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Volks-Abstimmung

Überblick und geschichtlicher Rückblick

In der österreichischen Rechts-Ordnung sind 2 Formen des Referendums verankert: die Volks-Abstimmung und die Volks-Befragung. Ein Referendum ist eine Volks-Entscheidung über eine bestimmte Frage.

Ein weiterer in der Bundes-Verfassung verankerter Bestandteil der direkten Demokratie ist das Volks-Begehren.

Ein Volks-Begehren kann mit einer parlamentarischen Petition an den Nationalrat verglichen werden.
Bei einer parlamentarischen Petition wird ein konkretes Anliegen einer Bürgerin oder eines Bürgers durch eine Nationalrats-Abgeordnete oder einen Nationalrats-Abgeordneten vor den Nationalrat gebracht.

Die Volks-Abstimmung und die Volks-Befragung werden auf Bundes-Ebene mit der gleichen Verfahrens-Ordnung durchgeführt wie eine geheime Wahl.
Es werden auch die gleichen Wahl-Behörden tätig.
Das sind die seit der letzten Nationalrats-Wahl im Amt befindlichen Wahl-Behörden.

Die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede zwischen Volks-Abstimmung und Volks-Befragung werden in dieser Tabelle dargestellt:

Volks-Abstimmung Volks-Befragung
Volks-Abstimmung und Volks-Befragung werden durch Entschließung des Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volks-Abstimmung oder Volks-Befragung und den Stichtag bestimmt die Bundesregierung. Es können 2 oder mehrere Volks-Abstimmungen oder Volks-Befragungen angeordnet werden. Volks-Abstimmung und Volks-Befragung werden durch Entschließung des Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volks-Abstimmung oder Volks-Befragung und den Stichtag bestimmt die Bundesregierung. Es können 2 oder mehrere Volks-Abstimmungen oder Volks-Befragungen angeordnet werden. Volks-Abstimmung und Volks-Befragung werden durch Entschließung des Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volks-Abstimmung oder Volks-Befragung und den Stichtag bestimmt die Bundesregierung. Es können 2 oder mehrere Volks-Abstimmungen oder Volks-Befragungen angeordnet werden.
Gegenstand der Volks-Abstimmung ist ein vom Parlament beschlossenes Gesetz oder die von der Bundes-Versammlung gestellte Frage nach der Absetzung des Bundespräsidenten. Die Bundes-Versammlung ist ein Gremium, also eine Arbeits-Gruppe. Die Bundes-Versammlung besteht aus Nationalrat und Bundesrat. Bei einer Volks-Befragung wird die Haltung der österreichischen Bevölkerung zu einer grundsätzlichen und für ganz Österreich wichtigen Angelegenheit erforscht.
Das Ergebnis der Volks-Abstimmung ist bindend. Das Ergebnis der Volks-Befragung ist nicht bindend.
Gefragt wird, ob ein Gesetzes-Beschluss des Nationalrates Gesetz werden soll, oder ob der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage wird mit Ankreuzen eines Ja-Feldes oder eines Nein-Feldes beantwortet. Es wird eine Frage gestellt, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist. Oder es gibt 2 verschiedene Lösungs-Vorschläge zur Auswahl.
Auslands-Österreicherinnen und Auslands-Österreicher können an der Volks-Abstimmung teilnehmen. Auslands-Österreicherinnen und Auslands-Österreicher können an der Volks-Befragung teilnehmen.

Wenn der Bundespräsident eine Volks-Abstimmung anordnet, muss die Bundesregierung einen Tag der Abstimmung festsetzen. An diesem Tag findet die Volks-Abstimmung statt. Die Volks-Abstimmung muss an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag stattfinden.

Die Bundesregierung muss auch den Stichtag bestimmen. Am Stichtag wird zum Beispiel überprüft, wie viele Menschen an der Volks-Abstimmung teilnehmen dürfen.

Der Stichtag darf nicht vor dem Tag sein, an dem die Volks-Abstimmung angeordnet wird.

Es gibt eine Entscheidung des Bundespräsidenten mit den genauen Informationen über die Volks-Abstimmung. Diese Entscheidung heißt „Entschließung“. Die Entschließung wird im Bundes-Gesetzblatt veröffentlicht. Im Bundes-Gesetzblatt werden zum Beispiel auch Gesetze und Verordnungen veröffentlicht. Diese Informationen muss die Veröffentlichung der Entschließung enthalten:

  • den Tag der Volks-Abstimmung
  • die Frage-Stellung, die Personen bei der Volks-Abstimmung beantworten können. Das können zum Beispiel diese Frage-Stellungen sein:
    • Soll ein bestimmter Gesetzes-Beschluss in Kraft treten? Der genaue Wortlaut dieses Gesetzes-Beschlusses muss bei der Fragestellung stehen.
    • Soll der Bundespräsident abgesetzt werden?
  • den Stichtag

Bei einer Volks-Befragung darf man teilnehmen, wenn man auch bei einer Nationalrats-Wahl teilnehmen darf. Man darf teilnehmen, wenn man diese Punkte erfüllt:

  • Man ist Österreicherin oder Österreicher.
  • Man ist am Tag der Volks-Befragung 16 Jahre alt. Wer am Tag der Volks-Befragung seinen 16. Geburtstag feiert, darf an der Volks-Befragung teilnehmen.

Bei der Durchführung einer Volks-Abstimmung werden auf allen Ebenen die Wahl-Behörden in den gleichen Zusammensetzungen tätig, in denen sie seit der letzten Nationalrats-Wahl im Amt sind.

Die Wahl-Behörden der unterschiedlichen Ebenen sind die:

  • Sprengel-Wahl-Behörden,
  • Gemeinde-Wahl-Behörden,
  • Bezirks-Wahl-Behörden,
  • Landes-Wahl-Behörden und
  • die Bundes-Wahl-Behörde.

Wie bei der Wahl können wahlberechtigte Personen auch an der Volks-Abstimmung mit Briefwahl teilnehmen.

Sie können auch vor einer anderen Wahl-Behörde und auch vor einer fliegenden Wahl-Behörde an der Volks-Abstimmung teilnehmen. Die fliegende Wahl-Behörde kommt nach Stellung eines Antrags zu der Person nach Hause. Die fliegende Wahl-Behörde ermöglicht vor allem auch bettlägerigen Personen die Teilnahme an der Volks-Abstimmung.

Die Wahllokale der Gemeinden können unterschiedliche Öffnungszeiten haben. Die Öffnungszeiten der Wahllokale bestimmen die Gemeinden. Die Wahllokale müssen allerdings spätestens bis 17 Uhr schließen.

Auch die Regelungen betreffend die Verbots-Zonen entsprechen den Regeln bei Nationalrats-Wahlen. Verbots-Zonen sind die Bereiche, in denen am Wahltag zum Beispiel keine Wahl-Werbung gemacht werden darf. Diese Werbung könnte die Wahl-Entscheidung beeinflussen.

In Österreich gab es auf Bundesebene 2 Volks-Abstimmungen:

  • Die Volks-Abstimmung über ein Bundes-Gesetz zur friedlichen Nutzung der Kern-Energie in Österreich und somit die Inbetriebnahme des Kernkraft-Werkes Zwentendorf am 5. November 1978
  • Die Volks-Abstimmung betreffend den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am 12. Juni 1994

Weitere Informationen über die Ergebnisse bisheriger Volks-Abstimmungen.

Hier steht das Volksabstimmungsgesetz 1972. Die Abkürzung ist VAbstG 

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