Ausgabe 1/2017


Täterinnen und Täter des Menschenhandels in Deutschland

Teil 2: Ergebnisse aus Interviews mit Expertinnen und Experten

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Bettina Zietlow, Dirk Baier

Nachdem im ersten Teil in der vergangenen Ausgabe dieser Zeitschrift der Forschungsstand und die Forschungsfragen sowie das methodische Vorgehen der Interviewstudie vorgestellt wurden (Zietlow/Baier 2016), werden in diesem Beitrag die Ergebnisse der Interviews mit Expertinnen und Experten präsentiert. Neben den Strategien der Täterinnen und Täter werden die Hauptprobleme der Strafverfolgung sowie mögliche Lösungsvorschläge und Präventionsmaßnahmen beleuchtet. Zusätzlich werden die Standpunkte der Expertinnen und Experten zur Nebenklagevertretung und Vermögensabschöpfung, zur Rolle der Freier und zur geplanten Prostitutionsgesetzgebung referiert.

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Die Europäische Union im kolumbianischen Friedensprozess

Quo vadis Colombia?

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Yvonne Rieser

Im Oktober 2016 wurde das kolumbianische Volk von der Regierung ersucht, das jahrelang verhandelte Friedensabkommen zwischen Regierung und FARC-Guerilla zu ratifizieren. Entgegen allen Prognosen ging die Abstimmung negativ aus. Vorerst stockt der Friedensprozess. Ein Nein zum Frieden? Das Land spaltet sich damit in zwei Lager, verweilt damit in einer gefährlichen Schwebeposition. Viele fragen sich vor Ort, ob das Nein zum Friedensvertrag zu erneuten Unruhen führt und die FARC wieder zu den Waffen greifen werden. Anfang 2016 gelang den Konfliktparteien ein zunächst einseitiger, danach zweiseitiger Waffenstillstand. Seitens der Europäischen Union wurde der Friedensprozess in allen seinen Phasen begleitet und unterstützt. Einer der Knackpunkte bei den Verhandlungen waren die Themen Gerechtigkeit und Wiedergutmachung, zwei Punkte, die vielen Kolumbianern im finalen Text des Friedensvertrages zu kurz kamen. Zeitgleich wurde Präsident Santos in Oslo der Friedensnobelpreis verliehen. Man darf gespannt sein, wie sich die politische Lage weiter entwickelt.

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Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015

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Alexander Tipold

Der Gesetzgeber ist reformfreudig: 2014 war es eine größere Reform des Strafverfahrensrechts (StrafprozessrechtsänderungsG 2014, BGBl I 2014/71), wobei das kein Grund war, nicht auch in den Jahren 2015 und 2016 die Strafprozessordnung (StPO) zu novellieren (BGBl I 2015/34; 2016/26; 2016/121). Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (BGBl I 2015/112; Druckfehlerberichtigungen in BGBl I 2015/154) ist mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten und brachte eine große Reform des materiellen Rechts, in deren Folge es auch zu einem neuen Qualifikationstatbestand im Suchtmittelgesetz (SMG) (BGBl I 2016/23) kam. Darüber hinaus wurden im Zuge einer Jugendgerichtsgesetz (JGG)-Novelle (BGBl I 2015/154) junge Erwachsene in den Gesetzestitel des JGG aufgenommen und viele Regelungen auf diese Personengruppe ausgedehnt. Schließlich wurden die verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Strafbestimmungen im BörseG wesentlich reformiert (BGBl I 2016/76).

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Digitale Bürgerbeteiligung

Hintergrund, Herausforderungen und Lösungsansätze

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Maria Leitner, Michael Sachs

E-Partizipation wird die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) genannt. Mit E-Partizipation können unter anderem die Organisation von Verwaltungsabläufen bei Bürgerbeteiligungsprozessen optimiert, E-Services für Bürgerinnen und Bürger verbessert und insgesamt die wechselseitige Interaktion auf eine neue Qualitätsstufe gehoben werden. In diesem Artikel werden Ergebnisse aus dem KIRAS-Projekt "ePartizipation – Authentifizierung bei demokratischer Online-Beteiligung" vorgestellt. Ziel des Projektes "ePartizipation" ist es ein E-Partizipations-Ökosystem zu ermöglichen, das technische, rechtliche und sozialwissenschaftliche Rahmenbedingungen und Faktoren mit einbezieht. Projektergebnisse sind unter anderem ein Modell zu Empfehlungen zur Authentifizierung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Bürgerbeteiligungsverfahren, eine sichere und skalierbare Architektur und ein Prototyp, der diese Architektur flexibel und benutzerfreundlich umsetzt. Der Prototyp unterstützt die Nutzung verschiedenster digitaler Identitäten in Bürgerbeteiligungen und stärkt damit bereits existierende elektronische Identitäten. Im gesamten Projektverlauf wurden die Aspekte Sicherheit, Datenschutz und Privatsphäre von Beginn an sowohl im Design als auch in der Entwicklung beachtet, um eine möglichst sichere und flexible Lösung für Organisatorinnen und Organisatoren zu erstellen.

