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Bundespräsidentenwahl 2004

Stimmabgabe im Ausland

Sollten Sie sich ständig oder am Wahltag im Ausland aufhalten, so können Sie nur mit einer Wahlkarte wählen.

Die Wahlkarte können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (auch per Telefax und sofern vorhanden per E-Mail oder Internetmaske der Gemeinde) seit 9. Februar 2004 bis einschließlich 22. April 2004 beantragen.

Als Auslandsösterreicher(innen) können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland anfordern.

Als Auslandsösterreicher(in) beachten Sie gegebenenfalls auch unsere Informationen betreffend die Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Wählerevidenz. 

Abbildung der Wahlkarte
Wahlkarte © BMI

Die Wahlkarte erhalten Sie ca. 2 Wochen vor dem Wahltag. 

Sie können die Stimme im Ausland sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Sollten Sie sich schon vor dem Wahltag ins Ausland begeben, so können Sie sofort nach Verlassen des Bundesgebietes wählen.

Die Wahlkarte ist ein weißes, verschließbares Kuvert. In dieser befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein weißes, gummiertes Wahlkuvert. Der Wahlkarte ist weiters ein Informationsblatt betreffend die Stimmabgabe im Ausland angeschlossen.

Sie können ein  Informationsblatt (pdf, 376 KB) betreffend die Stimmabgabe im Ausland telefonisch +43 1 531 26-905202 oder per E-Mail (wahl@bmi.gv.at) anfordern sowie auch als PDF-Datei herunterladen.

Eine  allgemeine Information (pdf, 123 KB) für Wahlkartenwählerinnen und -wähler können Sie ebenfalls herunterladen.

Wählen können Sie, indem Sie

  • zunächst der weißen Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das weiße, gummierte Wahlkuvert entnehmen, dann
  • den amtlichen Stimmzettel unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das weiße Wahlkuvert zurücklegen und anschließend
  • das weiße Wahlkuvert zukleben und das verschlossene Wahlkuvert vor dem (der) diesen Vorgang Bestätigenden in die weiße Wahlkarte zurücklegen.

Bestätigungen können erteilt werden

  • durch eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland,
  • durch eine einem österreichischen Notar vergleichbare Person oder durch eine nach dem Recht des Aufenthaltsstaates zur Beglaubigung berechtigte Einrichtung
  • durch eine(n) volljährige(n), österreichische(n) Zeugin/Zeugen (diese können auch Ehepartner, Verwandte und Bekannte sein, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen).

Die Stelle an der die Bestätigung vorzunehmen ist, finden Sie auf der Vorderseite der Wahlkarte.

Sollten Sie Ihre Stimme vor einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland abgeben, so leitet diese Ihre Wahlkarte rechtzeitig an die zuständige Landeswahlbehörde weiter.

Bei einer Stimmabgabe im Flugzeug einer österreichischen Fluglinie haben Sie die Möglichkeit Ihre Wahlkarte der/dem Flugbegleiter(in) zu übergeben. Diese(r) nimmt Ihre Wahlkarte wieder zurück nach Österreich und sorgt für deren Weiterleitung an die zuständige Landeswahlbehörde.

Andernfalls müssen Sie die Wahlkarte selbst nach Österreich zurücksenden, wobei die Anschrift der zuständigen Landeswahlbehörde auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt ist.

Die Wahlkarte kann auch direkt bei der zuständigen Landeswahlbehörde abgegeben werden.

Die Wahlkarte muss bis spätestens Freitag, den 30. April 2004, 12.00 Uhr MESZ, bei der zuständigen Landeswahlbehörde eingelangt sein.

Auslandsösterreicher(innen) und auf Wunsch auch im Inland lebende Wahlberechtigte erhalten gemeinsam mit der Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl am 25. April 2004 automatisch eine weitere Wahlkarte für einen allfälligen 2. Wahlgang (16. Mai 2004). Informationen betreffend die Vorgangsweise der Stimmabgabe im Ausland bei einem allfälligen 2. Wahlgang erhalten Sie gegebenenfalls ungefähr ab Mitte April 2004.

Sollten Sie sich am Wahltag nicht im Ausland aufhalten, so können Sie mit ihrer Wahlkarte am Wahltag ausschließlich dem/den von der Gemeinde bestimmten Wahllokal(en) ihre Stimme abgeben! Beachten Sie bitte hier die Informationen über die Stimmabgabe im Inland!


Letzte Aktualisierung: 1. April 2025

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