﻿TY  - JOUR
AB  - Künstliche Intelligenz stellt aus strafrechtlicher Sicht eine vielfältige Herausforderung dar: Neu eröffnete Verhaltensweisen, die wie der Hochfrequenzhandel früher gar nicht denkbar waren, fordern den Strafgesetzgeber; materiell-rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit täterseitiger und opferseitiger Verwendung künstlicher Intelligenz führen nicht nur in grundsätzliche Probleme des allgemeinen Teils des Strafrechts (insbesondere bei autonom fahrenden Autos), sondern auch in zunehmende Unzulänglichkeiten von Delikten wie Betrug und Erpressung, die sich interpretativ nur über eine verstärkte Anwendung des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs sowie eine diesen umfassende Auslegung des § 22 Abs 2 Finanzstrafgesetz (FinStrG) lösen lassen dürften. Strafprozessual ergeben sich theoretisch vielfältige Einsatzmöglichkeiten insbesondere für entscheidungsunterstützende künstliche Intelligenz, zB im Bereich der Zeugeneinvernahme. Für eine entscheidungstreffende künstliche Intelligenz besteht hingegen kaum Bedarf.
AU  - Glaser, Severin
DO  - 10.7396/2024_1_B
ET  - 5/2024
KW  - Künstliche Intelligenz
Strafrecht
LA  - ger
M1  - 1
PY  - 2024
SN  - 1813-3495
SP  - 10-21
ST  - Künstliche Intelligenz im Strafrecht
T2  - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis
TI  - Künstliche Intelligenz im Strafrecht
UR  - https://www.bmi.gv.at/104/Wissenschaft_und_Forschung/SIAK-Journal/SIAK-Journal-Ausgaben/Jahrgang_2024/files/Glaser_1_2024.pdf
VL  - 21
ID  - 868
ER  - 


