RECHT AUF WOHNEN
(19. September bis 26. September 2022)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 29. Juni 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"RECHT AUF WOHNEN"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
19. September 2022 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
26. September 2022 |
Stichtag: |
16. August 2022 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Der Nationalrat wolle ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, welches beinhalten soll:
Die Republik hat grundsätzlich alle Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen ab einem bestimmten Alter auf Antrag beim Erwerb oder der Erhaltung von Wohneigentum in Österreich z.B. durch zinslose Darlehen bedarfsorientiert zu unterstützen.
Die Republik hat jedem Menschen in Österreich auf Antrag eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung zu stellen, wenn und solange dieser sich keine Unterkunft leisten kann.“
Bevollmächtigter:
Helmut Bitschnau
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Marion Vonach
Martina Metz
David Salzgeber
Irene Ewert
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das vorläufige Ergebnis des Volksbegehrens „RECHT AUF WOHNEN“ als Präsentationsgrafik (pdf, 2,5 MB) oder als CSV-Datei (csv, 75 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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