Finanzrahmen 2021-2027

Allgemeine Informationen zu den EU-Finanzierungsinstrumenten 2021-2027:

Die Steuerung der Migrationsströme und die Bedrohungen der Sicherheit stellen Herausforderungen dar, die die Mitgliedstaaten auf sich allein gestellt nicht bewältigen können. Der Mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union 2021-2027 stellt daher mit dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und dem Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) wichtige Förderinstrumente zur Verfügung, um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen.

AMIF, ISF und BMVI haben auch eine externe Dimension, wodurch auch migrations- und sicherheitsrelevante Projekte in Drittstaaten oder mit Bezug zu Drittländern gefördert werden können.

Die Arbeitsweise der EU-Finanzierungsinstrumente 2021-2027:

Die Umsetzung des AMIF, ISF und BMVI erfolgt in so genannter "geteilter Mittelverwaltung". Dies bedeutet, dass die Verwaltungsmaßnahmen zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Jeder Mitgliedstaat erhält nach spezifischen Kriterien Mittel aus den Finanzierungsinstrumenten zugewiesen, für dessen zweckentsprechende Verwendung der Mitgliedstaat verantwortlich ist. In Österreich obliegt die Umsetzung des AMIF, ISF und BMVI dem Bundesministerium für Inneres.

Die in den Fonds umzusetzenden Maßnahmen sind in den Nationalen Programmen für AMIF, ISF und BMVI festgelegt, wobei die Programmplanung sich folgendermaßen gestaltet:

Nach einem Politikdialog zwischen Mitgliedstaat und der Europäischen Kommission unter Einbindung aller betroffenen Partner wurde vom Mitgliedstaat für jedes der drei Finanzierungsinstrumente ein von der Europäischen Kommission zu genehmigendes Nationales Programm für die gesamte Programmperiode 2021-2027 erstellt. Darin wurden die zu erwartenden Herausforderungen bzw. der Handlungsbedarf, Strategien zur Begegnung dieser Herausforderungen, geplante Maßnahmen zur Erreichung der Ziele sowie der geplante EU-Mitteleinsatz dargestellt.

Zur Umsetzung der Nationalen Programme werden im Mitgliedstaat Projekte durchgeführt. Die Projekte werden in der Regel aus dem jeweiligen Fonds zu maximal 75% ko-finanziert. Projekte, die der Umsetzung spezifischer Maßnahmen oder strategischer Prioritäten der Europäischen Union (Unionsmaßnahmen) im Sinne der spezifischen AMIF-, ISF- oder BMVI-Verordnungen dienen, können bis zu 90% aus den Förderinstrumenten ko-finanziert werden. Im Rahmen des ISF und BMVI ist, in speziellen Fällen, auch eine Finanzierung von bis zu 100% möglich.

Ergänzend zu den Rechtsgrundlagen des AMIF, ISF und BMVI werden von der Europäischen Kommission Durchführungsverordnungen und Delegierte Verordnungen zu den EU-Finanzierungsinstrumenten erlassen. Diese enthalten nähere Regelungen zur Verwaltung und Kontrolle der Fonds.

Die Mitgliedstaaten haben zur Abwicklung der Fonds verschiedene Stellen festzulegen, welche unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen:

  1. eine Verwaltungsbehörde, die das jeweilige Nationale Programm für die Finanzierungsinstrumente erstellt und verwaltet;
  2. eine Prüfbehörde, die das effektive Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie stichprobenweise die geltend gemachten Ausgaben überprüft.

Fakultativ können zusätzlich auch "zwischengeschaltete Stellen" eingerichtet werden, denen Aufgaben der Verwaltungsbehörde übertragen werden können.

Anmerkung: Der in den Ratsentscheidungen verwendete Begriff „Behörde“ entspricht nicht dem österreichischen Rechtsbegriff und meint im gegebenen Zusammenhang die mit Abwicklungsaufgaben betrauten Dienststellen.

Im BMI wurden diese Behördenfunktionen wie folgt festgelegt:

  • Abteilung V/A/4 "Migrationsförderungen, SPOC EU- und internationale Projekte": Verwaltungsbehörde AMIF, ISF und BMVI
  • Referat V/A/4/a „Verwaltungsbehörde Home-Affairs-Funds, Migrationsförderungen“: Operative Umsetzung der Aufgaben als Verwaltungsbehörde für AMIF, ISF und BMVI
  • Referat II/ORK/9/a „Budgetmanagement GD“: Zwischengeschaltete Stelle ISF
  • Abteilung II/3 im BKA „Förderungen Integration“ Zwischengeschaltete Stelle für Integrationsangelegenheiten des AMIF
  • Referat IR/a „Prüfstelle EU-Fonds“: Prüfbehörde AMIF, ISF und BMVI

Technische Hilfe

Aus dem Fonds können außerdem auf Initiative eines Mitgliedstaates für jedes Nationale Programm Maßnahmen im Hinblick auf die Vorbereitung, die Verwaltung, das Monitoring, die Evaluierung, die Information und Kommunikation, die Vernetzung, die Kontrolle und Prüfung sowie auf den Ausbau der Verwaltungskapazität unterstützt werden.