Bedingungsloses Grundeinkommen

(18. November bis 25. November 2019)

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Einleitungsantrag und Stattgebung

Der Bundesminister für Inneres hat am 27. Mai 2019 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Bedingungsloses Grundeinkommen"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes:  18. November 2019
Ende des Eintragungszeitraumes:  25. November 2019
Stichtag:  14. Oktober 2019

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Es wird ein BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN in der Höhe von 1200.-€ für jede(n) österreichische(n) StaatsbürgerIn durch eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung angestrebt!“

Bevollmächtigter:

Mag. Max Peter Hofer

Als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Bernhard Freigassner, BSc., MSc.
Dipl.-Ing. Dr. Heinz Panholzer
Erich Schattauer, Dipl. Päd.
Elias Hermann

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Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Bedingungsloses Grundeinkommen“ als Präsentationsgrafik (1,48 MB)  oder als CSV-Datei (73 KB) (Länder, Stimmbezirke, Gemeinden) herunterladen.

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