Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik 2021-27 (BMVI)
Am 28. September 2022 genehmigte die Europäische Kommission das Nationale Programm Österreichs zum Instrument für Grenzverwaltung und Visumspolitik (BMVI) für den Zeitraum 2021 bis 2027.
Was ist das BMVI 2021-2027?
Das Instrument für Grenzverwaltung und Visumspolitik (BMVI) ist ein EU-Finanzierungsinstrument des Mehrjährigen Finanzrahmens (MRF) 2021-2027 der Europäischen Union. Gemeinsam mit dem Instrument für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung 2021-2027 bildet es den Fonds für integrierte Grenzverwaltung. Zu diesem Zweck fördert das BMVI insbesondere Maßnahmen im Bereich der integrierten Grenzverwaltung und Visapolitik.
Insgesamt erhält Österreich rund 26,8 Mio. Euro für die Förderung von BMVI-Projekten in der Förderperiode 2021-2027. Die EU-weite Finanzausstattung des BMVI 2021-2027 beträgt 3,057 Mrd. Euro. Die Fördersumme hat sich im Vergleich zur Vorperiode damit wesentlich erhöht.
Das BMVI ersetzt das Instrument „Grenzen und Visa“ (ISF-Grenzen) des Fonds für die innere Sicherheit des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020. Seinen Ursprung hat das BMVI in der im Stockholmer Programm enthaltenen Forderung nach einem Fonds zur Umsetzung der Strategie der inneren Sicherheit und eines kohärenten und umfassenden Konzepts für die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden, einschließlich des Managements der Außengrenzen der Europäischen Union.
Was ist das allgemeine Ziel des BMVI 2021-2027?
Das BMVI trägt zur Einhaltung des einschlägigen Besitzstandes der Union und zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit in der Union bei. In diesem Sinn umfasst das BMVI folgende Schwerpunkte:
- Die Sicherstellung einer soliden und wirksamen integrierten europäischen Grenzverwaltung an den Außengrenzen und
- die Wahrung des freien Personenverkehrs innerhalb der Union unter uneingeschränkter Einhaltung des einschlägigen Besitzstands der Union.
Was sind die spezifischen Ziele des BMVI 2021-2027?
Das Instrument fördert im Zeitraum 2021 bis 2027 Projekte in den Bereichen:
- wirksamer europäischer integrierter Grenzverwaltung durch die Europäische Grenz- und Küstenwache in geteilter Verantwortung zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und den für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden, um legale Grenzübertritte zu erleichtern, illegale Einwanderung und grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern und aufzudecken sowie Migrationsströme wirksam zu steuern.
- gemeinsamer Visumpolitik für die Sicherstellung eines harmonisierten Vorgehens im Hinblick auf die Ausstellung von Visa und um den legalen Reiseverkehr zu erleichtern, um so zur Vorbeugung von Migrations- und Sicherheitsrisiken beizutragen.
An wen richtet sich die Förderung des BMVI 2021-2027?
Der Bereich des BMVI bezieht sich vorwiegend auf die Förderung von Behördenprojekten, sodass derzeit keine öffentlichen Projektaufrufe geplant sind.
Neben Organisationseinheiten des Innen- und Außenministeriums, sowie der Grenzpolizei sind potenzielle Beispiele für Begünstigte im Rahmen des BMVI Programms:
- Lokale öffentliche Einrichtungen
- Nichtstaatliche Organisationen (NGO‘s)
- Internationale Organisationen
- Agenturen der Europäischen Union
- Private und öffentlich-rechtliche Unternehmen
- Netzwerke
- Forschungsinstitute und Universitäten
Zeitplan
- Programmlaufzeit: 2021-2027
- Förderfähigkeitszeitraum: Im Rahmen des BMVI sind Ausgaben förderfähig, wenn sie zwischen 1. Januar 2021 und 31. Dezember 2029 angefallen sind.
- Das BMVI Programm Österreichs (pdf, 865 KB) wurde von der Europäischen Kommission am 28. September 2022 genehmigt.
Rechtsgrundlagen
Bei der Umsetzung des BMVI in der Förderperiode 2021-2027 (1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027) sind insbesondere nachfolgende Rechtsgrundlagen des Unionsrechts, des nationalen Rechts einschlägig:
Ansprechstelle für das BMVI:
Verwaltungsbehörde:
Bundesministerium für Inneres (BMI), Abteilung V/A/4
Kontaktperson: Leitung der Abteilung V/A/4
E-Mail: BMI-V-A-4@bmi.gv.at
Telefon: +43 1 53 126-2785