Bundespräsidentenwahl 2004

Informationen betreffend die Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Wählerevidenz

Anlässlich der Bundespräsidentenwahl 2004 können Sie die Informationen betreffend die Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Wählerevidenz (105 KB) herunterladen.

Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Auslandsösterreicher(in) bei einer Bundespräsidentenwahl wählen?

Bei einer Bundespräsidentenwahl können Sie von Ihrem Wahlrecht unter folgenden Voraussetzungen Gebrauch machen:

  • Sie müssen spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum Ablauf des Wahltages ihren 18. Geburtstag gefeiert haben) und das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen;
  • Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und dürfen vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein;
  • Sie müssen in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

Was haben Sie als Auslandsösterreicher(in) zu unternehmen, wenn Sie derzeit noch nicht - oder nicht mehr - in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden?

Sie müssen zunächst einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen.

Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz
Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz

Das entsprechende Formular "Antrag auf Eintragung in die/Verbleib in der Wählerevidenz-/Europa-Wählerevidenz für österreichische Staatsbürger(innen), die außerhalb des Bundesgebietes leben" erhalten Sie bei jeder österreichischen Gemeinde oder bei einer österreichischen Botschaft, einem Generalkonsulat oder einem Konsulat. Sie können mit dem Formular gleichzeitig auch die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz beantragen. 

Das Formular ist bei allen österreichischen Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten vorrätig. Ist es Ihnen nicht möglich, mit einer österreichischen Botschaft, einem Generalkonsulat oder einem Konsulat Kontakt aufzunehmen, so können Sie das Formular als PDF-Datei herunterladen (377 KB) . Beachten Sie in diesem Fall auch die Ausfüllanleitung. Die Anschriften und Telefonnummern der österreichischen Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten . Den ausgefüllten Antrag können Sie der Gemeinde, in deren Wählerevidenz / Europa-Wählerevidenz Sie geführt werden möchten, entweder über eine österreichische Botschaft, ein Generalkonsulat, ein Konsulat oder direkt zukommen lassen. Schließen sie bitte dem Antrag Belege an, die zur Glaubhaftmachung der im Formular angeführten Anknüpfungspunkte geeignet sind (wie z. B. die Kopie der Geburtsurkunde oder des letzten österreichischen Meldezettels). Die Anknüpfungspunkte (z. B. Ort der Geburt) finden Sie auf dem erwähnten Antragsformular.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Sie die Gemeinde in ihre Wählerevidenz eintragen.

Wie lange werden Sie nach Antragstellung in der Wählerevidenz / Europa-Wählerevidenz geführt?

Jene Gemeinde, die Sie in die Wählerevidenz / Europa-Wählerevidenz aufgenommen hat, führt Sie in dieser für die Dauer von zehn Jahren. Der Beginn des Zeitraumes ist das Datum der Antragstellung. Während dieser zehn Jahre können Sie bei allen auf Bundesebene abzuhaltenden Wahlen und Volksabstimmungen von Ihrem Wahlrecht (Stimmrecht) Gebrauch machen.

Was haben Sie zu tun, wenn Sie ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen?

Um in der Wählerevidenz / Europa-Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde zu verbleiben, haben Sie bei der Abmeldung Ihres österreichischen Hauptwohnsitzes ausdrücklich eine Erklärung abzugeben, dass Sie als Auslandsösterreicher(in) weiterhin in der Wählerevidenz geführt werden möchten.

Wie geht der Wahlvorgang im Ausland vor sich?

Für die Stimmabgabe im Ausland müssen Sie unbedingt für jede Wahl eine Wahlkarte beantragen.


BMI Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/S/2, 1010 Wien, Telefon: +43 1 531 26-905203Kontakt