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Between two laws – the police use of firearms from 1881-1994

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Gábor Buzás

In this paper, I will discuss regulations of the police use of firearms and its historical background as well as changes to and development of these regulations. In my opinion, the two dates used in the title of this study are both quite significant, as Act XXI of 1881 was the first act that applied to the metropolitan police of Budapest, while Act XXXIV of 1994 is the police act still in force. This article will not explore regulations that are currently in effect, as the investigated period is closed with the adoption of Act XXXIV of 1994. It is perhaps quite useful, however, to investigate how the regulations regarding this important means of law enforcement, the use of firearms, evolved. In order to analyse and compare the various periods concerning the police use of guns, a brief outline of the structure of the police force of the given period must be provided.

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Interkulturelle Qualifizierung von Polizeibediensteten

Ein Modellvorschlag

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Hans-Joachim Asmus, Thomas Enke

Die vorgeschlagenen Weiterbildungsmodule zur Stärkung und Verbesserung interkultureller Kompetenz(en) basieren auf den Befunden der Sachsen-Anhalter Untersuchung "Der Umgang der Polizei mit migrantischen Opfern". Anhand der interpretativen Rekonstruktion von Interviews und Gruppendiskussionen mit Polizeibeamtinnen und -beamten aller Hierarchieebenen, mit Opfern, Opferberatern und Opferbetreuern (z.B. Dolmetschern) wurde eine systemisch erzeugte Unsensibilität der operativen Kräfte gegenüber Migranten festgestellt, die Opfer einer Straftat geworden sind. Auf dieser Basis ergeben sich zwei Ansatzpunkte für eine (paradigmatisch) neuartige interkulturelle Weiterbildung. Den ersten und grundsätzlichen Bezugspunkt bilden die polizeiinternen Mechanismen, die situativ ein unsensibles Vorgehen gegenüber Migranten(opfern) produzieren und reproduzieren. Den zweiten Bezugspunkt bilden die Denk- und Handlungsmuster der Hierarchieebenen (unmittelbare Vorgesetzte und leitende Führungskräfte), die im kommunikativen Zusammenspiel die Haltungen der operativen Kräfte stabilisieren. Im ersten Fall hat die Weiterbildung zum Ziel, stattgefundene Einsätze in interkulturellen Überschneidungssituationen jenseits jeder Moralisierung reflektierend aufzuarbeiten, z.B. mit der Critical Incident Methode. Dadurch werden die Selbstverständlichkeiten des polizeilichen Handelns und Denkens bewusst und veränderbar gemacht. Der zweite Bezugspunkt dient der Differenzierung der Personengruppen, der Thematiken und Ziele in der Weiterbildung. Als Folge der interkulturellen Qualifizierung der Polizeibeamtinnen und -beamten jeder Hierarchieebene erwarten wir mittelfristig eine deutliche Steigerung souveränen professionellen Einschreitens unter Berücksichtigung des Opferschutzes und eine Öffnung der Polizeiorganisation für Diversität.

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März 1797: Flüchtlingsstrom wälzt sich nach Wien

Die „Bedrohung“ der Stadt und ihre Abwendung

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Friedrich Wilhelm Schembor

Als Frankreich am 20. April 1792 Österreich den Krieg erklärte, begann die Epoche der Napoleonischen Kriege, die erst mit dem Wiener Kongress 1815 ihr Ende finden sollte. Zunächst wurde um die österreichischen Niederlande gefochten. Am 21. Jänner 1793 wurde der französische König Ludwig XVI. hingerichtet. Die Kriegshandlungen zogen sich immer weiter südöstlich Richtung Österreich, waren aber noch weit von seinen Grenzen entfernt. Drei Jahre später, am 27. März 1796, erschien der junge französische General Napoleon Bonaparte am italienischen Kriegsschauplatz und übernahm den Oberbefehl über das dortige französische Heer. Am 10. Mai zog er in Mailand ein und am 3. Februar 1797 eroberten die Franzosen die Festung Mantua. Nach Kämpfen an der Piave und am Tagliamento drangen sie weiter nach Tirol und Kärnten vor und erreichten am 4. April Judenburg. Am 18. April kam es zum Präliminarfrieden von Leoben, der zum endgültigen Frieden von Campo Formio vom 17. Oktober führte. Damit sind wir der Zeit vorausgeeilt. Das Zurückweichen der Österreicher in Norditalien wurde von den Bewohnern der dortigen von den Franzosen bereits besetzten oder von ihrer Besetzung bedrohten Gebiete dahingehend interpretiert, dass Napoleon das Land in sein Reich einverleiben wollte. Damit setzte die Fluchtbewegung in Richtung der deutscherbländischen Provinzen ein, die schließlich in einen Flüchtlingsstrom mündete, der sich auf die Residenzstadt Wien zu wälzte.

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