Ausgabe 4/2018


Altersbestimmung von Fingerspuren: Fiktion oder Realität?

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Aline Girod-Frais

"Wann wurde diese Fingerspur gelegt? Ist sie frisch?" Diese Fragen werden am Tatort, während der Ermittlungen und auch im Gerichtsaal immer wieder gestellt. Sie sind ganz besonders relevant, wenn die oder der Tatverdächtige zugibt, ihre bzw. seine Fingerspur am Tatort hinterlassen zu haben, aber behauptet, dass dies nicht während des Verbrechens passiert ist, sondern vor – oder nach – der kriminellen Aktivität. Anders formuliert kann die Altersbestimmung einer Fingerspur einen wichtigen Bestandteil der Ermittlungen darstellen, wenn die oder der Tatverdächtige zwar die Identifikation ihrer bzw. seiner Fingerspur nicht in Frage stellt, sehr wohl jedoch den Zeitpunkt, zu dem sie gelegt wurde. Anhand einer internationalen Fallstudie wurde festgestellt, dass Fingerspurenexpertinnen und -experten zum Teil ziemlich genaue Antworten geben, wenn sie zum Alter einer Fingerspur befragt werden. Sind aber solche Aussagen zulässig? Kann das Alter einer Fingerspur wirklich bestimmt werden? Das Ziel dieses Beitrags ist es, eine Antwort auf diese Frage anhand einer praxisorientierten Diskussion von aktuellen Forschungsergebnissen zu geben. Dafür wird einführend die Problematik der Zeitdimension in der forensischen Wissenschaft angesprochen. Weiters werden Fälle geschildert, in denen das Alter der am Tatort gefundenen Fingerspuren eine wichtige Rolle gespielt hat. Anschließend werden die wichtigsten internationalen Forschungsergebnisse über die Altersbestimmung von Fingerspuren vorgestellt, wobei ein besonderer Fokus auf Studien liegt, die die Alterung von spezifischen, intrinsischen, physischen Eigenschaften und chemischen Komponenten im Laufe der Zeit mittels optischer bzw. analytischer Methoden untersuchen. Gegen Ende des Beitrages wird schließlich diskutiert, inwieweit diese Forschungsergebnisse in der Praxis eingesetzt werden können und ein Ausblick in die Zukunft der Altersbestimmung von Fingerspuren gegeben.

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Politische Bildung aus der Sicht polizeilicher Zielgruppen. Ein „Working Paper“ zum bundesdeutschen Kooperationsprojekt „Politische Bildung und Polizei“

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Philipp Kuschewski

Zur Wahrnehmung ihrer Rolle als Repräsentantin des öffentlichen Gewaltmonopols in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat zählen die Achtung und der Schutz der Menschenrechte sowie demokratischer Werte zu den zentralen Handlungsanforderungen der Polizei. Um diesen im Arbeitsalltag gerecht zu werden, benötigen Polizistinnen und Polizisten neben rechtlichen und polizeifachlichen Kenntnissen zudem politische Bildung, die sowohl im Rahmen der Aus- sowie der Fortbildung angeboten wird. In diesem Kontext widmet sich der anschließende Beitrag den Vorstellungen unterschiedlicher Bildungszielgruppen hinsichtlich der polizeilich-politischen Bildungsarbeit. Die Grundlage hierfür bilden entsprechende Umfragedaten, die im Kontext des bundesdeutschen Kooperationsprojekts "Politische Bildung und Polizei" von (angehenden) Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten erhoben wurden. Die Berufseinsteigerinnen und -einsteiger und ihre Kolleginnen und Kollegen im aktiven Dienst bringen im Ergebnis mitunter jeweils spezifische Erwartungen an Themen, Kompetenzen und Formate politischer Bildung mit, aus denen nachfolgend einige Schlussfolgerungen für die Ausrichtung der polizeilich-politischen Bildungsarbeit abgeleitet werden.

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Klinisch-forensische Beweiserhebung. Einbettung der klinisch-forensischen Untersuchung in das EU-Recht und in die österreichische Rechtsordnung

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Michael Pfeifer, Sophie Kerbacher, Reingard Riener-Hofer

Die Ergebnisse von klinisch-forensischen Untersuchungen sind in Fällen von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte oftmals ein wichtiges – manchmal auch wesentliches – Beweismittel und dienen somit unserer Ansicht nach auch dem Opferschutz sowie der Rechtssicherheit. Die EU hat im Rahmen ihrer legistischen Möglichkeiten zum Opferschutz Stellung bezogen. Klinisch-forensische Untersuchungen sind zwar nicht ausdrücklicher Teil des verbindlichen EU-Rechts, werden aber vom europäischen Gesetzgeber in diesem Rahmen empfohlen. Der Verbreitung der Bedeutung von klinisch-forensischen Untersuchungen sowie der Verstärkung der transnationalen Kooperation zwischen Gerichtsmedizinern widmet sich das Projekt "JUSTeU!". Neben der Einbettung der Gerichtsmedizinerin bzw. des Gerichtsmediziners in das EU-Recht im Allgemeinen berichtet der vorliegende Beitrag über die Entwicklungen des "JUSTeU!"-Projektes und gibt einen Überblick über die einschlägigen Rechtsnormen der österreichischen Rechtsordnung im Zusammenhang mit der klinisch-forensischen Untersuchung.

