Verbot für Kinder-Instagram
(19. Juni bis 26. Juni 2023)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 1. Februar 2023 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Verbot für Kinder-Instagram"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
19. Juni 2023 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
26. Juni 2023 |
Stichtag: |
15. Mai 2023 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Der amerikanische Konzern Facebook (Eigentümer von Instagram) plant zum Ausbau seiner Umsätze ein eigenes Instagram für Kinder. Hier wird der Schutz der Privatsphäre von Kindern für die Gewinnmaximierung von Facebook geopfert. Wir fordern die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu achten und zu schützen, und deshalb durch bundesgesetzliche Maßnahmen ein unkontrolliertes Datensammelnetzwerk zu untersagen.
Bevollmächtigter:
Eduard Egger
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Andreas Palli
Mag. Rene Günter Moser
Silke Nicole Schieg
Johannes Neubauer
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Verbot für Kinder-Instagram“ als Präsentationsgrafik (pdf, 3 MB) oder als CSV-Datei (csv, 74 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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Letzte Aktualisierung: 4. Oktober 2024