EU-Förderungen
Flüchtlingsfonds
Mit Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union (pdf, 159 KB) vom 23. Mai 2007 (Nr. 573/2007/EG) wurde der Europäische Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008-2013 errichtet.
Die Gesamtdotierung des Fonds betrug 628 Millionen Euro.
Mittelzuweisungen für Österreich
- Jahr 2008: 4.665.377,25 Euro
- Jahr 2009: 4.872.214,51 Euro
- Jahr 2010: 4.902.065,85 Euro
- Jahr 2011: 4.830.655,70 Euro
- Jahr 2012: 4.543.176,00 Euro
- Jahr 2013: 4.729.192,00 Euro
Ziel
- Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen und den Folgen dieser Aufnahme
Maßnahmenbereiche und förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten
- Aufnahmebedingungen und Asylverfahren
- Integration von Personen, deren Aufenthalt dauerhaft und beständig ist
- Verbesserung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Fortentwicklung, Überwachung und Bewertung ihrer Asylpolitik
- Neuansiedelung
- Überstellung von Personen mit Flüchtlingsstatus oder subsidiär Schutzberechtigten von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat oder Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, in einen anderen Mitgliedstaat, in dem der Antrag geprüft werden wird
Zielgruppen
- Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die den in der Genfer Konvention definierten Status haben und die als Flüchtling in dem Mitgliedsstaat aufenthaltsberechtigt sind
- Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die eine Form subsidiären Schutzes genießen
- Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die eine Form des internationalen Schutz beantragt haben
- Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vorübergehenden Schutz genießen
- Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die neu angesiedelt wurden
Downloads
Informationstag zu den Flüchtlingsförderungen des BMI am 22.3.2013 - Präsentationen:
Allgemeine EU-Dokumente zum Fonds
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente in der jeweils gültigen Fassung rechtsverbindlich sind.
Logos
Verwendungshinweise finden sich auf der Seite "Häufige Fragen (FAQ)".
Relevante nationale Regelungen
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente in der jeweils gültigen Fassung rechtsverbindlich sind.
Programmgestaltung in Österreich
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