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Aufgaben
- Datenschutzrechtliche Beurteilungen für die Vollzugsbereiche des BMI, vorbehaltlich der Zuständigkeiten des Datenschutzbeauftragten
- Erstellung von Datenschutzvorschriften und datenschutzrechtlichen Musterverträgen für die Organisationseinheiten des BMI, die nachgeordneten Behörden sowie die Auftragsverarbeiter des BMI
- Organisation der Durchführung von datenschutzrechtlichen Routinekontrollen im Bundesministerium für Inneres und den nachgeordneten Behörden und Dienststellen
- Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten für den Bundesminister als Verantwortlichen gemäß Art 30 Abs. 1 DSGVO und § 49 Abs. 1 DSG, ausgenommen Verarbeitungen im staatspolizeilichen und nachrichtendienstlichen Bereich
- Auskunftsverfahren gemäß Art 15 DSGVO und § 44 DSG, insbesondere Koordination der Auskunftserteilung durch alle Organisationseinheiten des BMI
Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2025