Rechtsstaat und Menschenrechte

Der Menschenrechtsbeirat
(Juni 1999 - Juni 2012)

Jahresberichte

Über seine, wie auch über die Tätigkeit der Kommissionen hatte der Menschenrechtsbeirat nach § 17 seiner Geschäftsordnung einen jährlichen Tätigkeitsbericht zu verfassen.

Nachstehend finden Sie sämtliche Tätigkeitsberichte zum Herunterladen als pdf-file.


2011 - Jahresbericht des MRB

ZUSAMMENFASSUNG

Zu aktuellen Themen des Berichts des MRB über seine Tätigkeit im Jahre 2011

A) MENSCHENRECHTSBEIRAT

I. Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates

Im Berichtszeitraum wurden dem BM.I insgesamt 17 Empfehlungen zu den folgenden Themen erstattet (JB I.2.):

  • Kontrolle der Grundversorgung (GVS)
  • Untersuchung von Personen im Hungerstreik
  • Kommunikationsprobleme bei Abschiebungen
  • Soziale Betreuung in Schubhaft
  • Kinder und Jugendliche im fremdenrechtlichen Verfahren
  • Mobiltelefone in Schubhaft

II. Kontrolle der Grundversorgung

Im Jahr 2011 hat für die Kommissionen des Menschenrechtsbeirates erstmalig die Möglichkeit bestanden, die Exekutive bei sog. GVS-Kontrollen beobachtend zu begleiten. In ihren Quartalsberichten haben die Kommissionen berichtet, dass bei beobachteten Kontrollen das Verhalten der eingesetzten Kräfte korrekt gewesen ist, dass es aber auch größere Problemfelder gibt. Der MRB hat dies zum Anlass genommen, auf Verbesserungen hinzuwirken und hat zwei Empfehlungen verabschiedet (JB I.2.1):

Empfehlung Nr. 355: Der MRB empfiehlt, bei Kontrollen der sog. Grundversorgung den Kontrollierten ein Informationsblatt auszuhändigen, das die jeweils Betroffenen in einer für sie verständlichen Sprache über den Vorgang der Grundversorgungskontrolle informiert.

Empfehlung Nr. 356: Der MRB empfiehlt, für einen höheren Frauenanteil unter den eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Fremdenpolizei Sorge zu tragen.

Aufgrund der Komplexität der Thematik hat der Beirat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um eine Analyse der Kommissionsberichte durchzuführen (vor allem des im Juli 2011 an den Beirat übermittelten Dringlichkeitsberichtes der Kommission OLG Wien I, siehe JB II.2.2.). Im September 2011 hat eine Gesprächsrunde mit den zuständigen Vertretern des Ressorts stattgefunden. Hierbei sind sowohl die Rechtsansicht des BM.I zu den rechtlichen Grundlagen der GVS-Kontrollen erläutert, als auch konkrete Vorschläge der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Durchführung besprochen worden.

Einige dieser Vorschläge, wie etwa die Aushändigung eines Informationsblattes an die kontrollierten Personen, sind bereits durch das BM.I umgesetzt worden bzw. wird aktuell an deren Umsetzung gearbeitet.

III. Minderjährige im fremdenrechtlichen Verfahren

Die seit Mai 2010 eingerichtete Arbeitsgruppe, welcher Expertinnen und Experten des MRB, der Kommissionen, des BM.I, der Jugendwohlfahrt, des UNHCR und des NGO-Bereichs angehört haben, hat im Juni 2011 ihre Tätigkeit beendet und dem Menschenrechtsbeirat ihren Bericht vorgelegt.

Der Beirat hat den Bericht mit 11 Empfehlungen und über 30 weiteren Anregungen an das BM.I in seiner Sitzung am 15. September 2011 beschlossen. (JB I.2.3., I.6.5.).

Österreich hat das Fakultativprotokoll zur UN-Konvention gegen Folter (OPCAT) am 25.09.2003 unterzeichnet. Demzufolge sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen nationalen Präventionsmechanismus (NPM) einzurichten. Der Begutachtungsentwurf des BKA zum OPCAT-Durchführungsgesetz (und zur Änderung des B-VG) sah die Variante einer Ansiedlung des NPM bei der Volksanwaltschaft und die Einbindung des MRB und seiner Kommissionen in diesen NPM vor.

IV. Umsetzung des OPCAT

Der MRB hat zu diesem Begutachtungsentwurf eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Diese wurde von Prof. Kucsko-Stadlmayer in Koordination mit dem Vorsitzenden, Dr. Miklau und Dr. Klaushofer verfasst, im Juni 2011 vom MRB beschlossen und am 1. Juli 2011 dem BKA übermittelt.

Im November 2011 hat der Ministerrat dem Entwurf seine Zustimmung gegeben. Des Weiteren wurde dieser im Verfassungsausschuss des Parlaments behandelt und mit der notwendigen 2/3-Mehrheit angenommen. Noch vor Jahresende hat auch das Plenum des Nationalrates seine Zustimmung zur Änderung des B-VG und zum OPCAT-Durchführungsgesetz erteilt. (JB I.5.1). 

B) KOMMISSIONEN DES MRB 

V. Die Aktivitäten der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates

Die sechs regionalen Kommissionen des MRB haben im Jahr 2011 677 Besuche und Beobachtungen durchgeführt, die sich wie folgt gliedern:

  • 326 Besuche bei Dienststellen der Bundespolizei bzw. sonstige BehördenvertreterInnen,
  • 142 Besuche in Polizeianhaltezentren
  • 59 Gespräche mit den Sicherheitsdirektionen und Landespolizeikommanden
  • 124 Beobachtungen von Demonstrationen, Großveranstaltungen, Razzien und Flugabschiebungen sowie
  • 26 Besuche in Justizanstalten.

Drei Besuche bzw. Beobachtungen waren Anlass gebend den MRB unverzüglich über gravierende Missstände in Form von Dringlichkeitsberichten in Kenntnis zu setzen.

VI. Gemeinsamer Jahresbericht der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates

Der von den LeiterInnen der Kommissionen des MRB verfasste gemeinsame Jahresbericht (siehe Anhang 1 des JB) zeigt ein differenziertes Bild. Während in manchen Bereichen viele der beobachteten Einsätze als Beispiele für „best practice“ angesehen wurden (vor allem Großeinsätze anlässlich von Sportveranstaltungen und Demonstrationen), haben die Kommissionen im Berichtszeitraum auch wesentliche Defizite geortet.

Polizeianhaltezentren
Nach wie vor stellt der Vollzug der Schubhaft einen menschenrechtlichen Problembereich dar. Kritisiert wurden vor allem die unverhältnismäßigen Einschränkungen für die Mehrzahl der Häftlinge sowie ein gravierendes Rechtsschutzdefizit im Hinblick auf die weit verbreitete Unkenntnis des Instrumentes der Haftbeschwerde.

Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt
Bei der Kontrolle von Einrichtungen und Wohnungen der sogenannten Grundversorgung (die idR für Asylwerberinnen und Asylwerber vorgesehen ist) gingen die eingesetzten Beamtinnen und Beamten nach einigen Anlaufschwierigkeiten durchwegs korrekt vor. Bedenklich scheint den Kommissionen jedoch die Rechtsgrundlage jener Kontrollen im Hinblick auf das Recht auf Achtung des Privatlebens gem. Art. 8 EMRK.

