auch eine Ausfüllhilfe in verschiedenen Sprachen.
Diese finden Sie am Ende dieses Textes unter Übersetzungs-Hilfe.

Wenn Sie den Antrag stellen, brauchen Sie einen gültigen Ausweis. Sie müssen förmlich erklären, dass

  • Sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder wählen möchten und
  • Sie in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben. Aktives Wahlrecht heißt, dass Sie wählen dürfen.

Förmlich erklären heißt schriftlich bestätigen.
Diese förmliche Erklärung ist ein Teil des Antragsformulars.

Sie müssen Ihrem Antrag auch notwendige Belege als Begründung beilegen.

In der Tabelle finden Sie Übersetzungs-Hilfen in verschiedenen Sprachen.

 Bulgarisch/Balgarski esik

 Dänisch/Dansk

 Englisch/English

 Estnisch/Eesti keel

 Finnisch/Suomi

 Französisch/Français

 Griechisch/ellinikí glóssa

 Italienisch/italiano

 Kroatisch/Hrovatski

 Lettisch/Latviešu valoda

 Litauisch/Lietuviu kalba

 Maltesisch/Malti

 Niederländisch/Nederlands

 Polnisch/Po poisku

 Portugiesisch/Português

 Rumänisch/Româna

 Schwedisch/Svenska

 Slowakisch/Slovencina

 Slowenisch/Slovenšcino

 Spanisch/Español

 Tschechisch/Cesky

 Ungarisch/Magyar

Sie bleiben für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich in der Europa-Wählerevidenz eingetragen.

Wenn Sie Unions-Bürgerin oder Unions-Bürger sind, dürfen Sie auch in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde an Gemeinderats-Wahlen teilnehmen; in Wien können Sie bei Bezirksvertretungs-Wahlen wählen.
Die Teilnahme-Bedingungen dafür sind unterschiedlich und stehen in den einzelnen Landesgesetzen.
Eine Antragstellung für die Teilnahme ist meistens nicht notwendig. Fragen Sie bitte nach:

  • bei Ihrer Gemeinde oder
  • beim Amt der Landesregierung jenes Bundeslandes, in dem Sie wohnen.

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Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

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