Asyl

Internationale und europäische Entwicklung

Die Grundlagen für die Entwicklung eines europäischen Asylsystems gehen auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Tampere Programm (1999) sowie im Haager Programm (2004) zurück.

Im Rahmen der ersten Phase (bis 1. Mai 2004) wurde die Schaffung gemeinsamer Mindestnormen (in Form von Richtlinien und Verordnungen) beschlossen:

  • „Richtlinie vorübergehender Schutz“: Schaffung von Mindestnormen für Schutzgewährung im Falle eines Massenzustroms von Flüchtlingen (in Kraft seit 7. Aug. 2001)
  • „Aufnahme- Richtlinie“: Regelung der Aufnahmebedingungen von Asylwerbern; Schaffung von Mindeststandards (in Kraft seit 6. Feb. 2003)
  • „Dublin Verordnung“: Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates (in Kraft seit 17. März 2003)
  • „EURODAC Verordnung“: Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Dublin Verordnung (in Kraft seit 15. Dez. 2000)
  • „Status-Richtlinie“: Über die Anerkennung und den Status von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten (in Kraft seit 20. Okt. 2004)
  • „Verfahrens-Richtlinie“: Mindestnormen für Verfahren zur Zu- oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (in Kraft seit 2. Jän. 2006)
  • „Rückführungs-RL“: Über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger.

In der zweiten Phase der Harmonisierung ist es zur Verwirklichung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gekommen. Dies soll unter anderem durch die Schaffung einheitlicher Asylverfahren sowie eines unionsweiten einheitlichen Status für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sichergestellt werden. Die Entscheidungsgrundlagen der Mitgliedstaaten sollen weiter angeglichen werden, die praktische Zusammenarbeit der nationalen Asylbehörden der Mitgliedstaaten mit Hilfe eines Europäischen Asylunterstützungsbüros gestärkt und die Solidarität sowohl unter den Mitgliedstaaten als auch mit Drittstaaten verstärkt werden.

Um die Ziele der zweiten Phase zu verwirklichen, wurden im Juni 2013 Neufassungen der Verfahrens-, Status- und Aufnahme-Richtlinie, sowie der Dublin und EURODAC-Verordnung beschlossen:

  • Neufassung (2011/95/EU) „Status-Richtlinie“: Anerkennung und Status von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten (in Kraft seit 9. Jänner 2012)
  • Neufassung (2013/33/EU) „Aufnahme- Richtlinie“: Regelung der Aufnahmebedingungen von Asylwerbern; Schaffung von Mindeststandards (in Kraft seit 19. Juli 2013)
  • Neufassung (2013/32/EU) „Verfahrens-Richtlinie“: Mindestnormen für Verfahren zur Zu- oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (in Kraft seit 19. Juli 2013)
  • Neufassung (604/2013) „Dublin Verordnung“: Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates (in Kraft seit 19. Juli 2013, gilt für Anträge auf internationalen Schutz ab 19. Jänner 2014)
  • Neufassung (603/2013) „EURODAC Verordnung“: Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Dublin Verordnung (in Kraft seit 19. Juli 2013, gilt ab 20. Juli 2015).

Am 6. April 2016 wurde die Erneuerung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems durch die Veröffentlichung einer Mitteilung der Europäischen Kommission in Gang gesetzt. Wesentliche Punkte der Mitteilung waren dabei:

  • Möglichkeiten für eine faire, nachhaltige Verteilung von Asylbewerbern auf die Mitgliedstaaten,
  • eine weitere Harmonisierung der Asylverfahren und -normen, um die Bedingungen für Asylbewerberinnen und Asylwerber europaweit anzugleichen und dadurch irregulären Weiterreisen (Sekundärbewegungen) entgegenzuwirken,
  • sowie ein Ausbau des Zuständigkeitsbereichs des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) und Errichtung einer eigenen Agentur.

Aktuell finden Verhandlungen über eine Neufassung der Dublin-Verordnung, der Verfahrens-Verordnung, der Status-Verordnung, der EURODAC-Verordnung, der Resettlement-Verordnung und der Aufnahme-Richtlinie statt. Österreich setzt sich für ein nachhaltiges und praktikables gemeinsames Europäisches Asylsystem ein.. Zurzeit wird auch an einem neuen VO-Vorschlag zum Schengener Informationssystem zur effizienten Nutzung von Rückkehrentscheidungen von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen gearbeitet. Weiters hat die EK im März 2017 den überarbeiteten EU-Aktionsplans für die Rückkehr vorgelegt.