Polizeiinspektionen
Anhaltungen sind in PI’s mit wenigen Ausnahmen menschenrechtskonform und auf hohem Standard. Verbesserungsbedarf besteht jedoch hinsichtlich der Möglichkeit, Amtsärztinnen und Amtsärzte zur raschen Untersuchung von Häftlingen beizuziehen. Ebenso bedenklich scheint die weit verbreitete Praxis, wegen sogenannter Verdunklungsgefahr Festgenommenen generell zunächst den Kontakt nach außen, auch zu Rechtsbeiständen, zu verwehren.

Abschiebungen
Abschiebungen verliefen, soweit beobachtet, weitestgehend korrekt. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten waren erkennbar bemüht, Eskalationen zu vermeiden und auch unter schwierigen Bedingungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dennoch ändert dies nichts daran, dass die zugrundeliegenden Entscheidungen der Asyl- und Fremdenrechtsbehörden in vielen Fällen menschenrechtlich bedenklich sind.

Bericht (574,8 KB) 

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2010 - Jahresbericht des MRB

ZUSAMMENFASSUNG

Zu aktuellen Themen des Berichts des MRB über seine Tätigkeit im Jahre 2010

A) MENSCHENRECHTSBEIRAT

I. Abschiebung von Familien / Fall Komani

Im Jahr 2010 haben sich der MRB und die Kommissionen schwerpunktmäßig mit dem Themenkomplex „Abschiebung von Familien mit Kindern“, insbesondere im Zusammenhang mit dem Fall der Familie Komani beschäftigt. (JB I.5.1.)

Empfehlung Nr. 353: Aus Anlass seiner Wahrnehmungen zum Fall der Familie Komani empfiehlt der Menschenrechtsbeirat, bei Abschiebungen in jeder Phase des Geschehens zu prüfen, ob menschenrechtliche Aspekte aufgetreten sind, die eine Fortsetzung der Abschiebung als nicht angezeigt erscheinen lassen. (Jahresbericht  I.5.10.)
Arbeitsgruppe Minderjährige im fremdenrechtlichen Verfahren: Die Vorlage des Endberichtes an den MRB ist für Mai 2011 geplant. (JB I.3.2.)

II. Rückführungen nach Griechenland aufgrund der Dublin II-VO

Die Wahrnehmungen des UN Sonderberichterstatters für Folter und des UNHCR, sowie ein beim EGMR anhängiger Präzedenzfall („M.S.S. gegen Belgien und Griechenland“) zur Frage der Rückführungen nach Griechenland aufgrund der sogenannten Dublin II-Verordnung haben die Grundlage für eine Befassung des Beirates mit dieser Thematik gebildet.

Empfehlung Nr. 351: Berichte darüber, dass sowohl der EGMR als auch der EuGH derzeit mit der Frage der menschenrechtlichen Zulässigkeit von Überstellungen nach Griechenland in sogenannten Dublinfällen befasst sind,  gibt dem MRB Anlass zu empfehlen, bis auf weiteres von Überstellungen nach Griechenland in Dublinfällen abzusehen und vom Selbsteintrittsrecht Österreichs Gebrauch zu machen. (JB 1.5.9.)

III. Umsetzung des OPCAT

Österreich hat das Fakultativprotokoll zur UN-Konvention gegen Folter (OPCAT) am 25.09.2003 unterzeichnet. Demzufolge sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen nationalen Präventionsmechanismus (NPM) einzurichten. In den beiden letzten Regierungs- übereinkommen ist postuliert worden, diesen nach Möglichkeit ähnlich wie den Menschenrechtsbeirat zu gestalten und in der Volksanwaltschaft anzusiedeln. Aus diesem Grund fand im abgelaufenen Jahr zwischen dem MRB und der Volksanwaltschaft ein reger Informationsaustausch statt:

Beim jährlichen gemeinsamen Treffen der Kommissionen im Februar 2010 sind den anwesenden Mitgliedern der Volksanwaltschaft und den Kommissionsmitgliedern seitens des BKA-VD erste Überlegungen über die geplanten Schritte zur Umsetzung des OPCAT präsentiert und danach im Plenum diskutiert worden (JB II.2.3.)

In der Beiratssitzung am 12. Jänner 2011 hatte auch der Beirat die Möglichkeit, mit  dem Leiter des BKA-VD SC Dr. Hesse, den Volksanwältinnen Dr. Brinek und Mag. Stoisits und dem Volksanwalt Dr. Kostelka zu diskutieren und Vorschläge einzubringen. (JB I.5.5.)
Beim gemeinsamen Treffen der Kommissionen Anfang des Jahres 2011 hat es einen intensiven Austausch zwischen den VolksanwältInnen und den Mitgliedern der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates über die jeweiligen Arbeits- und Berichtsmethoden gegeben.

IV. Fremdenrechtsänderungen 2010/2011

Der MRB hat sich mit dem im Dezember 2010 vom BM.I präsentierten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das NAG, das FPG 2005, das AsylG 2005 und das StbG 1985 geändert werden sollen, befasst, da einige der vorgesehenen Neureglungen eine Veränderung jener Rechtslage bezwecken, die der MRB in den letzten Jahren stark kritisiert hat (z.B. Rechtsberatung in Schubhaft).

Im Mittelpunkt stand die Ausarbeitung einer Stellungnahme durch eine Arbeitsgruppe unter der redaktionellen Leitung der stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Kucsko-Stadlymayer. Diese ist  auf der Homepage des MRB abrufbar. Kritisch beleuchtet wurden vor allem die folgenden Änderungen:

  • Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte"
  • Einreiseverbot nach Rückkehrentscheidung
  • Schutz des Privat- und Familienlebens (Art 8 EMRK)
  • (kostenlose) Rechtsberatung in Schubhaft
  • Übersetzung des Schubhaftbescheides
  • Minderjährige in Schubhaft
  • Dauer der Schubhaft

V. Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates

Im Berichtszeitraum wurden dem BM.I insgesamt 8 Empfehlungen zu den folgenden Themen erstattet:

  • Besuchsrecht vor einer Abschiebung
  • PI Pappenheimgasse
  • Umgang mit Polizeikesseln
  • Informationsfluss zwischen Asyl- und Fremdenpolizeibehörden im Falle einer
  • Selbstgefährdung eines Schubhäftlings
  • Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts nach Art 3 Abs 2 Dublin II-VO bei psychisch kranken Personen
  • Absehen der Überstellungen nach Griechenland aufgrund der Dublin II-VO
  • Organisation und Durchführung einer Abschiebung
  • Sicherstellung von effektivem Rechtsschutz in Schubhaft (vor inländischen Behörden und vor dem EGMR)

B) KOMMISSIONEN DES MRB

VI. Die Aktivitäten der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates

Die sechs regionalen Kommissionen des MRB haben im Jahr 2010 559 Besuche und Beobachtungen, die sich wie folgt gliedern:

  • 276 Besuche bei Dienststellen der Bundespolizei bzw. sonstige BehördenvertreterInnen,
  • 113 Besuche in Polizeianhaltezentren
  • 32 Gespräche mit den Sicherheitsdirektionen und Landespolizeikommanden
  • 112 Beobachtungen von Demonstrationen, Großveranstaltungen, Razzien und Flugabschiebungen sowie
  • 26 Besuche in Justizanstalten.

