Spezifische Maßnahme - European Return and Reintegration Network (ERRIN)
Was ist ERRIN?
Seit Juni 2016 ist das BMI offizieller Partner des European Return and Reintegration Network (ERRIN) - vormals European Reintegration Network (ERIN) -, ein Netzwerk 16 europäischer Staaten sowie der Europäischen Kommission und FRONTEX, welches an einem harmonisierten, nachhaltigen und innovativen Rückkehr- und Reintegrationsangebot für Rückkehrer arbeitet.
ERRIN ist eine „Spezifische Maßnahme“ (Specific Action) im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU, wird von den Niederlanden (Repatriation and Departure Service (R&DS) – Ministry of Security and Justice of the Netherlands) geleitet und zu 90% aus europäischen Mitteln finanziert.
Im Rahmen eines zentralen Ausschreibungsverfahrens werden Leistungsanbieter vor Ort (Service Provider) zur Umsetzung von Reintegrationsprojekten in Drittstaaten ausgewählt. Im Anschluss werden mit diesen im Namen der partizipierenden Partnerorganisationen (Mitgliedsstaaten und assoziierte Saaten) Verträge geschlossen.
Die Höhe und der Umfang der Reintegrationsleistung - also jene Leistung, die eine Rückkehrerin oder ein Rückkehrer erhält - wird von jeder Partnerorganisation selbst bestimmt.
ERRIN in Österreich
Seit Start des Programms wurden die Erwartungen an ERRIN deutlich übertroffen:
Seit Juni 2016 bis Ende 2019 erhielten im Rahmen des ERRIN-Programms rund 2.382 Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Österreich Reintegrationsunterstützung in ihrem Heimatland.
In welchen Ländern aktuell ERRIN-Reintegrationsunterstützung angeboten wird, entnehmen Sie bitte der voluntaryreturn.at Homepage.
Service Provider und Reintegrationsunterstützung
Bei den Service Providern handelt es sich entweder um eine im Herkunftsland angesiedelte Internationale Organisation oder eine lokale NGO, die mit den Bedingungen vor Ort bestens vertraut ist und die Rückkehrerin oder den Rückkehrer bei ihrer Wiedereingliederung in der Heimat unterstützt.
Im Rahmen des ERRIN-Programms erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer vom Service Provider im Herkunftsland eine geringe Geldleistung, welche die unmittelbaren Bedürfnisse nach der Rückkehr decken soll, und in weiterer Folge Reintegrationsunterstützung in Form von Sachleistungen.
Die Sachleistung dient insbesondere als Investition zur Schaffung einer Existenzgrundlage und trägt somit zu einer nachhaltigen Rückkehr bei. Eine Existenzgrundlage kann die Gründung eines Kleinunternehmens, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Schaffung eines neuen Zuhauses oder medizinische Unterstützung sein.
Leistungsumfang (pro Kernfamilie erhält eine Person Reintegrationsunterstützung)
- Wenn notwendig, Abholung/Empfang und Assistenz am Ankunftsort (z.B. Flughafen)
- Wenn notwendig, kurzfristige Unterkunft am Ankunftsort
- Beratung und Unterstützung bei der Existenzgründung im Herkunftsland
- Unterstützung in sozialen, medizinischen und rechtlichen Angelegenheiten
- Unterstützung bei Wohnungssuche/Wohnraumbeschaffung (ggf. Mietzuschuss)
- Unterstützung bei der Gründung eines Kleinunternehmens (Erstellung eines Businessplans, etc.)
- Beratung bei der Suche und Vermittlung von Arbeitsstellen
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Sonstige individuelle Hilfsangebote
Zielgruppe
An den Projekten können freiwillige Rückkehrer und Rückkehrerinnen in jedem Verfahrensstadium aus dem jeweiligen Herkunftsstaat partizipieren. Eine genauere Definition der Zielgruppe findet sich in der EU Verordnung Nr. 516/2014 zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF).
Teilnahme und Abwicklungsprozess
Zwischen Rückkehrberatung, BFA und Service Providern in den Rückkehrstaaten fungiert der Focal Point ERRIN AUSTRIA im Bundesministerium für Inneres (Abteilung V/10) als Informationsdrehscheibe und zentrale Koordinationsstelle, welche auch für die Bewilligung der einzelnen Reintegrationspläne der Rückkehrerinnen und Rückkehrer zuständig ist.
Im Rahmen des ERRIN-Programms können Anträge zur Projektteilnahme nur durch die Rückkehrberatungsorganisationen (Österreichische Caritaszentrale, Verein Menschenrechte Österreich) erfolgen. Diese werden zusammen mit dem Antrag auf „Freiwillige Rückkehr“ an das BFA zur Genehmigung übermittelt.
Nachdem eine entsprechende Prüfung zur Teilnahme und Genehmigung durch das BFA ergangen ist, organisiert die Rückkehrberatung die Ausreise (Pass/Heimreisezertifikat, Flugbuchung, etc.). Anschließend werden diese Informationen seitens der Rückkehrberatung an den Focal Point im BMI weitergeleitet, der die weitere Kommunikation mit dem Service Provider übernimmt.
Focal Point ERRIN AUSTRIA, Bundesministerium für Inneres
Abteilung V/10, Rückkehr, Reintegration und Qualitätsentwicklung
Modecenterstraße 22, 1030 Wien
BMI-V-10-Reintegration@bmi.gv.at