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 Ausgabe 1/2024 

  • Austria’s 2023 Electoral Reform
  • Künstliche Intelligenz im Strafrecht
  • Die Generation Z bei der Polizei. Mit Sicherheit anders oder doch völlig normal?
  • Social Media und Crowdsourcing. Neue Wege der Einsatz- und Krisenkommunikation
  • Gemeinwesenarbeit als Sicherheitsfaktor im öffentlichen Raum? Ergebnisse der Wirkungsevaluation sozialräumlicher Projekte im Rahmen des KIRAS-Projekts „community work’s“
  • Stressmanagement und Schlafstörungen im Aufgabenbereich Feldjägerwesen der Bundeswehr
  • Private Denunziationen im Nationalsozialismus. Das Denunziantentum trug zum reibungslosen Funktionieren des Nationalsozialismus und der Judenverfolgung bei

Austria’s 2023 Electoral Reform

 Volltext (pdf, 968 KB)  Zitation (ris, 1 KB) 

Robert Stein, Gregor Wenda

The 2023 Electoral Legislation Amendment Act (Wahlrechtsänderungsgesetz 2023) continues the successful approach to implementing e-government-based improvements for Austrian voters. It brings about a number of changes, which will have a significant impact on the use of e-government applications including the Central Electoral Register (Zentrales Wählerregister). Inter alia, the movement of voting cards will be visible and voters will be granted the possibility to personally check their entry in the electoral roll online. The reform came into force on 1 January 2024.

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Künstliche Intelligenz im Strafrecht

 Volltext (pdf, 810 KB)  Zitation (ris, 1 KB) 

Severin Glaser

Künstliche Intelligenz stellt aus strafrechtlicher Sicht eine vielfältige Herausforderung dar: Neu eröffnete Verhaltensweisen, die wie der Hochfrequenzhandel früher gar nicht denkbar waren, fordern den Strafgesetzgeber; materiell-rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit täterseitiger und opferseitiger Verwendung künstlicher Intelligenz führen nicht nur in grundsätzliche Probleme des allgemeinen Teils des Strafrechts (insbesondere bei autonom fahrenden Autos), sondern auch in zunehmende Unzulänglichkeiten von Delikten wie Betrug und Erpressung, die sich interpretativ nur über eine verstärkte Anwendung des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs sowie eine diesen umfassende Auslegung des § 22 Abs 2 Finanzstrafgesetz (FinStrG) lösen lassen dürften. Strafprozessual ergeben sich theoretisch vielfältige Einsatzmöglichkeiten insbesondere für entscheidungsunterstützende künstliche Intelligenz, zB im Bereich der Zeugeneinvernahme. Für eine entscheidungstreffende künstliche Intelligenz besteht hingegen kaum Bedarf.

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Die Generation Z bei der Polizei. Mit Sicherheit anders oder doch völlig normal?

 Volltext (pdf, 1,7 MB)  Zitation (ris, 2 KB) 

Tobias Hohenberger, Bernd Bürger

„Mit Sicherheit anders“ – so lautet der Slogan der aktuellen Nachwuchswerbungskampagne der bayerischen Polizei (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration 2021). Aber trifft dies auch auf die Generation Z zu? Oder ist diese doch eine völlig „normale“ Generation? Und dabei ganz zentral: Findet sich „die“ Generation Z genauso, wie sie in den großen Jugendstudien beschrieben wird, auch bei der Polizei? Diesen Fragen geht dieser Artikel auf Grundlage einer Masterarbeit nach, in der mehrere Ausbildungsseminare (Berufsanfängerinnen- und Berufsanfängerausbildung) der bayerischen Polizei mittels eines standardisierten Fragebogens befragt wurden. Es wurden die Beweggründe für eine Bewerbung bei der Polizei, die allgemeinen Erwartungen an Arbeitgeber und Vorgesetzte sowie die speziellen Erwartungen in dieser Hinsicht an die Polizei beleuchtet. Außerdem fand ein Vergleich zwischen den Teilnehmenden von zeitlich unterschiedlichen Ausbildungsabschnitten und älteren Anwärterinnen und Anwärtern statt. Als Vergleichsgrundlage für die allgemeinen Erwartungen dienten die Ergebnisse der Shell-Jugendstudie 2019.

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Social Media und Crowdsourcing. Neue Wege der Einsatz- und Krisenkommunikation

 Volltext (pdf, 904 KB)  Zitation (ris, 2 KB) 

Nele Hingmann, Annika Hamachers, Stefan Jarolimek

Die vorliegende Studie untersucht die Nutzung von Social Media und Crowdsourcing im Krisenmanagement deutscher Polizeibehörden im Rahmen des Horizon 2020-Projekts LINKS. Das Thema wurde anhand von Umfragen und Interviews mit verschiedenen Polizeivertretern und anderen relevanten Akteuren im Krisenmanagement mit dem Fokus auf Terror- und Amoklagen erforscht. Die Ergebnisse verdeutlichen die entscheidende Rolle von Social Media in der Krisenkommunikation. Während Facebook und Twitter (nunmehr: X) nach wie vor als wichtige Informationskanäle dienen, gewinnen Plattformen wie TikTok zunehmend an Bedeutung, um verschiedene Zielgruppen zu erreichen. Best Practices umfassen die Integration des Social Media-Teams in die Einsatzleitung, die Schaffung spezialisierter Unterbereiche zur Überprüfung von Informationen sowie die verstärkte Kommunikation mit Opferschutz-Organisationen. Jedoch stehen die Polizeibehörden vor Herausforderungen im Bereich Datenschutz und auch durch hohe Personalfluktuation, Mangel an plattformübergreifenden Analysetools und im Bereich der Identifizierung vulnerabler Gruppen. Angesichts der raschen technologischen Entwicklungen erfordert das Krisenmanagement kontinuierliche Schulungen und Anpassungen. Die Vielfalt der Herangehensweisen spiegelt das Austauschpotenzial zwischen den deutschen Polizeibehörden wider, um die Effektivität der Social Media- und Crowdsourcing-Nutzung im Krisenmanagement zu steigern. Das Projekt LINKS hat das Ziel, die Nutzung dieser Technologien in verschiedenen Krisenszenarien weiter zu erforschen und die Widerstandsfähigkeit von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen zu stärken.