Fünf Besuche bzw. Beobachtungen waren Anlass gebend den MRB unverzüglich über gravierende Missstände in Form von Dringlichkeitsberichten in Kenntnis zu setzen.

Die Kommissionen des MRB praktizieren einen ständigen Dialog mit LeiterInnen und BeamtInnen der Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen.

VII) Gemeinsamer Jahresbericht der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates

Der von den LeiterInnen der Kommissionen des MRB verfasste gemeinsame Jahresbericht (siehe Anhang 1 des JB) zeigt ein differenziertes Bild. Während generell konstatiert worden ist, dass der menschenrechtliche Standard der Polizeiarbeit in Österreich hoch ist, haben die Kommissionen im Berichtszeitraum auch wesentliche Defizite geortet.

Polizeianhaltezentren
Zu restriktive Handhabung der Freiheitsentziehung bzw. Fehlen des offenen Vollzuges; gravierende Mängel bei der Rechtsinformation und –beratung; keine adäquaten Beschäftigungsmöglichkeiten; mangelnde medizinische und psychologische Betreuung, insb. hungerstreikender, psychisch kranker und selbstverletzender Häftlinge.

Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt
Bei Demonstrationen wird seitens der Polizei meist sehr maßhaltend und professionell agiert. Eine Ausnahme bildete eine  „Einkesselungen“ in Wien.

Polizeiinspektionen
Anhaltungen sind in PI’s mit wenigen Ausnahmen menschenrechtskonform und auf hohem Standard. Räumliche Mängel sind aber immer wieder festzustellen. Weitere Defizite gibt es in der Dokumentation, der Information von Angehaltenen und der Kommunikation sowie wegen fehlender psychischer Unterstützung der BeamtInnen.

Abschiebungen
Insbesondere verbesserungswürdig sind Abschiebungen von Familien und Kindern (Art 8 EMKR); in manchen Fällen die medizinische Betreuung und die Kontaktgespräche (Information und Kommunikation)

Bericht (837,3 KB) 

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2009 - Jahresbericht des MRB

PRESSEINFORMATION

Bericht des Menschenrechtsbeirates über seine Tätigkeit im Jahre 2009

I. Die Aktivitäten des Menschenrechtsbeirates (MRB)

I.1.
Der MRB hat sich im Berichtszeitraum mit folgenden Schwerpunktthemen auseinander gesetzt:

  • Misshandlungsvorwürfe
  • medizinische Versorgung in Schubhaft
  • Rechtsschutz in Schubhaft
  • Stellungnahme zur Fremdenrechtsnovelle 2009
  • Einsatz der Elektroschockwaffe Taser X 26
  • Frage des Rassismus in der österreichischen Polizei

I. 2.
Der MRB hat im Jahr 2009 zwei Berichte veröffentlicht:

  • Bericht  des MRB zum Thema "10 Jahre Menschenrechtsbeirat – Themenschwerpunkte des  MRB"
  • Aktualisierte Version des Berichts "Haftbedingungen in Anhalteräumen der Sicherheits- behörden"

I. 3.
Im Berichtszeitraum wurden dem BM.I insgesamt 12 Empfehlungen zu den folgenden Themen erstattet:

  • medizinische Versorgung in Schubhaft;
  • Kollektive Anordnung der Einzelhaft und Schubhaft gegen unabschiebbare Personen;
  • Anwendung der Souveränitätsklausel in Dublin-Fällen;
  • Sichtschutz in Anhalte- und Verwahrungsräumen;
  • Dokumentation von Freiheitsentziehungen;
  • Frage der Haftfähigkeit;
  • Barrierefreiheit in Polizeiinspektionen;
  • Hungerstreik in Schubhaft;
  • Informationsaustausch zwischen agierenden BeamtInnen bei der Abschiebung;
  • offene Station im PAZ Rossauer Lände;
  • bauliche Verbesserungen im PAZ Innsbruck;

I.4.
Wie schon in den Vorjahren bildete die Evaluierung der Umsetzung der Empfehlungen (siehe Anhang 2) des MRB an das BM.I einen Schwerpunkt der Tätigkeit des MRB. Eine zu diesem Zweck eingerichtete permanente Arbeitsgruppe hat sich im Berichtsjahr mit einem Paket von 86 Beiratsempfehlungen auseinandergesetzt, die das BM.I als "erledigt", dh entweder als vollständig umgesetzt oder nicht umsetzbar bewertet hat. 

II. Die Aktivitäten der Kommissionen des MRB

II.1.
Die sechs regionalen Kommissionen des MRB (je 7 Mitglieder pro Kommission) haben im Jahr 2009 629 Besuche von Dienststellen durchgeführt, die sich wie folgt gliedern:

  • 328 Besuche bei Dienststellen der Bundespolizei bzw. sonstige BehördenvertreterInnen,
  • 115 Beobachtungen von Demonstrationen, Großveranstaltungen, Razzien und
    Flugabschiebungen,
  • 167 Besuche in Polizeianhaltezentren sowie
  • 19 Besuche in Justizanstalten.

Zehn Besuche bzw. Beobachtungen waren Anlass gebend den MRB unverzüglich über gravierende Missstände in Form von Dringlichkeitsberichten in Kenntnis zu setzen.

Die Kommissionen des MRB praktizieren einen ständigen Dialog mit LeiterInnen und BeamtInnen der Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen.

II.2.
Der von den LeiterInnen der Kommissionen des MRB verfasste gemeinsame Jahresbericht (siehe Anhang 1), zeigt wesentliche im Berichtszeitraum geortete Defizite auf.

Situation der PolizeibeamtInnen:
Mangel an Personal und überhohe Arbeitsbelastung
Polizeianhaltezentren:
gravierende Mängel bei der Rechtsinformation und –beratung in Schubhaft; restriktive
Anhaltebedingungen; medizinische und psychologische Betreuung der Schubhäftlinge;
baulicher Zustand; mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten für die Angehaltenen in den
PAZen

Polizeiinspektionen:
Mängel bei der ersten medizinischen Versorgung; bauliche, hygienische Mängel;

Rassismus und "Ethnic profiling"

Bericht (922,8 KB) 

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2008 - Jahresbericht des MRB

PRESSEINFORMATION

Bericht des Menschenrechtsbeirates über seine Tätigkeit im Jahre 2008

I. Die Aktivitäten des Menschenrechtsbeirates (MRB)

I.1.
Der MRB hat sich im Berichtszeitraum mit folgenden Schwerpunktthemen auseinander gesetzt:

  • Rechtsschutz für Schubhäftlinge
  • Misshandlungsvorwürfe Erlass des BM.I vom Mai 2008 betreffend der Verständigungspflicht gegenüber dem MRB bei Misshandlungsvorwürfen
  • Neuregelung des Aufenthalts aus humanitären Gründen in Entsprechung des VfGH-Erkenntnisses vom 27.06.2008 (Bleiberechtsentwurf)
  • Zuständigkeit des MRB in Asylangelegenheiten: zustimmendes Rechtsgutachten des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

I. 2.
Der MRB hat im Jahr 2008 zwei Berichte veröffentlicht:

  • Rechtsschutz für Schubhäftlinge
  • Aktualisierte Version des Berichts "Haftbedingungen in Anhalteräumen der Sicherheits-behörden".

