Karfreitag-Feiertag für Alle
(15. Juni bis 22. Juni 2026)
Einleitungsantrag und Stattgebung
Der Bundesminister für Inneres hat am 16. Jänner 2026 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Karfreitag-Feiertag für Alle"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
| Beginn des Eintragungszeitraumes: |
15. Juni 2026 |
| Ende des Eintragungszeitraumes: |
22. Juni 2026 |
| Stichtag: |
11. Mai 2026 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
Der Karfreitag aIs Tag der Erinnerung an den Tod Jesu Christ am Kreuze stellt ein zentrales Ereignis im Leben Jesu, damit für das Christentum und die ganze Menschheit dar.
Die Geburt Jesu zu Weihnachten, der Tod am Karfreitag und die Auferstehung Jesu Christi zu Ostern sind prägende Ereignisse des christlichen Glaubens und der christlichen Frohbotschaft.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den Karfreitag im § 7 des Feiertagsruhegesetzes verankern.
Bevollmächtigter:
Martin Wabl
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Helmut Kern
Wolfgang Teichtinger
Evelyn Schnalzer
Herbert Reisinger
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Letzte Aktualisierung: 16. Jänner 2026