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Gemeinwesenarbeit als Sicherheitsfaktor im öffentlichen Raum? Ergebnisse der Wirkungsevaluation sozialräumlicher Projekte im Rahmen des KIRAS-Projekts „community work’s“

 Volltext (pdf, 973 KB)  Zitation (ris, 2 KB) 

Andrea Fritsche, Andreas Bengesser, Christoph Stoik, Hemma Mayrhofer

Sicherheit im öffentlichen Raum kann nicht nur über Überwachung, Kontrolle und die Sanktion von Kriminalität und Gewalt hergestellt werden. Gerade wenn neben objektiver auch subjektive Sicherheit mitgedacht wird, rücken für die Bearbeitung von Unsicherheitsphänomenen soziale Maßnahmen ins Blickfeld. Der international anerkannte Ansatz der Gemeinwesenarbeit (GWA) zielt darauf ab, demokratische und zivilgesellschaftliche Prozesse zu stärken und soziale Integration zu fördern und so sicherheitsrelevante Faktoren zu beeinflussen. Im Rahmen des KIRAS-Forschungsprojekts „community work’s“ wurden zwischen 2020 und 2022 die Wirkweisen unterschiedlicher GWA-Ansätze in Österreich untersucht und hinsichtlich ihrer Sicherheitsrelevanz eingeordnet. Die Ergebnisse zeigen positive Einflüsse der Präsenz von GWA auf das subjektive Sicherheitsgefühl von Nutzerinnen und Nutzern öffentlicher Räume. Über verschiedene am Gemeinwesen orientierte Maßnahmen der Sozialen Arbeit können auf vielfältige Weise Gelassenheit im Umgang mit urbanen Phänomenen gestärkt, Inklusion artikulationsschwacher Gruppen in Gestaltungsprozesse gefördert, aber auch Bildungsprozesse angeregt werden, die den Umgang mit beängstigenden Transformationsprozessen erleichtern.

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Stressmanagement und Schlafstörungen im Aufgabenbereich Feldjägerwesen der Bundeswehr

 Volltext (pdf, 882 KB)  Zitation (ris, 2 KB) 

Robert Gorzka, Clemens Lorei

Das militärische und polizeiliche Umfeld stellt Soldatinnen und Soldaten sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte immer wieder vor besondere psychische und physische Herausforderungen im Umgang mit auftragsbedingter Schlafdeprivation und wechselndem Schlaf-Wach-Rhythmus. Von den Betroffenen werden regelmäßig insomnische Beschwerden, Tagesmüdigkeit und Albträume als Stressfolgen berichtet. Die Truppen- und Einsatzpsychologie im Kommando Feldjäger der Bundeswehr reagierte auf diese Anforderung mit einem modularen Konzept der Resilienz für spezialisierte und Spezialkräfte. Als Ergänzung zum Modul Stressmanagement wurde thematisch der gestörte Schlaf, dessen Folgen und wirksame Techniken als Präventivmaßnahmen aufgegriffen und konzeptionell aufbereitet. Die Ergebnisse der Validierung und Evaluation sowie die breite Akzeptanz bestätigen die Notwendigkeit einer intensiven Auseinandersetzung mit diesem Thema.

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Private Denunziationen im Nationalsozialismus. Das Denunziantentum trug zum reibungslosen Funktionieren des Nationalsozialismus und der Judenverfolgung bei

 Volltext (pdf, 888 KB)  Zitation (ris, 2 KB) 

Nina Scholz

Denunziation ist ein altes und doch aktuelles Phänomen. Die Nationalsozialisten schufen mit ihrem ideologisch begründeten Strafrecht, der Einrichtung von auf Disziplinierung ausgelegten neuen Strafbeständen wie „Heimtücke“, „Hören von Feindsendern“ oder „Defätismus“ sowie einer Sondergesetzgebung vor allem gegen Juden, aber auch gegen andere nicht zur „Volksgemeinschaft“ zählende Gruppen eine ungeheure Bandbreite an Denunziationsmöglichkeiten. Wie Forschungen übereinstimmend bestätigen, zog jede neue politische und antijüdische Verordnung entsprechende Denunziationen aus der Bevölkerung nach sich. Opportunismus, der Wunsch nach persönlicher Vorteilnahme und Missgunst sprechen ebenso aus den Anzeigen wie Antisemitismus und die Übereinstimmung mit den nationalsozialistischen Idealen. Die Denunziationsbereitschaft schlug sich nicht zuletzt in zahlreichen, oft anonymen Zuschriften nieder, die nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich an den Reichskommissar Josef Bürckel in Wien gerichtet wurden. Die Eigeninitiative vieler Frauen und Männer trug zum reibungslosen Funktionieren des NS-Staates bei, auch wenn sie zeitweise die Behörden überforderte.

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Letzte Aktualisierung: 22. Oktober 2024

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