I. 3.
Im Berichtszeitraum wurden dem BM.I insgesamt 8 Empfehlungen zu den folgenden Themen erstattet:

  • Rechtsschutz für Schubhäftlinge
  • Religiöse Betreuung von muslimischen Schubhäftlingen
  • PAZ Hernalser Gürtel
  • PAZ Linz

I.4.
Wie schon in den Vorjahren bildete die Evaluierung der Umsetzung der Empfehlungen (siehe Anhang 2) des MRB an das BM.I einen Schwerpunkt der Tätigkeit des MRB. Eine zu diesem Zweck eingerichtete permanente Arbeitsgruppe hat im Berichtsjahr eine Untersuchung der Anhaltebedingungen von Frauen in Schubhaft vorgenommen.

II. Die Aktivitäten der Kommissionen des MRB

II.1.
Die sechs regionalen Kommissionen des MRB (je 7 Mitglieder pro Kommission) haben im Jahr 2008 574 Besuche von Dienststellen durchgeführt, die sich wie folgt gliedern:

  • 308 Besuche bei Dienststellen der Bundespolizei bzw. sonstige BehördenvertreterInnen,
  • 131 Beobachtungen von Demonstrationen, Großveranstaltungen und Razzien,
  • 119 Besuche in Polizeianhaltezentren sowie
  • 16 Besuche in Justizanstalten.

Fünf Besuche bzw. Beobachtungen waren Anlass gebend den MRB unverzüglich über gravierende Missstände in Form von Dringlichkeitsberichten in Kenntnis zu setzen.
Die Kommissionen des MRB praktizieren einen ständigen Dialog mit LeiterInnen und BeamtInnen der Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen.

II.2.
Der von den LeiterInnen der Kommissionen des MRB verfasste gemeinsame Jahresbericht (siehe Anhang 1), zeigt wesentliche im Berichtszeitraum geortete Defizite auf.

  • Qualifikation des Personals in den Fremdenpolizeibehörden und dem Bundesasylamt
  • Angebot an psychologischer Betreuung und Supervision für Polizeibeamtinnen und Beamte
  • Polizeianhaltezentren:
    restriktive Anhaltebedingungen; medizinische und psychologische Betreuung der Schubhäftlinge; baulicher Zustand; Verwendung von Sicherungszellen; fachlich nicht ausgebildetes Personal; geringer Frauenanteil im Personalstand
  • Polizeiinspektionen:
    bauliche, hygienische Mängel; unvollständige Dokumentation; mangelnde Erreichbarkeit von Amtsärzten bei Einweisungen nach dem UbG; geringer Frauenanteil im Personalstand.

Spezieller Fokus wurde anlassbezogen auf die Beobachtung von Polizeieinsätzen im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft EURO 2008 gelegt. Die intensive Vorbereitung, die konsequente Umsetzung der 3-D-Strategie und die Kooperation mit den Kommissionen wurde anerkennend hervorgehoben. Als menschenrechtlich bedenklich wurde jedoch beurteilt:

  • Arrestantenzellen "Kölner Model"
  • Einkesselung und Massenverhaftung in Klagenfurt

Bericht (2,8 MB) 

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2007 - Jahresbericht des MRB

Bericht des Menschenrechtsbeirates über seine Tätigkeit im Jahre 2007

Zusammenfassung

I.1.
Der MRB hat sich im Berichtszeitraum mit folgenden Schwerpunktthemen auseinander gesetzt:

  • Vollzug des Fremdenrechts und die Auswirkungen des Fremdenrechtspakets 2005 und Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter;
  • Schaffung der innerstaatlichen Voraussetzungen durch Errichtung eines Nationalen Präventionsmechanismus (NPM). Dazu hat der Beirat am 14. September 2007 ein Symposium im Justizpalast abgehalten.

I. 2.
Der MRB hat im Jahr 2007 drei Berichte veröffentlicht:

  • Umgang staatlicher Institutionen mit Misshandlungsvorwürfen gegen Organe der Sicherheitsexekutive
  • Gesundheitsversorgung von Menschen in Schubhaft anlässlich des Todes von Yankuba Ceesay im PAZ Linz
  • Aktualisierte Version des Berichts "Haftbedingungen in Anhalteräumen der Sicherheitsbehörden".

I. 3.
Im Berichtszeitraum wurden dem BMI insgesamt 24 Empfehlungen zu den folgenden Themen erstattet:

  • Misshandlungsvorwürfe gegen Organe der Sicherheitsexekutive
  • Gesundheitsversorgung in Schubhaft
  • Dringlichkeitsbericht Allam Y. (Empfehlung im Zusammenhang mit dem Thema Hungerstreik)
  • Einsatz des Taser X 26
  • Fremden- und Asylrecht

Die Empfehlung zum Einsatz des Taser hatte die unmittelbare Konsequenz einer Verlängerung des Erprobungszeitraumes.

I.4.
Wie schon in den Vorjahren bildete die Evaluierung der Umsetzung der Empfehlungen des MRB an das BMI einen Schwerpunkt der Tätigkeit des MRB. Eine zu diesem Zweck eingerichtete permanente Arbeitsgruppe hat quartalsmäßige Untersuchungen vorgenommen. Es wurden 19 bisher noch nicht evaluierte Einzelempfehlungen einer Überprüfung unterzogen. Diese betrafen folgende Bereiche:

  • Anhaltung Minderjähriger in Schubhaft
  • Zurückweisungszone am Flughafen Wien - Schwechat
  • Offener Vollzug der Schubhaft
  • Anhaltung in Einzelhaft
  • Menschenrechte in der Aus- und Fortbildung der Sicherheitsexekutive
  • Ausrüstung und Ausbildung der BeamtInnen in Polizeianhaltezentren (PAZ) aus Anlass der Unmöglichkeit den Tod eines Schubhäftlings durch Messerstiche eines Mithäftlings zu verhindern.

I.5.
Folgende vom Beirat eingerichtete Arbeitsgruppen haben im Berichtszeitraum ihre Tätigkeit abschließen können:

  • "Untersuchung von 14 Fällen abgebrochener Flugabschiebungen mit Verletzungsfolgen" (Ad hoc Arbeitsgruppe)
  • "Sicherheitsexekutive als Menschenrechtsschutzorganisation".

Die Arbeitsgruppe "Gesundheitsvorsorge in Schubhaft" (Nachfolger der AG "Fall Ceesay – Tod in Schubhaft") hat die Frage welche strukturellen und organisatorischen Mängel in der Gesundheitsversorgung von Schubhäftlingen bestehen, geprüft. (Die AG setzt ihre Tätigkeit im Jahr 2008 fort).

Durch die AG "Schubhaftzentrum Leoben" hat sich der Beirat an den Planungsarbeiten für ein Schubhaftzentrum in Leoben beteiligt. Durch Errichtung dieses Zentrum soll die Möglichkeit geschaffen werden, einige bestehende Polizeianhaltezentren, in denen menschenrechtlich bedenkliche Verhältnisse bestehen, zu schließen. Zudem soll dieses Zentrum in verstärktem Maße die Möglichkeit zu einem offenen Vollzug bieten. (Die AG setzt ihre Tätigkeit im Jahr 2008 fort).