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Zwangsheirat in Österreich. Ergebnisse der qualitativen Studie „(…) da war keine Liebe: Zwangsheirat und geschlechtsbezogene Gewalt in Österreich“

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Monika Potkanski-Palka

Zwangsheirat ist eine Form geschlechtsbezogener Gewalt, die in kulturellen Kontexten vorkommt, in denen patriarchalische Sitten und Gebräuche eine starke Verwurzelung finden und in denen Mädchen und Frauen diskriminiert, unterdrückt und benachteiligt werden. Eine unter Zwang herbeigeführte Heirat lässt sich nicht auf religiöse Praktiken zurückführen, sondern findet ihre Legitimation in tradierten Bräuchen und Lebensweisen wieder. In Österreich ist im Rahmen des Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 Zwangsheirat seit dem 01.01.2016 als eigener Tatbestand in § 106a Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt. Statistiken, die Einblick darüber geben, wie viele Frauen in Österreich von Zwangsheirat betroffen sind, gibt es nicht. Österreichische Expertinnen betonen allerdings, dass Zwangsheirat unter bestimmten Bevölkerungsgruppen in Österreich ein durchaus häufig auftretendes Phänomen ist und in den kommenden Jahren an Relevanz gewinnen wird. Ein Grund, den sie hierfür nennen, seien die verstärkten Flüchtlingswellen der vergangenen Jahre, vorwiegend aus Syrien und anderen arabischsprachigen Ländern, nach Österreich.

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„Ein Europa, das schützt“. Die Prioritäten des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im Bereich Inneres

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Antonio-Maria Martino

Am 1. Juli 2018 begann die dritte EU-Ratspräsidentschaft unter österreichischem Vorsitz. Im Vergleich zu den Präsidentschaften 1998 und 2006 haben sich die rechtlichen, aber auch politischen Rahmenbedingungen in der EU erheblich verändert. Insgesamt steht die Union nicht zuletzt auf Grund der Migrationsfrage vor großen Herausforderungen und die Erwartungen an den österreichischen Ratsvorsitz sind, trotz der – im Vergleich zu 1998 und 2006 – geringeren Gestaltungsmöglichkeiten des Rates, sehr hoch. Der österreichische Ratsvorsitz hat daher ein ambitioniertes Präsidentschaftsprogramm vorgelegt, das die wichtigsten Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit enthält. Das Neue am österreichischen Ratsvorsitz ist jedoch, dass es für den Bereich der inneren Sicherheit auch über das Jahr 2018 hinaus wirken will und für diesen Bereich die Weichen für eine nachhaltigere strategische Ausrichtung der EU stellen möchte.

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Fluggastdaten im Kampf gegen schwere Kriminalität. Der Weg von der PNR-Richtlinie ins nationale Recht

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Viola Kainz, Marina Prunner

In einer modernen, stark vernetzten Welt machen die Aktivitäten organisierter oder terroristischer Kriminalität nicht an den Landesgrenzen halt. Als Reaktion auf die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen durch das Schengener Übereinkommen und befeuert durch die rezenten Terroranschläge in Europa hat die Europäische Union Regelungen für den internationalen Austausch personenbezogener Fluggastdaten zwischen Strafverfolgungsbehörden geschaffen. Durch die PNR-Richtlinie sollen die bereits bestehenden Werkzeuge zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität durch die Verwendung von Fluggastdatensätzen ergänzt werden. Mit der Verarbeitung von Fluggastdaten und der damit zusammenhängenden spezifischen Datenanalyse wurde die Möglichkeit geschaffen, nicht nur Personen auszuforschen, die bereits im Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden stehen, sondern auch neue Ermittlungsansätze zu finden, um Personen zu identifizieren, die den Strafverfolgungsbehörden bislang nicht bekannt waren, aber mit einer terroristischen Straftat oder einer Straftat von vergleichbarer Schwere in Zusammenhang stehen könnten. Die PNR-Richtlinie wurde durch das Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz) österreichweit umgesetzt. Der vorliegende Aufsatz soll der Leserin bzw. dem Leser einen Einblick in die Hintergründe der Verarbeitung von Fluggastdaten (1.) und das europäische PNR-System (2.) sowie einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Inhalte des neuen PNR-Gesetzes (3.) vermitteln.

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