EU-Förderungen

Integrationsfonds

Bis 28. Februar 2014 war das Bundesministerium für Inneres für die Umsetzung des Europäischen Integrationsfonds zuständig, mit 1. März 2014 wechselte diese Zuständigkeit in das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres. Mit 29. Jänner 2020 wechselte diese Zuständigkeit in das Bundeskanzleramt 


Mit Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2007 (153 KB)  (Nr. 2007/435/EG) wurde der Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (Europäischer Integrationsfonds) für den Zeitraum 2007-2013 errichtet.
Die Gesamtdotierung des Fonds betrug 825 Millionen Euro.

Mittelzuweisungen für Österreich

  • Jahr 2007: 1.560.275,43 Euro
  • Jahr 2008: 1.596.630,20 Euro
  • Jahr 2009: 1.709.880,23 Euro
  • Jahr 2010: 1.735.725,34 Euro
  • Jahr 2011: 1.993.421,75 Euro
  • Jahr 2012: 2.571.833,00 Euro
  • Jahr 2013: 3.193.546,00 Euro

Allgemeines Ziel

  • Unterstützung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten, die darauf abzielen, es Drittstaatsangehörigen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, sprachlichen und ethnischen Hintergrund zu ermöglichen, die Voraussetzungen für den Aufenthalt zu erfüllen und sich leichter in die europäischen Gesellschaften zu integrieren.

Spezifische Ziele und förderfähige Maßnahmen:

  1. Unterstützung der Entwicklung und Durchführung von Aufnahmeverfahren
  2. Entwicklung und Umsetzung des Prozesses zur Integration von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten
  3. Ausbau der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung von Konzepten und Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen
  4. Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie Zusammenarbeit in und zwischen den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung von Konzepten und Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen

Zielgruppe - Drittstaatsangehörige

  • Drittstaatsangehöriger ist jede Person, die nicht Unionsbürger ist.
  • Asylwerber und Asylwerberinnen oder Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz gewährt wurde, fallen nicht in die Zielgruppe des Europäischen Integrationsfonds

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Downloads

Informationstag zu den Integrationsförderungen des BM.I am 21.3.2013 - Präsentationen:

Allgemeine EU-Dokumente zum Fonds

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente in der jeweils gültigen Fassung rechtsverbindlich sind.

Logos

Relevante nationale Regelungen:

Programmgestaltung in Österreich

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