II.1.
Die sechs Kommissionen des MRB (je 7 Mitglieder pro Kommission) haben im Jahr 2007 567 Besuche von Dienststellen durchgeführt - hievon

  • 130 x Polizeianhaltezentren
  • 113 x Demonstrationen, Großveranstaltungen und Razzien sowie
  • 291 x Besuche bei Dienststellen der Bundespolizei bzw. sonstige BehördenvertreterInnen.

Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum 33 Besuche in Justizanstalten durchgeführt.

Von den Kommissionen des MRB werden laufend Gespräche mit LeiterInnen und BeamtInnen der Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen geführt.

Sechs Dringlichkeitsberichte wurden an den MRB verfasst.

II.2.
Der von den LeiterInnen der Kommissionen des MRB verfasste gemeinsame Jahresbericht, zeigt wesentliche im Berichtszeitraum geortete Defizite auf.

  • Auswirkungen des Fremdenrechtspaketes 2005, insbesondere in Bezug auf integrierte Fremde ohne Aufenthaltsstatus, Vollzug der Schubhafttatbestände des § 76 Abs. 2 FPG, die Souveränitäts- und Humanitätsklausel der Dublin-II Verordnung sowie drittstaatsangehörige Ehegatten von Österreichern.
  • Strukturelle und organisatorische Mängel im Bereich der Gesundheitsvorsorge von Schubhäftlingen
  • Fehlende Unabhängigkeit der Organe, welche Misshandlungsvorwürfe untersuchen und Vernachlässigung der nicht strafrechtlichen Dimension einschlägiger Vorkommnisse

III.
Im Anhang des Jahresberichtes finden sich div. Aufstellungen, wie ua. die statistische Erfassung der besuchten Dienststellen und der beobachteten Orte der verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt und Listen mit den Namen der Mitglieder des MRB und der Kommissionen.

Bericht (879 KB) 

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2006 - Jahresbericht des MRB

Bericht des Menschenrechtsbeirates über seine Tätigkeit im Jahre 2006

Zusammenfassung

Die sechs Kommissionen des MRB (je 7 Mitglieder pro Kommission) haben im Jahr 2006 498 Besuche von Dienststellen durchgeführt – hievon

  • 121 x Polizeianhaltezentren
  • 38 x Demonstrationen, Großveranstaltungen und Razzien sowie
  • 303 x Besuche bei Dienststellen der Bundespolizei bzw. sonstige BehördenverterInnen.

Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum 36 Besuche an Justizanstalten durchgeführt.

Von den Kommissionen des MRB werden laufend Gespräche mit LeiterInnen und BeamtInnen der Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen geführt.

Neun Dringlichkeitsberichte wurden an den MRB verfasst.

Der von den LeiterInnen der Kommissionen des MRB verfasste gemeinsame Jahresbericht, zeigt die wichtigsten georteten Defizite im Berichtszeitraum auf. Diese sind vor allem:

  • Änderungen die sich durch das Inkrafttreten des Fremdenrechtspaktes 2005 mit 01.01.2006
    ergeben haben;
  • im Bereich der Schubhaft die medizinische Betreuung und da besonders im Zusammenhang mit Hungerstreik und teilweise - bedingt durch bauliche Gegebenheiten - schlechten
    Haftbedingungen;
  • Misshandlungsvorwürfe / unmenschliche und erniedrigende Behandlung / verbale Übergriffe
    bei Festnahmen und Vernehmungen / andere Vorwürfen und die Schwierigkeit diesen
    Vorwürfen nachzugehen;
  • ein offensichtlich strukturelles Manko im bestehenden staatlichen System beim Umgang mit Misshandlungsvorwürfen;
  • die Aufarbeitung von Waffengebräuchen;
  • Polizeireform, Personal und Belastung der BeamtInnen. 

Vom MRB selbst wurden im Jahr 2006 drei Berichte zu den Themen

  • Haftbedingungen in Anhalteräumen der Sicherheitsbehörden
  • Umgang staatlicher Institutionen mit Misshandlungsvorwürfen gegen Organe der Sicherheitsexekutive und
  • Gesundheitsversorgung von Menschen in Schubhaft anläßlich des Todes von Yankuba Ceesay imPAZ Linz fertig gestellt und veröffentlicht.

Im Berichtszeitraum wurden dem BMI insgesamt 23 Empfehlungen zu den folgenden Themen erstattet:

  • Auswirkungen des Fremdenrechtspaktes 2005
  • Dringlichkeitsbericht der Kommission OLG Wien 3 zur Zurückweisungszone Schwechat
  • Strafrechtliche Verurteilung von vier Polizeibeamten nach § 312 StGB – Fall Bakary J.
  • Rechtsinformation in der Schubhaft
  • Bericht der Kommission OLG Wien 3 zu Erhebungen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt
  • Umgang mit Misshandlungsvorwürfen gegen Organe der Sicherheitsexekutive und Gesundheitsversorgung von Menschen in Schubhaft anläßlich des Todes von Yankuba Ceesay im PAZ Linz.

Wie schon in den Vorjahren bildete die Evaluierung der Umsetzung der Empfehlungen des MRB an das BMI einen Schwerpunkt der Tätigkeit des MRB. Zu diesem Zweck wurde eine permanente Arbeitsgruppe beauftragt, die quartalsmäßige Untersuchungen, ua. zu folgenden Themen, vorzunehmen:

  • Einsatz polizeilicher Zwangsgewalt – Risikominimierung in Problemsituationen (Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Fall Wague) und
  • Reaktion auf behauptete Menschenrechtsverletzungen

Der MRB hat sich im Berichtszeitraum mit weiteren Schwerpunktthemen, wie

  • dem Vollzug des Fremdenrechts und die Auswirkungen des Fremdenrechtspakets 2005 und
  • der Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter; Schaffung der innerstaatlichen Voraussetzungen durch Errichtung eines Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) auseinandergesetzt.

Der Beirat hat im Berichtszeitraum die Arbeitsgruppen

  • "Asyl- und Fremdenpolizeigesetz 2005"
  • "Umgang mit Misshandlungsvorwürfen" und
  • "Fall Ceesay – Tod in Schubhaft"

zum Abschluss gebracht.

In der AG "Sicherheitsexekutive als Menschenrechtsschutzorganisation" wird der Beirat untersuchen, welche Voraussetzungen auf der organisatorischen Ebene und auf der Handlungsebene notwendig wären, um die Polizei als Menschenrechtsschutzorganisation positionieren zu können.

Im Anhang des Jahresberichtes finden sich div. Aufstellungen, wie ua. die statistische Erfassung der besuchten Dienststellen und der beobachteten Orte der verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt und Listen mit den Namen der Mitglieder des MRB und der Kommissionen.

Bericht (605,3 KB) 

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2005 - Jahresbericht des MRB

Die Kommissionen des MRB haben im Jahr 2005 483 Besuche durchgeführt – hievon

  • über 100x in Polizeianhaltezentren
  • beinahe 60x Beobachtungen von Demonstrationen und Razzien und
  • über 320 Polizei- und Gendarmeriedienststellen bzw. sonstige BehördenvertreterInnen.

Darüber hinaus wurden im Berichtszeitrum erstmalig 15 Besuche an Justizanstalten durchgeführt.

