Besondere Erteilungsvoraussetzungen für Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige
Ein Aufenthaltstitel kann nur dann erteilt werden, wenn alle allgemeinen und besonderen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen und es keine Erteilungshindernisse gibt.
Informationen zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Informationen zu den besonderen Voraussetzungen finden Sie in den Antragsformularen zu den einzelnen Aufenthaltstiteln.