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Katastrophen-Bewältigung

Katastrophen-Bewältigung sind alle Maßnahmen, die Gefahren und Schäden einer Katastrophe

  • abwehren und
  • bekämpfen sollen.

Dazu gehören Maßnahmen

Ziel ist es,

  • die öffentliche Ordnung, Sicherheit und
  • die lebensnotwendige Grund-Versorgung wieder herzustellen.

Die Behörde stellt die Katastrophe fest.
In manchen Bundesländern nennt man diese Feststellung auch Kundmachung.
Katastrophen-Bewältigung heißt die Phase von der behördlichen Feststellung der Katastrophe bis zur Beendigung der Katastrophe.
In dieser Phase leitet die zuständige Katastrophen-Behörde den Einsatz.
Normalerweise sind das die Magistrate oder die Bezirks-Hauptmannschaft.

Was passiert bei einer Katastrophe?

Jemand ruft bei

  • der Polizei
  • der Rettung oder
  • der Feuerwehr an

und meldet die Katastrophe.

Die zuständige Katastrophen-Behörde leitet nun den Einsatz.

Diese Einsatz-Leitung hat viele Rechte. Diese Rechte stehen in den Katastrophenhilfe-Gesetzen.

Unterstützend gelten die Katastrophenhilfegesetze der Länder.
In diesen Gesetzen stehen auch die besonderen Befugnisse der Einsatz-Leitung.

Internationale Katastrophen

International gibt es viele Aktivitäten in den Bereichen

  • Katastrophen-Vermeidung und
  • Katastrophen-Vorsorge.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Bundeswarnzentrale ist in Österreich die Kontaktstelle für internationale Hilfe bei Katastrophen. Die Abkürzung dafür lautet BWZ.
Die BWZ ist im Einsatz-Center und Koordinations-Center des Bundesministeriums für Inneres. Die Abkürzung dafür lautet EKC.
Die Bundeswarnzentrale ist bei einer Katastrophe rund um die Uhr erreichbar.

Auf der Seite help.gv.at  finden Sie weitere Informationen zur Katastrophen-Bewältigung.

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