Die Kommissionen des MRB führen laufend Gespräche mit LeiterInnen und BeamtInnen der Sicherheitsbehörden und -dienststellen.

Fünf Dringlichkeitsberichte wurden an den MRB verfasst.

Der von den Kommissionen verfasste gemeinsame Jahresbericht zeigt die wichtigsten im Berichtszeitraum georteten Defizite auf. Diese sind vor allem:

  • im Bereich der Schubhaft die medizinische Betreuung und die teilweise schlechten Haftbedingungen die bei den Besuchen in Justizanstalten erhobenen, sehr konkreten Misshandlungsvorwürfe betreffend den Polizeigewahrsam ein festgestelltes, offensichtlich strukturelles Manko im bestehenden staatlichen System beim Umgang mit Misshandlungsvorwürfen und die Aufarbeitung von Waffengebräuchen.

Der MRB selbst veröffentlichte im Jahr 2005 drei umfangreiche Berichte zu den Themen

  • "Menschenrechte in Aus- und Fortbildung der Sicherheitsexekutive",
  • "MenschenrechtsverteidigerInnen" und "Haftbedingungen in Anhalteräumen der Sicherheitsexekutive" sowie
  • eine Stellungnahme zum Asyl- und Fremdenpolizeigesetz 2005.

Im Berichtszeitraum wurden dem BMI insgesamt 13 Empfehlungen erstattet:

  • 2 Empfehlungen zur Anhaltung in Einzelhaft
  • 2 Empfehlungen zu MenschenrechtsverteidigerInnen
  • 8 Empfehlungen zur Menschenrechtsbildung in der Sicherheitsexekutive
  • 1 Empfehlung zum Tod eines Schubhäftlings durch Messerstiche eines Mithäftlings.

Wie schon in den Jahren zuvor bildete die Evaluierung der Umsetzung der Empfehlungen des MRB durch das BMI einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Beirates. Zu diesem Zweck wurde eine permanente Arbeitsgruppe beauftragt, quartalsmäßige Untersuchungen u.a. zu folgenden Themen vorzunehmen:

  • Sprachgebrauch in der Sicherheitsexekutive
  • Einsatz polizeilicher Zwangsgewalt - Risikominimierung in Problemsituationen (Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Fall Wague)
  • Umsetzung der Empfehlungen im Zuge der Novellierung der AnhO

Die Ergebnisse dieser Evaluierung finden sich im Anhang des vorliegenden Berichts.

Die Arbeitsgruppen "Umgang mit Misshandlungsvorwürfen" und "Fall Ceesay - Tod in der Schubhaft" werden voraussichtlich bis Sommer 2006 abgeschlossen sein.

Bericht (1,8 MB) 

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2004 - Jahresbericht des MRB

Zusammenfassung

Im Berichtszeitraum waren vier ständige und sechs berichtsbezogene Arbeitsgruppen des MRB tätig, vier Berichte, nämlich zur "Einsatz polizeilicher Zwangsgewalt - Risikominimierung in Problemsituationen", zur "Reaktion auf behauptete Menschenrechtsverletzungen", über die Studie "Sprachgebrauch in der Sichereheitsexekutive" und zu "Haftbedingungen in Anhalteräumen der Sicherheitsbehörden" wurden erstellt und veröffentlicht.

Der MRB hat an das BMI im Berichtszeitraum insgesamt 32 Empfehlungen zu den folgen-den Themen erstattet:

  • Überarbeitung der Anhalteordnung
  • Sprachgebrauch in der Sicherheitsexekutive
  • Situation am GÜP Gmünd
  • Einsatz polizeilicher Zwangsgewalt in Risikosituationen
  • Minderjährige in Schubhaft
  • Erarbeitung eines Konzepts für Mindeststandards von Anhaltebedingungen
  • Reaktion auf behauptete Menschenrechtsverletzungen
  • Zurückweisungszone Schwechat
  • Schaffung von Schubhaftzentren und
  • Anhalteformen in den Polizeianhaltezentren (PAZ)
  • In "eigener Sache" erging je eine Empfehlung zur Änderung der Geschäftsordnung des MRB sowie zu sicherheitspolizeilichen Ermittlungen gegen Mitglieder des Beirats bzw. der Kommissionen.

Wie schon im Jahr davor bildete auch 2004 die Evaluierung der Umsetzung der Empfeh-lungen durch das BMI einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Beirates. Die zu diesem Zweck beauftragte permanente Arbeitsgruppe nahm quartalsmäßige Untersuchungen zu den Themen

  • Anhaltung von Frauen,
  • Schulungen in der Sicherheitsexekutive,
  • Information der angehaltenen Personen und Dokumentation der Anhaltung,
  • Medizinische Betreuung von angehaltenen Personen und
  • allgemeine Empfehlungen des MRB zur Schubhaft
    vor.

Ein statistischer Überblick über die Ergebnisse findet sich am Ende dieses Handouts, die Evaluierung 2004 im Detail ist in einem eigenen Beiheft zum Jahresbericht 2004 erschienen.

Weitere inhaltliche Schwerpunkte waren u.a. die Bundesbetreuung hilfsbedürftiger AsylwerberInnen, die Behandlung von Flüchtlingen durch die BH Gmünd, die Besuchsmöglichkeit für die Kommissionen in den seit 1. Mai 2004 eingerichteten Erstaufnahmestellen, ein Treffen von Vertretern des Beirates mit einer Delegation des CPT (Europäisches Komitee zur Verhü-tung von Folter und unmenschlicher Behandlung und Strafe) anlässlich seines diesjährigen vierten Österreich-Besuchs, die Suizidprävention und die medizinische Betreuung von Angehaltenen in den PAZ sowie die künftige Rolle des Beirates im Lichte der geplanten Ratifikati-on des Fakultativprotokolls zur UN-Konvention gegen Folter.

Neben der Beobachtung und Feststellung menschenrechtlich relevanter Problemlagen waren für den MRB im vergangenen Jahr vor allem die Neuregelung seiner inneren Organi-sation und die Neubestellung der Kommissionen von Bedeutung. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2004 nahm der Bundesminister für Inneres eine Novellierung der Geschäftsordnung (MRB-GO) in die Richtung vor, dass LeiterInnen und Mitglieder auf Vorschlag des Beirates bestellt werden und ihre Rechte und Pflichten sich aus dieser GO, und nicht mehr aus Werkverträgen ergeben. Dies erforderte eine öffentliche InteressentInnensuche und in der Folge die Durchführung von Hearings der BewerberInnen für die Posten als LeiterInnen bzw. Mitglieder einer der sechs Kommissionen. Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 sind LeiterInnen und Mitglieder der Kommissionen nunmehr mit öffentlich-rechtlichem Mandat bestellt.

Die sechs Kommissionen haben im Berichtszeitraum 443 Besuche an Dienststellen der Sicherheitsexekutive durchgeführt; hievon 223 Mal an Dienststellen der Bundesgendarmerie, 72 Mal an Dienststellen der Bundespolizei, 4 Mal an Dienststellen der Stadtpolizei und 92 Mal in PAZ. 6 Besuche erfolgten in den seit 1. Mai neu eingerichteten Erstaufnahmestellen. Außerdem wurden 46 Polizeieinsätze an Orten der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Demonstrationen, Razzien) beobachtet. Diese werden im Jahres-bericht ebenso dargestellt, wie 4 der insgesamt 28 im Berichtszeitraum von den Kommissio-nen an den MRB verfassten Dringlichkeitsberichte.

