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Ausgabe 3/2025

  • Gefängnisarchitektur. Ein unterstützendes Element des Vollzuges von Freiheitsstrafen
  • Hochrisikomanagement in der Polizeiarbeit. Chancen und Herausforderungen eines strukturierten Risikomanagements in Fällen von häuslicher Gewalt
  • Die Faszination für wahre Kriminalfälle. Psychologische Motive und mögliche Auswirkungen von True Crime-Konsum
  • Extremistische Sprache. Ein Erklärungsversuch am Beispiel salafistischer Ideologie
  • Islamismus und Dschihadismus in Europa. Aktuelle Akteure und Trends
  • Die Belehrung und Ermahnung im Beamtendienstrechtsgesetz
  • Kriminalität, Sexualität, Imago. Teil 2

Gefängnisarchitektur. Ein unterstützendes Element des Vollzuges von Freiheitsstrafen

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Andrea Seelich

Gefängnisse sind Gebäude mit einem gesetzlich definierten Auftrag, sie dienen dem Vollzug der Freiheitsstrafe. Die Freiheitsstrafe ist gesetzlich geregelt, und das sowohl allgemein im Österreichischen Strafvollzugsgesetz als auch in den diversen Hausordnungen der einzelnen Justizanstalten. Warum gibt es keine einheitlichen Hausordnungen? Zum einen weil die Anstalten verschiedene Vollzugsarten bieten, zum anderen weil sie unterschiedliche Insassenzahlen und Betriebskonzepte verfolgen. Unterschiedliche Insassenzahlen bedeuten auch unterschiedliche Planstellen der Justizwache und weiterer Bediensteter. Um einen geordneten und effektiven Tagesablauf in einer Justizanstalt zu gewähren, sind die Funktionsabläufe den räumlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst. Und spätestens jetzt kommt die Architektur ins Spiel. Diese kann, wenn sie gelungen ist, den Strafvollzugsalltag angenehm, sicher und möglichst reibungsfrei unterstützen. Sie kann bei Fehlplanungen auch zu einem erhöhten Stresslevel führen und die Interaktionen von Insassen und Bediensteten erschweren. Jede gebaute Fehlplanung geht zulasten der Bediensteten, die für den Tagesablauf und die Sicherheit zuständig sind. Dies kann auf Dauer zu vermehrten Krankenständen und so zu Mehrkosten im Betrieb führen. Die Zusammenhänge zwischen Architektur und Betriebskonzept, und wie eine Gefängnisplanung gelingen kann, wird in diesem Artikel dargelegt.

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Hochrisikomanagement in der Polizeiarbeit. Chancen und Herausforderungen eines strukturierten Risikomanagements in Fällen von häuslicher Gewalt

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Nadine Schneider, Nicole Bartsch

Häusliche Gewalt ist ein weitverbreitetes gesellschaftliches Problem, das insbesondere Frauen betrifft. In Deutschland wird jede vierte Frau Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren (ehemaligen) Partner, wobei 2023 allein 155 Frauen durch partnerschaftsbezogene Gewalt getötet wurden. Hochrisikofälle, in denen eine konkrete Gefahr für das Leben des Opfers besteht, stellen hierbei eine besondere Herausforderung dar. Das Hochrisikomanagement bietet einen strukturierten Ansatz, um solche Fälle zu identifizieren, präventiv zu handeln und Gewaltspiralen zu durchbrechen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Implementierung und Wirkung des Hochrisikomanagements in einer Polizeiinspektion. Leitfadengestützte Interviews mit Expertinnen und Experten und die Analyse von Fallkonferenzprotokollen bilden die methodische Grundlage (vgl. Lamnek 2010). Ziel war es, die Effektivität und Herausforderungen dieses interdisziplinären Ansatzes zu bewerten. Die Ergebnisse zeigen, dass durch die enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Fachstellen sowie die Anwendung wissenschaftlich fundierter Risikoprognosen die Sicherheit der Opfer erhöht und weitere Übergriffe in den untersuchten Fällen verhindert werden konnten. Besonders die interdisziplinären Fallkonferenzen erwiesen sich als Schlüssel zur erfolgreichen Bearbeitung von Hochrisikofällen. Sie ermöglichten eine gezielte Koordination notwendiger Maßnahmen und eine Verbesserung der Vernetzung zwischen Akteuren, wie Polizei, Frauenhäusern, Jugendämtern und Täterberatungsstellen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen nicht nur zur Optimierung bestehender Konzepte beitragen, sondern auch die Grundlage für eine stärkere Vernetzung relevanter Akteure schaffen. Insbesondere die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Nutzung von wissenschaftlich fundierten Instrumenten sind entscheidend, um wiederholte Gewalt und Femizide nachhaltig zu verhindern.

