TY - JOUR AB - Dieser Beitrag zeigt, dass Opfern von Menschenhandel zwar gesetzlich Rechte für einen Anspruch auf Entschädigung eingeräumt werden, es in der Praxis aber Lücken in der Umsetzung gibt. Entschädigung für Opfer von Menschenhandel ist wichtig, um Gerechtigkeit für die erlebte Ausbeutung zu erhalten und das Trauma zu verarbeiten. Auch wenn es auf internationaler Ebene mehrere Vorgaben für die Entschädigung von Opfern von Menschenhandel gibt, zeigt die Praxis, dass es Hürden gibt, um die Entschädigung tatsächlich zu erhalten. Verfahren für Entschädigung können mehrere Jahre dauern und in europäischen Ländern kann beobachtet werden, dass Opfer von Menschenhandel häufg auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden, was oftmals eine weitere Belastung für Opfer bedeutet. Wird in einem Verfahren Entschädigung zugesprochen, können diese Urteile unter Umständen mangels greifbaren Vermögens nicht exekutiert werden. Entschädigung durch die Täterin oder den Täter ist daher in der Praxis schwierig zu erlangen, unter anderem weil diese nicht mehr auffindbar sind, das vorhandene Vermögen über Dritte verwertet wird oder weil keine rechtliche Unterstützung bei der Exekution des Urteils zur Verfügung steht. Der Zugang zu Entschädigung durch Täterinnen und Täter im Rahmen des Strafverfahrens in Österreich wird im Beitrag anhand eines Falls von Menschenhandel diskutiert, bei dem im Strafverfahren den Opfern Entschädigungssummen zugesprochen wurden. AU - Planitzer, Julia AU - Probst, Evelyn DO - 10.7396/2019_4_B ET - 02/2020 KW - Menschenhandel Entschädigung LA - ger M1 - 4 PY - 2019 SN - 1813-3495 SP - 16-28 ST - Entschädigung für Betroffene des Menschenhandels. Rechtliche Verpflichtungen und ihre Umsetzung in der Praxis T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Entschädigung für Betroffene des Menschenhandels. Rechtliche Verpflichtungen und ihre Umsetzung in der Praxis UR - http://www.bmi.gv.at/104/Wissenschaft_und_Forschung/SIAK-Journal/SIAK-Journal-Ausgaben/Jahrgang_2019/files/Planitzer_4_2019.pdf VL - 16 ID - 689 ER -