COVID-Maßnahmen abschaffen
(19. September bis 26. September 2022)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 17. Mai 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"COVID-Maßnahmen abschaffen"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
19. September 2022 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
26. September 2022 |
Stichtag: |
16. August 2022 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Keine gentechnischen Experimente mit Kindern!
Wir sind gegen jede Art von Impfzwang, insbesondere bei Kindern. Die Schulen sollen wieder einen ungehinderten Präsenzunterricht - ohne COVID-Maßnahmen - ermöglichen.
Die COVID-Maßnahmen und die 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gefährden die Gastronomie-, Dienstleistungs- und Kultur-Betriebe existenziell, ohne erkennbaren Nutzen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die sofortige Aufhebung aller COVID-Maßnahmen in Österreich beschließen."
Bevollmächtigter:
Mag. Robert Marschall
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Gerlinde Wolz
Ing. Andre Hutter
Michael Fichtenbauer
Alexandra Pichler-Geritz
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das vorläufige Ergebnis des Volksbegehrens „COVID-Maßnahmen abschaffen“ als Präsentationsgrafik (pdf, 2,5 MB) oder als CSV-Datei (csv, 77 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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