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Die Faszination für wahre Kriminalfälle. Psychologische Motive und mögliche Auswirkungen von True Crime-Konsum

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Corinna Perchtold-Stefan

Die Angst, Opfer von Verbrechen zu werden, rangiert weltweit auf Platz 2 der am häufigsten genannten Risiken für das eigene Leben. Parallel dazu ist das Mediengenre „True Crime“ – Geschichten über wahre Verbrechen wie Tötungen, Sexualdelikte oder Serienmorde in Büchern, Podcasts oder im TV – eine der erfolgreichsten Unterhaltungsindustrien des 21. Jahrhunderts. Doch woher kommt die Faszination für wahre Kriminalfälle (Motive) und welche Auswirkungen hat die Auseinandersetzung mit Gewalt und menschlichen Abgründen auf unser Erleben und Verhalten (Konsequenzen)? Der vorliegende Artikel fasst aktuelle Erkenntnisse des Forschungsschwerpunkts „True Crime“ am Institut für Psychologie der Karl-Franzens-Universität Graz zusammen. So zeigt sich bei einer detaillierten Motivanalyse für True Crime-Konsum ein deutlicher Überhang wissens- und bewältigungsorientierter Motive wie „Suche nach dem Warum einer Tat“, „Interesse an Justiz und Polizeiarbeit“ und „Echtheit der Geschichten“, verglichen mit medial oft vermuteten voyeuristischen Motiven wie „soziale Abwärtsvergleiche“, „Interesse an Gewalt“ oder „Attraktivität von Straftätern“. Des Weiteren findet sich demographisch auf nationaler und internationaler Ebene ein robuster Geschlechtsunterschied, der ein signifikant höheres True Crime-Interesse bei Frauen im Vergleich zu Männern aufzeigt. Zusätzlich werden im vorliegenden Artikel erste empirische Befunde über Zusammenhänge von True Crime-Konsum mit Sicherheitsempfinden im Alltag (z. B. eingeschätztes Viktimisierungsrisiko) sowie Aggressivität und antisozialem Verhalten diskutiert und mögliche Implikationen für die Wirkung von True Crime erörtert. Diese und weiterführende Erkenntnisse könnten für Bereiche wie öffentliche Gesundheit, Polizei- und Rechtswissenschaften sowie (digitale) Sicherheitskommunikation und juristische Öffentlichkeitsarbeit von Relevanz sein.

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Extremistische Sprache. Ein Erklärungsversuch am Beispiel salafistischer Ideologie

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Michael Maurer

„Wie sich junge Muslime auf TikTok radikalisieren. ‚Islam-Influencer‘ in sozialen Medien: Wie Extremisten ein Gegenmodell zum demokratischen Westen aufbauen.“ – schon unmittelbar nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 07.10.2023 wurde der Einfluss von sozialen Medien und die von extremistischen Ideologen verwendete Sprache thematisiert. 2025: „Die Radikalisierung beginnt auf TikTok“ oder „Radikalisierung – eine Folge von zu wenig Integration?“ – Presseartikel wie diese versuchen nach dem Attentat in Villach am 15.02.2025 die hierzu vorangegangene Radikalisierung des Täters zu erfassen. Die zunehmende ideologische Indoktrinierung durch sogenannte „Influence-Preacher“ in sozialen Medien stellt eine immer größere Herausforderung dar, da sich im digitalen Zeitalter Gruppen auch durch Interaktionen in sozialen Medien – der heutigen Lebenswelt von Jugendlichen – bilden. Die Beobachtung extremistischer Ansprache in sozialen Medien und der gleichzeitig wahrzunehmende Anstieg von salafistisch geprägten Radikalisierungen, insbesondere von Jugendlichen, werfen Fragen auf: Wie funktioniert extremistische Kommunikation? Warum ist sie gerade für einige junge Muslime so attraktiv? Dieser Artikel soll die Aspekte extremistischer Kommunikationsstrategien sowie deren Wirkung auf Jugendliche, insbesondere junge Muslime, darstellen und die Frage klären, warum die extremistische Ansprache für junge Muslime so attraktiv erscheinen kann. Hierzu werden die Kommunikationsstrategien extremistischer Ideologen und die Gründe der Empfänglichkeit für extremistische Narrative beleuchtet. Dabei soll der Artikel durch aktuelle Beispiele aus sozialen Medien und den medialen Debatten darüber einen Bogen von der theoretischen Grundlage hin zur aktuellen Lebenswelt von jungen Menschen schaffen.

