Abteilung V/B/7
(Fremdenpolizei, Visaangelegenheiten und ETIAS)
Aufgaben
- Fachliche Aufsicht (Leitlinien, Grundsätze und Koordination) in fremdenpolizeilichen Angelegenheiten gegenüber den LPD und in Visaangelegenheiten gegenüber den LPD, ausgenommen operative Angelegenheiten der GD, und Vertretungsbehörden
- Schulungen in fremdenpolizeilichen Angelegenheiten, soweit nicht das BFA zuständig ist und in Visaangelegenheiten
- Mitwirkung in den Bereichen Schlepperei und Menschenhandel sowie strategische Angelegenheiten zur Verhinderung von irregulärer Migration, Schlepperei und Menschenhandel, ausgenommen operative Angelegenheiten des Bundeskriminalamtes nach den Leitlinien und Grundsätzen des Bundeskriminalamtes
- Mitwirkung an der Gesamtsteuerung Asyl- und Fremdenwesen (GAF) nach den Leitlinien und Grundsätzen der Abteilung V/B/8
- Leitlinien, Grundsätze und Koordination in Angelegenheiten der Durchlieferung und Durchbeförderung
- Leitlinien, Grundsätze und Koordination in Angelegenheiten von Rückübernahmeabkommen mit EU- und Nachbarstaaten, soweit nicht operative Angelegenheiten der Sektion II betroffen sind
- Leitlinien, Grundsätze und Koordination der Zurückschiebung sowie fremdenpolizeilicher freiheitsbeschränkender Maßnahmen, einschließlich der Erarbeitung genereller Richtlinien, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des BFA fallen
- Mitwirkung an fremdenpolizeilichen Kontrollen der Landespolizeidirektionen und anderer Behörden
- Vertretung des Bundesministeriums für Inneres in europäischen und internationalen Gremien, die den Aufgabenbereich der Abteilung betreffen, insbesondere in der Ratsarbeitsgruppe „Visa“
- Statistische Erfassung und Analyse der fremdenpolizeilichen Maßnahmen im Aufgabenbereich der Abteilung sowie der Visaangelegenheiten und des ETIAS
- Wahrnehmung der internationalen Angelegenheiten und Verhandlung von Abkommen im Zuständigkeitsbereich der Abteilung in Koordinierung mit der Abteilung V/A/5
Gliederung