Abteilung III/A/5

(E-Government)

Leitung: Ministerialrat Mag. Michael Fuchs

BMI-III-A-5@bmi.gv.at
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© BMI / G. Pachauer
 
  1. Angelegenheiten des e-ID -Managements und des E-Governments innerhalb des Ressorts
    1. BMI-interne Koordination und Festlegung von Anforderungen an die strategische Weiterentwicklung des e-ID-Managements sowie Umsetzung mit anderen Bundesministerien, Städten, Gemeinden und Organisationen der Privatwirtschaft, insbesondere hinsichtlich Attributen und digitalen Nachweisen
    2. Kommunikation der Inhalte zu den Bedarfsträgern in Abstimmung mit dem BMDW und nach den Leitlinien und Grundsätzen der Sektion I
    3. Behandlung von nationalen und europäischen Rechtsfragen hinsichtlich jener Bestimmungen des E -Government-Gesetzes (E-GovG), deren Vollzug dem Bundesminister für Inneres zukommt, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen und der eIDAS-Themen
    4. Eröffnung und Unterbindung der Nutzung des e-ID-Systems nach § 18 Abs. 2 E-GovG
    5. Koordination allgemeiner Rechtsfragen im Zusammenhang mit e-ID und Mitwirkung bei Auftragsverarbeitervereinbarungen und Verwaltungsübereinkommen mit BMDW
  2. Koordination und Festlegung der grundsätzlichen Bedarfsfanforderung betreffend die Weiterentwicklung des Identitätsdokumentenregisters (IDR), des Zentralen Melderegisters (ZMR) und des Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) unter Einbindung anderer Ministerien, Länder und Gemeinden in pass-, melde- und personenstandsrechtlichen Angelegenheiten
  3. Sicherstellung des einheitlichen Vollzuges hinsichtlich des Personenkerns in IDR, ZMR und ZPR
  4. Rechtliche Belange des BMI-Trustcenters betreffend MRTD
  5. Vertretung des BMI betreffend MRTD in der ICAO und in den technischen Subarbeitsgruppen des Artikels 6-Ausschusses der Europäischen Kommission
  6. Meldewesen
    1. Behandlung aller Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Meldewesen, insbesondere hinsichtlich des Zugriffs auf das ZMR
    2. Ausübung der Fachaufsicht über die Meldebehörden und Beherbergungsbetriebe
    3. Festlegung der konkreten Anforderungen an das Zentrale Melderegister und die lokalen Melderegister