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Islamismus und Dschihadismus in Europa. Aktuelle Akteure und Trends

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Stefan Goertz

Sowohl die zahlreichen verübten als auch die geplanten, aber von den Sicherheitsbehörden verhinderten dschihadistischen Anschläge innerhalb der letzten Monate und Jahre in Europa – unter anderem durch Festnahmen von Islamisten, die einen Anschlag auf Konzerte der US-Sängerin Taylor Swift in Wien im August 2024 geplant hatten – verdeutlichen die Qualität und die Quantität der Gefahren, die aktuell und zukünftig von Islamisten, Salafisten und Dschihadisten für die Innere Sicherheit europäischer Staaten ausgehen. Dieser Beitrag untersucht aktuelle Trends und Akteure im Islamismus, Salafismus und Dschihadismus in Europa. Als Analyseparameter werden sowohl verschiedene Ideologieelemente als auch Strategien und Taktiken verwendet. Die Bedrohungslage, die aktuell und zukünftig von gewaltbereiten Islamisten und Dschihadisten in Europa ausgeht, stellt einen weiteren Schwerpunkt dar.

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Die Belehrung und Ermahnung im Beamtendienstrechtsgesetz

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Mario Breuss

Eine Lehrerin, die trotz Covid-Absonderungsbescheid an einer Gemeinderatssitzung teilnahm, und ein Polizeibeamter, der eine zutiefst unpassende Äußerung über den Mord an einem Inspektionskommandanten der Bundespolizei äußerte. Zwei Sachverhalte, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun hatten, aber doch Anlass für zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gaben, in denen es dieselbe Rechtsfrage nach der Rechtsnatur der Belehrung oder Ermahnung nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) zu klären galt. War der VwGH seit 1979 einhellig der Auffassung, dass die Belehrung oder Ermahnung kein disziplinäres Mittel, sondern „nur“ ein Führungsmittel war, ging er von dieser Ansicht im Fall der Lehrerin erstmals ab und sprach aus, dass nach einem solchen Vorgehen der/des Dienstvorgesetzten für ein allfälliges nachträgliches Disziplinarverfahren kein Raum mehr bleiben könne. Diese Judikatur löste eine Vielzahl von faktischen und auch rechtlichen Problemen aus. Erst eine weitere Revision im Fall des vorbeschriebenen Polizeibeamten führte zur Rückkehr des VwGH zu seiner jahrzehntelangen Judikatur. Den zeitlichen Verlauf der Verfahren und die Überlegungen, die zum beschriebenen Rechtsproblem führten, werden im gegenständlichen Artikel dargestellt, der sich insbesondere für Führungskräfte von Beamtinnen/Beamten eignet.

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Kriminalität, Sexualität, Imago. Teil 2

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Jean-Luc Vannier

Im zweiten Teil des Beitrages wird die sehr wirksame Hypothese entwickelt, die zeigt, dass durch die Erwähnung eines paradigmatischen Falles, nämlich der Imago des zerstückelten Körpers, bei der Annäherung des Kriminellen an sein Opfer und der möglichen Auslösung der kriminellen Handlung, zu erkennen ist. Dabei stützen wir uns auf die von Jacques Lacan in der Nachfolge Sigmund Freuds entwickelte psychoanalytische Theorie der Aggressivität, wenn in der Psyche die Verzerrung zwischen dem unbewussten Bild des Körpers und dem Bild des Opfers reaktiviert wird. In dieser Perspektive wird dann das Konzept des sexuellen Todestriebs behandelt, der vom Gründer der Psychoanalyse als die völlig ungebundene menschliche Sexualität definiert wurde, die sowohl auf die psychische Zerstörung des anderen als auch auf die Zerstörung des eigenen Selbst ausgerichtet ist. In einem dritten Schritt wird durch die Erinnerung an die unbewussten und infantilen Quellen dieses Triebes ein besseres Verständnis ermöglicht, das in der ursprünglichen und asymmetrischen Beziehung zwischen dem Erwachsenen und dem Kind für eine Beziehung verantwortlich ist, wodurch die infantile und verdrängte Sexualität des Erwachsenen mit beeinträchtigt wird. Dem folgt die Bearbeitung der heiklen Frage des Bewusstseinsgrades des Verbrechers. Es zeigt sich, dass selbst bei einem Psychotiker oder religiösen Fanatiker die rationale Fähigkeit, seine Tat minutiös vorzubereiten und zu organisieren, intakt bleibt. Zum Ende des Artikels wird die Bedeutung der Triebentladung in den Reaktionen des Täters nach der Ausführung eines Mordes beleuchtet. Es zeigt sich, dass viele Psychoanalytiker der Ansicht sind, dass mit der Übernahme der Verantwortung die Strafe auch einen potenziell heilenden Aspekt für seine Tat enthält.

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Letzte Aktualisierung: 3. November 2025

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