Aufenthaltsbewilligung – Schüler

Die Aufenthaltsbewilligung „Schüler“ berechtigt zur Aufenthalt in Österreich um eine Schule zu besuchen. Eine Erwerbstätigkeit ist nur möglich, wenn dadurch die Ausbildung als primärer Aufenthaltszweck nicht beeinträchtigt wird und für eine unselbständige Erwerbstätigkeit eine Beschäftigungsbewilligung vorliegt. Dafür ist das AMS  zuständig.

Die Aufenthaltsbewilligung „Schüler“ wird in der Regel für 12 Monate ausgestellt. Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Wer kann eine Aufenthaltsbewilligung „Schüler“ erhalten?

Neben einem Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen ist ein Schulbesuch als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler vorausgesetzt.

Die Aufenthaltsbewilligung „Schüler“ kann erteilt werden an

  • Ordentlicher Schüler oder ordentliche Schülerin an einer
    • öffentlichen Schule
    • Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht bzw.
  • Schüler oder Schülerin an einer
  • Außerordentlicher Schüler oder außerordentliche Schülerin einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht oder einer solchen, wenn ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, soweit es sich um die erstmalige Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung handelt,
  • Schüler oder Schülerin einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, soweit eine in der Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung erfasste Ausbildung absolviert wird,
  • Teilnehmer eines Lehrgangs für Pflegeassistenz, soweit eine in der Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung erfasste Ausbildung absolviert wird.

Wann wird eine Aufenthaltsbewilligung „Schüler“ ausgestellt?

Es müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sein. Eine Haftungserklärung ist zulässig.

Nähere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen finden Sie hier. Sie finden eine Liste der notwendigen Dokumente und Nachweise im jeweiligen Antragsformular.

Was ist für die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung „Schüler“ zu beachten?

Damit die Aufenthaltsbewilligung Schüler erteilt werden kann, muss bei der Verlängerung ein Schulerfolg im vorangegangenen Studienjahr nachgewiesen werden. Studenten und Studentinnen müssen sich daher ihrem Studium ernsthaft widmen.

Können Familienangehörige in Österreich einen Aufenthaltstitel erhalten?

Familienangehörige können in Österreich keinen abgeleiteten Aufenthaltstitel erhalten.