Aufenthaltsbewilligung – Mobile ICT

Die Aufenthaltsbewilligung „Mobile ICT“ berechtigt zum Aufenthalt als mobiler unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer auf Basis des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitels als ICT.

Die Aufenthaltsbewilligung „Mobile ICT“ wird in der Regel für die Dauer des Transfers, längstens jedoch bis zum Ablauf des Aufenthaltstitels „ICT“ des anderen Mitgliedstaates erteilt. Nähere allgemeine Informationen zur Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Wer kann eine Aufenthaltsbewilligung „Mobile ICT“ erhalten?

Die Aufenthaltsbewilligung „Mobile ICT“ kann an Personen erteilt werden, die bereits einen Aufenthaltstitel „ICT“ eines anderen EU-Staates besitzen und länger als 90 Tage in Österreich tätig sein sollen.

Dauert die Tätigkeit nicht mehr als 90 Tage, gelten die Regelungen für die Betriebsentsendung durch Unternehmen aus dem EWR (kurzfristige „mobile ICT“). Als kurzfristige „mobile ICT“ benötigen diese Personen keinen eigenen österreichischen Aufenthaltstitel.

Wer über einen Aufenthaltstitel „ICT“ eines anderen Mitgliedstaates verfügt, kann die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung „mobile ICT“ im Inland beantragen.

Wann wird eine Aufenthaltsbewilligung „Mobile ICT“ ausgestellt?

Es müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sein. Allerdings muss kein Rechtsanspruch auf eine Unterkunft nachgewiesen werden. Nähere Informationen zu den anderen allgemeinen Voraussetzungen finden Sie hier.

Sie finden eine Liste der notwendigen Dokumente und Nachweise im Antragsformular.

Im Verfahren zur Prüfung der besonderen Voraussetzungen bindet die Niederlassungsbehörde das Arbeitsmarktservice (AMS) ein. Die Niederlassungsbehörde ist in einem One-Stop-Shop Verfahren Ansprechpartner für den Antragsteller. Das AMS prüft, ob die Voraussetzungen für eine Beschäftigung als ICT vorliegen.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, übermittelt das AMS der Niederlassungsbehörde eine Bestätigung.

Die Niederlassungsbehörde prüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn das der Fall ist, kann der Aufenthaltstitel erteilt werden.

Können Familienangehörige in Österreich einen Aufenthaltstitel erhalten?

Familienangehörige können, bei Vorliegen aller Voraussetzungen, in Österreich eine Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft erhalten.