TY - JOUR AB - Das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) ist nicht verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kam der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem Erkenntnis vom 29. November 2017. Das PStSG regelt die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Staatsschutzes sowie den Rechtsschutz in diesem Bereich. Der Nationalrat beschloss das Gesetz im Jänner 2016. Nur fünf Monate später stellten Nationalratsabgeordnete einen Drittelantrag auf Aufhebung des Gesetzes bzw von Teilen davon wegen Verfassungswidrigkeit (Art 140 Abs 1 Z 2 Bundesverfassungsgesetz [BVG]). Ihrer Meinung nach waren einige Gesetzesbegriffe des PStSG zu unbestimmt, die Eingriffsmaßnahmen unverhältnismäßig und der vorgesehene Rechtsschutz zu schwach. Der VfGH teilt die vorgebrachten Bedenken nicht. Teilweise wies er den Antrag aus formalen Gründen zurück, im Übrigen wies er den Antrag ab. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über ausgewählte Aspekte des inhaltlichen Teils des Erkenntnisses. AU - Zotter, Angelika DO - 10.7396/2018_1_A ET - 6/2018 KW - Polizeiliches Staatsschutzgesetz PStSG Verfassungsgerichtshof LA - ger M1 - 1 PY - 2018 SN - 1813-3495 SP - 4-12 ST - Staatsschutz entspricht der Verfassung. Inhaltliche Aspekte des VfGH-Erkenntnisses vom 29.11.2017 im Überblick T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Staatsschutz entspricht der Verfassung. Inhaltliche Aspekte des VfGH-Erkenntnisses vom 29.11.2017 im Überblick UR - http://www.bmi.gv.at/104/Wissenschaft_und_Forschung/SIAK-Journal/SIAK-Journal-Ausgaben/Jahrgang_2018/files/Zotter_1_2018.pdf VL - 15 ID - 617 ER -