Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen
(19. September bis 26. September 2022)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 17. Mai 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
19. September 2022 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
26. September 2022 |
Stichtag: |
16. August 2022 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Die vielen willkürlichen Vorschriften der Regierung haben massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht. Durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sollen alle Covid-19-Gesetze zurückgenommen, entsprechende Strafen aufgehoben, bezahlte Strafen refundiert und Schadenersatz nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz anerkannt werden. Daten müssen privat bleiben, der Verfassungsgerichtshof soll Eilentscheidungen treffen und Amtshaftung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen möglich sein."
Bevollmächtigter:
Dr. Christian Fiala
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Mag. Dr. Michael Brunner
Sepp Rothwangl
Karin Kaiblinger
Gabriele Safran
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das vorläufige Ergebnis des Volksbegehrens „Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen“ als Präsentationsgrafik (pdf, 2,5 MB) oder als CSV-Datei (csv, 77 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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