Im Anhang des Jahresberichtes 2004 finden sich Aufstellungen, wie z.B. die statistische Er-fassung der besuchten Dienststellen und der beobachteten Orte verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, sowie eine Übersicht über die Mitglieder des Beirates und sei-ner Kommissionen. Der von den LeiterInnen der Kommissionen des MRB verfasste gemein-same Jahresbericht der Kommissionen, der die wichtigsten georteten Defizite im Berichtszeitraum aufzeigt, ist ebenfalls im Anhang des Tätigkeitsberichts aufgenommen.

Bericht (972,8 KB) 

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2003 - Jahresbericht des MRB

Zusammenfassung

Der Menschenrechtsbeirat präsentierte im Rahmen einer Pressenkonferenz am 29. April 2004 seinen Tätigkeitsbericht 2003. Nachstehende Punkte bieten einen kurzen Überblick über die Aktivitäten des Beirates und seiner Kommissionen im letzten Jahr:

Die Ernennung von Dr. Erwin Felzmann, Präsident des OGH i.R., zum neuen Vorsitzenden des MRB erfolgte am 6.2.2003, nachdem infolge des Rücktritts des bisherigen Vorsitzenden des MRB, Univ. Prof. SC a.D. Dr. Gerhart Holzinger, die Agenden des Beirates interimistisch vom stellvertretenden Vorsitzenden Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk geführt worden waren.

Die erste Funktionsperiode der Kommissionen des MRB ist mit Ende des Jahres 2002 ausgelaufen. Zum Jahreswechsel 2002/2003 hat es bezüglich des Abschlusses der neuen Werkverträge zwischen dem BMI und den LeiterInnen und Mitgliedern der Kommissionen Unstimmigkeiten gegeben, was dazu geführt hat, dass die neu verhandelten Werkverträge erst mit Ende Februar 2003 abgeschlossen werden konnten. Die Bemühungen, die Rechtsgrundlagen des MRB und seiner Kommissionen betreffend neu zu überarbeiten, dauern noch an.

Im Berichtszeitraum waren zur Bearbeitung von verschiedenen Schwerpunkten vier ständige und fünf berichtsbezogene Arbeitsgruppen tätig. Vom MRB wurden im Jahr 2003 zwei umfangreiche Berichte zu den "Richtlinien des BMI betreffend die Bundesbetreuung hilfsbedürftiger AsylwerberInnen einschließlich der Aufnahme in das Notquartier" sowie der Abschlussbericht zur Studie "Sprachgebrauch der Sicherheitsexekutive" erstellt und veröffentlicht. In der letzten Sitzung des MRB vom 20.04.2004 wurde der Bericht "Einsatz polizeilicher Zwangsgewalt - Risikominimierung in Problemsituationen - Fixierungsmethoden/ lagebedingter Erstickungstod" angenommen, der bereits auf der Homepage des MRB veröffentlicht ist.

Der MRB hat an das BMI im Berichtszeitraum insgesamt 30 Empfehlungen zu folgenden Themen erstattet:

  • 1 Empfehlung zur Vertragsverlängerung der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates;
  • 2 Empfehlungen zur Causa Öztoplu;
  • 4 Empfehlungen zur Bundesbetreuung;
  • 8 Empfehlungen zur AsylG Novelle 2003;
  • 1 Empfehlung aufgrund der Sondersitzung zum Todesfall Cheibani W.;
  • 2 Empfehlungen zum Dringlichkeitsbericht der zuständigen Kommission zum Thema Selbstgefährdung (-verletzung);
  • 4 Empfehlungen zu Dringlichkeitsberichten der zuständigen Kommission zum GÜP Gmünd und zur BH Gmünd;
  • 1 Empfehlung zur Situation hilfsbedürftiger AsylwerberInnen;
  • 1 Empfehlung zur Überarbeitung der Anhalteordnung (AnhO);
  • 6 Empfehlungen zum Sprachgebrauch der Sicherheitsexekutive.

Die Evaluierung der Umsetzung der Empfehlungen des MRB an das BMI bildete einen Schwerpunkt der Tätigkeit des MRB im vergangenen Jahr. Zu diesem Zweck wurde eine permanente Arbeitsgruppe beauftragt, die quartalsmäßigen Untersuchungen, u.a. zu folgenden Themen, vorzunehmen:

  • Evaluierung zur Thematik Hungerstreik;
  • Evaluierung zu sonstigen medizinischen Problemlagen, wie Traumatisierung, Selbstbeschädigung oder der Umgang mit Suchtmittelabhängigen;
  • Evaluierung zu Problemabschiebungen;
  • Evaluierung zu Minderjährigen in Schubhaft.

Der MRB hat sich im Berichtszeitraum mit weiteren Schwerpunktthemen, wie einer Stellungnahme zum Entwurf des AsylG, der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur UN Anti-Folterkonvention durch Österreich, einem Roundtable zum Thema Umgang mit Hungerstreik, zu Fragen im Zusammenhang mit der Verweigerung der Akteneinsicht bei gerichtsanhängigen Sachverhalten, der Auskunftspflicht durch die BeamtInnen der Sicherheitsexekutive und der Bundesbetreuung hilfsbedürftiger AsylwerberInnen auseinandergesetzt.

Die sechs Kommissionen haben im Berichtszeitraum 371 Besuche von Dienststellen - hievon 208 Dienststellen der Bundesgendarmerie, 68 Dienststellen der Bundespolizei und 89 PAZ - durchgeführt. Ferner wurden 4 Gemeindewachkörper und 2 Flüchtlingseinrichtung besucht. Außerdem wurden 25 Polizeieinsätze an Orten der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Demonstrationen, Razzien) beobachtet, die im Jahresbericht ebenso dargestellt werden, wie die von den Kommissionen an den MRB verfassten 7 Dringlichkeitsberichte.

Von den Kommissionen des MRB wurden auch laufend Gespräche mit LeiterInnen und BeamtInnen der Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen geführt.

Der von den LeiterInnen der Kommissionen des MRB verfasste gewichtete Jahresbericht, der die wichtigsten georteten Defizite im Berichtszeitraum aufzeigt, ist im Anhang des vorliegenden Berichts aufgenommen.

Sowohl Mitglieder des MRB als auch seiner Kommissionen haben an verschiedenen Symposien, Tagungen und (NGO-)Treffen teilgenommen. Über die Tätigkeit des MRB und seiner sechs Kommissionen wurde anlässlich mehrerer Pressekonferenzen, Tagungen und Besuche berichtet.

Im Anhang des Jahresberichtes 2003 finden sich div. Aufstellungen, wie u.a. die statistische Erfassung der besuchten Dienststellen und der beobachteten Orte der verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt und Listen mit den Namen der Mitglieder des MRB und seiner Kommissionen.

