Aufenthaltsbewilligung – Betriebsentsandter

Die Aufenthaltsbewilligung „Betriebsentsandter“ berechtigt zum vorübergehenden Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme, wenn ein entsprechendes AMS-Dokument vorliegt.

Die Aufenthaltsbewilligung „Betriebsentsandter“ wird in der Regel für 12 Monate ausgestellt. Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Wer kann eine Aufenthaltsbewilligung „Betriebsentsandter“ erhalten?

Eine „Aufenthaltsbewilligung – Betriebsentsandter“ kann erteilt werden, wenn

  • eine Sicherungsbescheinigung oder eine Beschäftigungsbewilligung als Betriebsentsandter vorgelegt werden kann oder
  • einer der folgenden Fälle vorliegt:
    • Mitarbeiter oder Mitarbeiterin, der oder die im Rahmen eines international tätigen Konzerns auf Basis eines qualifizierten konzerninternen Aus- und Weiterbildungsprogrammes von einem ausländischen Konzernunternehmen nicht länger als 50 Wochen in das Headquarter in Österreich entsandt wird oder
    • Qualifizierter Mitarbeiter oder Mitarbeiterin, der oder die von einem international tätigen Dienstgeber als Unternehmensleitung, zur innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildung und zu Rotationen im Hinblick auf den Dienstort verpflichtet ist und nicht länger als 24 Monate in eine zum gleichen Unternehmen oder zur gleichen Unternehmensgruppe gehörenden Niederlassung nach Österreich entsandt wird oder
    • Vertreter oder Vertreterin repräsentativer ausländischer Interessenvertretungen, dessen oder deren Arbeitsvertrag Rotationen im Hinblick auf den Dienstort vorsieht oder
    • Mitarbeiter oder Mitarbeiterin, der oder die von einem Unternehmen mit Betriebssitz in einem anderen Mitgliedstaat des EWR zur Erbringung einer vorübergehenden Arbeitsleistung nach Österreich entsandt oder überlassen wird.

Wann wird eine Aufenthaltsbewilligung „Betriebsentsandter“ ausgestellt?

Es müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sein.

Nähere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen finden Sie hier. Sie finden eine Liste der notwendigen Dokumente und Nachweise im Antragsformular.

Können Familienangehörige in Österreich einen Aufenthaltstitel erhalten?

Familienangehörige können in Österreich keinen abgeleiteten Aufenthaltstitel erhalten.