Bericht (1,7 MB) 

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2002 - Jahresbericht des MRB

Zusammenfassung

Nach Ablauf der ersten Funktionsperiode des Menschenrechtsbeirates (MRB) mit 5.7.2002 erfolgte die Dekretübergabe an die neuen Beiratsmitglieder am 23.7.2002. Bedingt durch den Rücktritt des bisherigen Vorsitzenden des MRB, Univ. Doz. SC Dr. Gerhart Holzinger, der den Beirat seit seiner Gründung im Jahr 1999 geführt hat, wurden diese Agenden interimistisch vom stellvertretenden Vorsitzenden Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk geführt. Die Ernennung zum neuen Vorsitzenden des MRB Dr. Erwin Felzmann, Präsident des OGH i.R., erfolgte am 6.2.2003.

Die erste Funktionsperiode der Kommissionen des MRB ist mit Ende des Jahres 2002 ausgelaufen. Die neu verhandelten Werkverträge konnten schließlich Ende Februar 2002 abgeschlossen werden.

Im Berichtszeitraum waren zur Bearbeitung von verschiedenen Schwerpunkten drei ständige und vier berichtsbezogene Arbeitsgruppen tätig. Vom MRB wurden im Jahr 2002 drei umfangreiche Berichte zur Information von angehaltenen Personen, zur medizinischen Betreuung von angehaltenen Personen sowie zu den "Richtlinien des BMI betreffen die Bundesbetreuung hilfsbedürftiger AsylwerberInnen einschließlich der Aufnahme in das Notquartier" erstellt und veröffentlicht.

Der MRB hat im Berichtszeitraum dem BMI insgesamt 101 Empfehlungen zu folgenden Themen erstattet:

  • 1 Empfehlung aufgrund des Dringlichkeitsberichts der zuständigen Kommission zum Besuch PAZ Wien Ost;
  • 1 Empfehlung zum Thema gemeinsame Anhaltung von Ehegatten in Schubhaft;
  • 32 Empfehlungen aus dem Bericht "Information von angehaltenen Personen";
  • 60 Empfehlungen aus dem Bericht "Medizinische Betreuung von angehaltenen Personen";
  • 1 Empfehlung des Menschenrechtsbeirates zur Vertragsverlängerung der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates;
  • 1 Empfehlung des Menschenrechtsbeirates zur Causa Öztoplu;
  • 4 Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates zur Bundesbetreuung.

Von den - bis Dezember 2001 - an den Bundesminister für Inneres abgegeben 116 Empfehlungen wurden vom MRB 69 Empfehlungen, die vom BMI für gänzlich umgesetzt, nicht umgesetzt bzw. nicht umsetzbar angesehen wurden, einer Evaluierung unterzogen, wobei der MRB zum Ergebnis gekommen ist, dass die teilweise unterschiedliche Bewertung der Umsetzung auf die mangelnde praktische Umsetzung der internen Dienstvorschriften im BMI hindeuten. Weiters fanden eine Reihe von Empfehlungen, die auf eine gesetzliche Änderung im FrG abzielen, im Zuge der FrG Novelle keine Berücksichtigung (siehe dazu Stellungnahme des MRB unter Pkt. II.7.1.).

Der MRB hat sich weiters mit der von ihm in Auftrag gegebenen Studie zum Sprachgebrauch der österreichischen Sicherheitsexekutive, als auch mit der Ausdehnung seiner Tätigkeit auf andere Organisationseinheiten, wie Besuch von Flüchtlingseinrichtungen oder Schubhäftlingen in Justizanstalten, beschäftigt.

MRB-Mitglieder haben ebenso wie Mitglieder der Kommissionen an verschiedenen Symposien, Tagungen und Treffen teilgenommen. Über die Tätigkeit des MRB und seiner sechs Kommissionen wurde anlässlich mehrerer Tagungen und Besuche berichtet.

Die Kommissionen des MRB haben sich im Jahr 2002 zu zwei gemeinsamen Treffen, einer Fortbildungsveranstaltung und einer Vollversammlung getroffen. Es wurde ein Treffen der LeiterInnen der Kommissionen mit Mitgliedern des MRB und im Dezember 2002 eine Pressekonferenz gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des MRB abgehalten.

Die sechs Kommissionen haben im Berichtszeitraum 396 Besuche von Dienststellen - hievon 233 Dienststellen der Bundesgendarmerie, 81 Dienststellen der Bundespolizei und 76 PAZ - durchgeführt. Ferner wurden 3 Gemeindewachkörper und zu informativen Zwecken, und nach Zustimmung des Leiters/der Leiterin 1 Flüchtlingseinrichtung besucht Außerdem wurden 34 Polizeieinsätze an Orten der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Demonstrationen, Razzien) beobachtet. Von den Kommissionen wurden außerdem zwei Dringlichkeitsberichte an den MRB verfasst, wobei im vorliegenden Jahresbericht auch drei Dringlichkeitsberichte aus dem Jahr 2001 vorgestellt werden, die in MRB-Sitzungen des Jahres 2002 behandelt worden sind.

In den Quartalsberichten der Kommission des MRB sind Beobachtungen und spezifische Problemlagen schwerpunktmäßig zusammengefasst, wie

  • positive Anmerkungen der Kommissionen
  • festgestellte Mängel (baulicher und personeller Art)
  • Schubhaft
  • Dokumentation, Information und Beiziehung von DolmetscherInnen
  • medizinische Betreuung und Hungerstreik

In den Quartalsberichten werden auch Verbesserungen, die auf Anregung der Kommissionen durchgeführt worden sind, aufgelistet, wie etwa deren Mithilfe bei der Vermittlung von Informationen der Angehaltenen über ihre Rechte; der Verbesserungen der Anhaltebedingungen und der Verpflegung; der Verteilung von Hygieneartikeln und Anschaffung eines Trockners; dem Ausbau der fremdsprachigen Bibliothek und Auflegen von fremdsprachigen Zeitungen und Zeitschriften, etc. An einigen Anhaltestellen konnten durch Aufzeigen von Gelegenheiten zur Selbstgefährdung, Gefährdungspotenzialen abgebaut oder die Schließung von nicht (mehr) menschenrechtlichen Standards entsprechenden Zellen veranlasst werden. Vielfach konnte durch Gespräche mit BeamtInnen eine Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für den Bereich Menschenrechte erreicht werden.

In der Evaluierung der Kommissionen des MRB durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) wurden folgende Punkte beleuchtet:

  • MRB und die Kommissionen
  • Datenbank
  • Ressourcen seitens des BMI
  • Einsätze und Kosten der Kommissionen
  • Gestaltung der Werkverträge für KommissionsleiterInnen und -mitglieder.

Im Anhang des Jahresberichtes finden sich div. Aufstellungen, wie u.a. die statistische Erfassung der besuchten Dienststellen und der beobachteten Orte der verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt und Listen mit den Namen der Mitglieder des MRB und der Kommissionen.

Bericht (944,3 KB) 

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2001 - Jahresbericht des MRB

Bericht (238,7 KB) 

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2000 - Jahresbericht des MRB

Bericht (951,1 KB) 

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Achtung:

Der Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres hat seine Tätigkeit mit 30. Juni 2012 beendet. Gemäß dem OPCAT-Durchführungsgesetz (BGBl I Nr. 1/2012) wurde bei der österreichischen Volksanwaltschaft  ein Nationaler Präventionsmechanismus eingerichtet, der zur Verhinderung von Folter und anderen grausamen, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte Besuche an Orten der Freiheitsentziehung durchführt.